Das Sachgebiet Immissionsschutz des Landratsamtes Rhön-Grabfeld
stellt sich vor:
Rechtliche Beratung:
Ansprechpartnerin: |
Frau Sandy Kümpel, Zimmer 509 |
Sachgebiet 4.1 Immissionschutzrecht | Tel.: 09771 / 94 - 509 |
Spörleinstraße 11 | Fax: 09771 / 94 - 81 509 |
97616 Bad Neustadt a.d.Saale |
E-mail: |
Sprechzeiten Frau Kümpel: |
Mo - Do: 08:00 - 12:30 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr Di + Do: 13:30 - 16:00 Uhr |
|
Fachliche Beratung (Umweltingenieure):
für
Bad Neustadt a.d.Saale, Bastheim, Bischofsheim a.d.Rhön, Fladungen, Hausen/Rhön, Heustreu, Nordheim v.d.Rhön, Oberelsbach, Oberstreu, Ostheim v.d.Rhön, Sandberg, Schönau a.d.Brend, Sondheim v.d.Rhön, Unsleben, Willmars und Wollbach
Ansprechpartner: | Herr Thomas Kircheis, Zimmer 516 |
Sachgebiet 4.4 Technischer Immissionsschutz | Tel.: 09771 / 94 - 605 |
Spörleinstraße 11 | Fax: 09771 / 94 - 81 605 |
97616 Bad Neustadt a.d.Saale |
E-mail: |
Sprechzeiten Herr Kircheis: |
Mo - Do: 08:00 - 12:30 Uhr Di + Do: 13:30 - 16:00 Uhr |
für
Aubstadt, Bad Königshofen i.Gr., Burglauer, Großbardorf, Großeibstadt, Hendungen, Herbstadt, Höchheim, Hohenroth, Hollstadt, Mellrichstadt, Niederlauer, Rödelmaier, Saal a.d.Saale, Salz, Stockheim, Strahlungen, Sulzdorf a.d. Lederhecke, Sulzfeld, Trappstadt und Wülfershausen
Ansprechpartner: |
Herr Alexander Schaub, Zimmer 516 |
Sachgebiet 4.4 Technischer Immissionsschutz | Tel.: 09771 / 94 - 604 |
Spörleinstraße 11 | Fax: 09771 / 94 - 81 604 |
97616 Bad Neustadt a.d.Saale |
E-mail: |
Sprechzeiten Herr Schaub: |
Mo - Do: 08:00 - 12:30 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr Di + Do: 13:30 - 16:00 Uhr |
Anlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen
Im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sind die Anlagen aufgeführt, für die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich ist.
Der Genehmigungsantrag ist direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet 4.1, einzureichen. Wir empfehlen, die vorzulegenden Antragsunterlagen und die Zahl der Ausfertigungen vorab mit uns abzustimmen.
Anzeige von Anlagen, die der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) unterliegen
Die Web-Anwendung KaVKA-42BV dient der Registrierung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gemäß § 13 der 42. BImSchV.
Die Anzeigepflicht nach § 13 der 42. BImSchV besteht seit 19.07.2018. Bestandsanlagen waren gegenüber der zuständigen Behörde spätestens bis zum 19.08.2018 anzuzeigen (ausschließlich über die Web-Anwendung KaVKA-42.BV). Weitere Fristen für die Anzeige einer Neuanlage, der Änderung oder Stilllegung einer Anlage sowie des Betreiberwechsels ergeben sich aus § 13 der 42. BImSchV.
