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Denkmalschutz

  

Der diesjährige deutschlandweite Tag des offenen Denkmals findet unter dem Motto

"Holz"

am 9. September 2012 statt.

Über das genaue Programm werden Sie rechtzeitig auf dieser Seite und in der heimischen Presse infomiert.

 

 

 

 

 

 Vorher

Nachher 

 

Die Untere Denkmalschutzbehörde

im Landratsamt Rhön-Grabfeld

stellt sich vor:

 

 

Rechtliche Beratung im Landratsamt (Baurecht)

 

Untere Denkmalschutzbehörde

Kontaktperson:

Spörleinstraße 11

Herr Olaf Sippach

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Tel.:  09771 / 94 – 507

 

Fax.: 09771 / 94 – 81 507

 

E-mail:

 

Fachliche Beratung im Landratsamt (Bautechnik)

 

Sachgebiet Bautechnik               

Kontaktperson:

Spörleinstraße 11

Herr Herbert Bötsch

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Tel.:  09771 / 94 – 501

 

Fax.: 09771 / 94 – 81 501

 

E-mail:

 

Fachliche Beratung im Landratsamt (Förderungen)

 

Sachgebiet Förderungen 

Kontaktperson:

Spörleinstraße 11     

Herr Lothar Senger

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Tel.:  09771 / 94 - 307

 

Fax.: 09771 / 94 – 81 307

 

E-mail:               

 

Fachliche Beratung beim Bayer. Landesamt für Denkmalpflege

 

Bayer. 

Kontaktperson:

Landesamt für Denkmalpflege    

Herr Christian Schmidt

Schloss Seehof

Tel.:  0951 / 4095 – 21

96117 Memmelsdorf

Fax.: 0951 / 4095 – 30

 

E-mail:

 

 Kreisheimatpfleger für die Altlandkreise Bad Neustadt a.d.Saale und Mellrichstadt

 

Stefan Kritzer 

Mühlstraße 13  

97618 Heustreu

 

Tel.: 09773 / 89 03 13

 

 E-mail:

 

 

Kreisheimatpfleger für den Altlandkreis Bad Königshofen i.Gr.

 

Reinhold Albert

Schlossstraße 42  

97528 Sulzfeld a.d.L.

 

Tel.: 09963 / 17 57

 

 E-mail:

 

 

 

 


Wer Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf der Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz.

Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.

Vorhaben an Einzeldenkmälern oder in Ensembles, die keiner Baugenehmigung bedürfen, benötigen somit eine denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (z.B. Neuverputz, Anstrich, Fachwerkfreilegung, Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Errichtung eines Kamines, Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen, Abbruch, Errichtung von Werbeanlagen unter 1m² etc.)

Sollten Sie Fragen über die Genehmigungspflicht haben, so erkundigen Sie sich bitte bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Rhön-Grabfeld. 

Den Erlaubnisantrag finden Sie hier als PDF oder als Worddokument.

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Anschrift
Landkreis Rhön-Grabfeld
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a.d.S.

Tel 09771 / 94-0
Fax 09771 / 94-300


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