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Planen und Bauen

im Landkreis Rhön-Grabfeld


 

Ihre Baugenehmigungsbehörde stellt sich vor.

 

Das Landratsamt ist entsprechend seiner Doppelfunktion einerseits untere staatliche Bauaufsichtsbehörde (=Genehmigungsbehörde) und andererseits als Kreisbehörde verantwortlich für die Planung und Durchführung der Bauvorhaben des Landkreises.

Wir stehen Ihnen während der allgemeinen Öffnungszeiten  für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Auf den nachfolgenden Seiten stellt sich Ihre Baugenehmigungsbehörde, die Untere Denkmalschutzbehörde, die technische Bauabteilung und die Sachgebiete Tiefbau, Gartenkultur, Wohnungsbauförderung und Immissionsschutz des Landkreises vor. Weiter erhalten Sie Informationen rund um das Bauen.

 

Das   Bayerische Staatsministerium des Innern  stellt alle Formulare, die im Baurecht einzureichen sind, kostenfrei als PDF oder als Worddokument zur Verfügung.

 


 



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Anschrift
Landkreis Rhön-Grabfeld
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a.d.S.

Tel 09771 / 94-0
Fax 09771 / 94-300


Öffnungszeiten
 

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   info@rhoen-grabfeld.de

 

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