Nähere Informationen zur 42. BImSchV und den Zugang zur Web-Anwendung finden Sie hier:
Anzeige von Anlagen, die der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) unterliegen
Nach § 6 der 44. BImSchV müssen Anlagen im Landkreis Rhön-Grabfeld, die der 44. BImSchV unterliegen, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld angezeigt werden. Die Angaben zu registrierten Anlagen sind zu veröffentlichen. Das Formular für die Registrierung und ein Anlagenregister finden Sie hier:
Formular für die Registrierung von Feuerungsanlagen
Register der seit 01.01.2019 in Betrieb gegangenen Anlagen
Öffentliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung von Unterlagen
Steinbruch der Adolf Steinbach Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co. KG in Strahlungen - Erweiterung in südwestliche Richtung
Die Adolf Steinbach Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co. KG, Strahlunger Str. 18, 97616 Salz hat eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Erweiterung des Kalksteinbruchs in der Gemarkung Strahlungen westlich der Kreisstraße NES18 beantragt. Der bestehende Steinbruch, in dem mit Hilfe von Sprengungen Kalkgestein abgebaut wird, erstreckt sich auf die Flurnrn. 2499, 2500, 2501, 2502, 2503, 2504, 2505, 2514/1, 2530, 2532 und 2533 in der Gemarkung Strahlungen. Die nun beantragte Erweiterungsplanung bezieht sich auf die Flurnrn. 2486 (Teilfläche), 2498 (Teilfläche), 2506 und 2507 in der Gemarkung Strahlungen. Auf dieser insgesamt ca. 7,56 ha großen Erweiterungsfläche ist der Kalksteinabbau auf einer Fläche von ca. 68.070 m2 vorgesehen. Der Abbau wird auf eine Tiefe von 248 m üNN beantragt, was einer Abbautiefe von 66 m bis 81 m entspricht. Die öffentliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie im Amtsblatt des Landkreises Rhön-Grabfeld vom 18.11.2020 sowie hier:
Steinbrucherweiterung - Öffentliche Bekanntmachung zum Genehmigungsantrag vom 16.06.2020
Der Antragsunterlagen können im Zeitraum 26.11.2020 bis einschließlich 28.12.2020 im Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet 4.1, Spörleinstr. 11 97616 Bad Neustadt a.d.Saale, Zi.-Nr. 509 sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale, Goethestr. 1, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale, Zi.-Nr. 105 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie werden die Unterlagen auch auf dieser Internetseite veröffentlicht:
Lageplan Abstände der Sprengstellen
sprengtechnisches Sachverständigengutachten
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Übersichtsplan zum Landschaftspflegerischen Begleitplan
Landschaftspflegerischer Bestandsplan
Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan
Übersichtsplan zum Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Geologisch-hydrologisches Gutachten
ergänzende Beurteilung der Grundwasserverhältnisse
Zusätzlich zu den Antragsunterlagen liegen folgende, das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor, die ebenfalls beim Landratsamt Rhön-Grabfeld, bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale oder auf dieser Seite eingesehen werden können:
- Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
- Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön
- Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt
- Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsichtsamt
- Stellungnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz
- Stellungnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Naturschutz
Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (IE-RL)
Für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, die der IE-RL unterliegen, ist von der Überwachungsbehörde ein Überwachungsprogramm zu erstellen, das im Internet zu veröffentlichen ist. Das Überwachungsprogramm der betroffenen Anlagen im Landkreis Rhön-Grabfeld sowie nähere Informationen finden Sie hier:
Anlage 3 (Überwachungsberichte):
1. Dachziegelwerk NELSKAMP GmbH, Standort Unsleben
2. Wienerberger GmbH, Standort Brendlorenzen
3. Agrokraft Streutal GmbH & Co. KG, Standort Unsleben
Im Landkreis Rhön-Grabfeld bestehen derzeit keine Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind (z. B. Regierung von Unterfranken).
Die Regierung von Unterfranken hat für den gesamten Regierungsbezirk einen Überwachungsplan aufgestellt. Näheres hierzu finden Sie auf der Home-Page der Regierung von Unterfranken (www.regierung.unterfranken.bayern.de) im Bereich "Umwelt: Technischer Umweltschutz".
Veröffentlichung von Genehmigungsbescheiden
Wienerberger GmbH, Brendlorenzen - Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse (Ziegel)
Agrokraft Streutal GmbH & Co. KG - Biogasanlage mit Verbrennungsmotoren