Förderschulen
Die Förderschule
Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können.
Sonderpädagogischer Förderbedarf kann sehr vielfältig sein. Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung gibt es für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung.
Grundlagen für den Unterricht in diesen Schulen sind adaptierte Lehrpläne der Grundschule und der Hauptschule bzw. eigene Lehrpläne. Auswahl und Formen des Unterrichts sind an den Förderschwerpunkten ausgerichtet.
An den Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung sind die Abschlüsse gleichwertig mit denen an einer Mittelschule. Ausgenommen davon sind die Förderzentren, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die Förderzentren, Förderschwerpunkt Lernen sowie in der Regel die sonderpädagogischen Förderzentren.
Auch an der besonderen Prüfung für den qualifizierenden Hauptschulabschluss können die Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Ein Teil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen erreicht die Lernziele der Grund- und Hauptschule nicht. Dennoch gibt es die Möglichkeit, nachträglich nach Abschluss der Förderschule den Hauptschulabschluss zu erwerben:
Die Schüler/-innen wechseln an eine Hauptschule und besuchen diese für ein zusätzliches Jahr.
Die Schüler/-innen melden sich zu einer externen Prüfung an der Hauptschule an.
Inklusion
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention baut Bayern sein Konzept aus, das aus Formen kooperativen Lernens und der Weiterentwicklung hin zur inklusiven Schule besteht.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/foerderschule.html)