Reservierung eines Kennzeichens (Wunschkennzeichen):
Wunschkennzeichen jetzt online abrufbar.
Hinweise:
Die Kfz-Zulassungsbehörde des Landratsamtes Rhön-Grabfeld bietet die Möglichkeit ein Wunschkennzeichen online auszuwählen und zu reservieren.
Für die Online-Reservierung gelten folgende Bedingungen:
- Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.
- Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 90 Tagen bei der Kfz-Zulassungsbehörde zugelassen wird.
- Wir weisen Sie darauf hin, dass aus der Reservierung eines Wunschkennzeichens keine Ansprüche gegen das Landratsamt Rhön-Grabfeld abgeleitet werden können.
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Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss die Zulassungsbehörde für die Zuteilung eines vorher reservierten Wunschkennzeichens eine zusätzliche Gebühr von
12,80 € (=Wunschkennzeichen: 10,20 € + Vorwegreservierung: 2,60 €) erheben. Die Wunschkennzeichengebühr ist zusammen mit der Zulassungsgebühr bei der Zulassung zu entrichten. - Eine Reservierung ist ausschließlich auf den Namen des künftigen Fahrzeughalters möglich. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Wunschkennzeichenreservierung gespeichert und selbstverständlich vertraulich und nach den gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Bayerischen Datenschutzgesetzes kommen zur Anwendung. Nach erfolgter Wunschkennzeichenvergabe (=Zulassung) werden die Daten gelöscht.
Der Service kann rund um die Uhr genutzt werden. Lediglich gegen 02:00 Uhr kann die Datenbank für ca. zwei Stunden aufgrund von Sicherungsarbeiten nicht erreichbar sein.
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Falls Sie die Reservierungsbestätigung nicht ausdrucken können, notieren Sie sich bitte das reservierte Kennzeichen.
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