
In ausführlichen Beratungen werden Sie gemeinsam mit ihrem persönlichen Ansprechpartner:
- Ihre aktuelle Situation analysieren und realistisch einschätzen
- besprechen, welche Ziele Sie erreichen wollen
- ihre Stärken und Ressourcen definieren
- relevante Problemlagen, die noch beseitigt werden müssen, aufdecken
- einen Plan für die Zielerreichung erstellen
- Umsetzung der einzelnen Schritten aus diesem Plan einleiten
Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt und begleitet Sie auf dem Weg zu Ihrem Ziel.
Beachten Sie bitte, dass Sie immer im Voraus einen Termin vereinbaren, um unnötige Wartezeit zu vermeiden.

Vermittlungsbudget
Die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung / Ausbildung können von Ihrem Arbeitsvermittler aus dem Vermittlungsbudget finanziell unterstützt werden:
- Bewerbungskosten
- Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen
- Kosten zur Erhöhung der Mobilität
- Umzugskosten bei überregionaler Arbeitsaufnahme
- Kosten für Arbeitsmittel
Welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden können, besprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeitsvermittler in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch.
Wichtig: vorherige Beantragung der gewünschten Unterstützung!
Auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget besteht kein Rechtsanspruch.
Probearbeiten (MAG)
Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) können für die Dauer von bis zu vier Wochen gefördert werden.
Das Jobcenter kann die notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahmeteilnahme entstehen (z.B. Fahrkosten), übernehmen.
Wichtig: Fragen Sie Ihren Arbeitsvermittler vor Antritt der MAG!

- Wenn Sie Leistungen erhalten wollen, gehört es zu Ihren Pflichten, dass Sie und alle erwerbsfähigen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft alle Möglichkeiten nutzen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden, und dass Sie aktiv an allen angebotenen Maßnahmen mitwirken.Sie haben sich in erster Linie selbst aktiv um die Beendigung Ihrer Erwerbslosigkeit zu bemühen.
- Sie sind auf Aufforderung verpflichtet, sich persönlich zu melden oder zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen.
- Außerdem müssen Sie an jedem Werktag für Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner unter der von Ihnen angegebenen Anschrift erreichbar sein und das zuständige Jobcenter täglich aufsuchen können.
- Als Empfänger von Leistungen sind Sie verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind.
- Bei Pflichtverletzungen ohne anerkannten wichtigen Grund kann das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, auch mehrfach. Es kann auch ganz wegfallen.
Bitte beachten Sie!
Kein wichtiger Grund, eine Arbeit abzulehnen, ist es:
- wenn die Arbeit nicht Ihrer früheren Tätigkeit oder Ihrer Ausbildung entspricht,
- wenn sie gegenüber Ihrer Ausbildung als geringerwertig anzusehen ist,
- wenn der Ort der Beschäftigung weiter entfernt ist als früher,
- wenn die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als früher,
- wenn eine andere Erwerbstätigkeit dafür beendet werden muss (Ausnahme: Hilfebedürftigkeit kann mit der Tätigkeit künftig beendet werden).

Mit der JOBBÖRSE unseres Partners der Agentur für Arbeit finden Sie schnell eine Stelle oder einen Ausbildungsplatz.

Das Jobcenter kooperiert mit vielen Partnern.
Wenn Sie Hilfe bei der Kontaktaufnahme benötigen, fragen Sie Ihren Arbeitsvermittler.
Amt für Jugend, Familie und Senioren
Ehe-, Familie- und Lebensberatung

Ein persönlicher Ansprechpartner, der sich mit den Lebenlagen und Bedarfen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen auskennt, kann Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten und professionellen Hilfen anbieten, um Ihre Arbeitslosigkeit auf Dauer zu beenden.
- Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung
- Bewerbungstraining
- Berufliche Weiterbildung und Trainingsmaßnahmen
- Arbeitsgelegenheiten
- Kooperation mit der Berufsberatung