Städtebauförderung
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Städtebauförderung Städtebauförderungsmaßnahmen sollen der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen sowie der Umwelt in Stadt und Land dienen. Sie sind keine isolierten Einzelvorhaben, sondern umfassende städtebauliche Maßnahmen für ein ganzes Gebiet.
Sanierungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Misstände werden u. a. mit privatem Kapital, mit anderen öffentlichen Finanzhilfen und vor allem mit Hilfe der Städtebauförderung durchgeführt. Die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierung ist eine originäre Aufgabe der Gemeinde. Diese ist auch Herrin des Verfahrens. Im Landkreis Rhön-Grabfeld verfügen folgende Städte und Gemeinden über satzungsmäßig festgelegte Sanierungsgebiete bzw. werden in Kürze festgelegt: Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Gemeinde Bastheim (für OT Wechterswinkel)
Nähere Auskünfte erteilen die jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Und hier noch das umfassende Internet-Angebot der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern zum Thema: Dabei erfahren Sie alles Wissenswerte zu diesem Thema, stehen die gesetzlichen Grundlagen zur Verfügung und können Informationen aus dem Netz herunter geladen werden. Bewilligungsstelle für Zuwendungen nach dem Städtebauförderungsgesetz ist für den Landkreis Rhön-Grabfeld die Regierung von Unterfranken, Sachgebiet 420, Peterplatz 9, 97070 Würzburg.
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