Menü
Zurück
Zurück

Neuigkeiten

Corona-Immunitätsbestätigung kann ab sofort beantragt werden

Mehr Service im Umgang mit der Corona-Pandemie bietet der Landkreis Rhön-Grabfeld seit dieser Woche seinen Bürgerinnen und Bürgern und allen Unternehmen: Alle Zweitgeimpften erhalten im Impfzentrum Rhön-Grabfeld einen eigens vom Landkreis Rhön-Grabfeld entwickelten Corona-Immunitätsnachweis (Impfpass) in EC-Kartengröße. Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits vor dieser Woche im Impfzentrum den vollen Impfschutz erhalten haben beziehungsweise in den Haus- und Facharztpraxen, in Einrichtungen oder Betrieben durchgeimpft wurden, haben jetzt zusammen mit Genesenen ebenfalls die Möglichkeit, sich diesen Immunitätsnachweis kostenfrei zu beantragen.

Über die Homepage des Impfzentrums unter www.impfzentrum-rhoen-grabfeld.de können sie sich den Corona-Immunitätsnachweis bestellen. Wer außerhalb des Impfzentrums geimpft wurde, muss einen ärztlichen Nachweis auf der Antragsseite mit hochladen. Alternativ kann eine Anmeldung über die zuständige Kommune erfolgen. Nach Prüfung aller Eingaben, wird das handliche Kärtchen durch die Landkreisverwaltung per Post übersandt.

Die geimpften Bewohnerinnen und Bewohner und Mitarbeitende der hiesigen Alten- und Pflegeheime sowie das geimpfte Personal des RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt brauchen sich nicht separat über die Internetseite anmelden. Die Landkreisverwaltung setzt sich mit den Einrichtungen in Verbindung und steht in engem Austausch mit dem Campus.

„Wir wollen nicht warten, bis aus Berlin oder Europa der digitale Impfpass kommt. Wir wollen jetzt eine praktische Lösung. Unsere Immunitätsbestätigung kann überall eingesetzt werden, wo ein Nachweis erforderlich ist. Statt dem gelben Impfpass oder einer Bescheinigung, dass man bereits mit dem SARS-Cov2-Virus infiziert war, reicht es also den scheckkartengroßen Nachweis zusammen mit einem Lichtbildausweis bei Bedarf vorzuzeigen“, erklärt Landrat Thomas Habermann. Er hofft und ist zuversichtlich, dass auch außerhalb des Landkreises der Immunitätsnachweis überall anerkannt wird.
So ist es für die Gastronomie, den Einzelhandel, Events, Hotels und all den Orten, an denen aktuell Nachweise geprüft werden müssen, auf einen Blick erkennbar, dass keine persönlichen Einschränkungen bestehen. Der Corona-Immunitätsnachweis bietet also auch den Unternehmen einen echten Mehrwert und spart Zeit.
Gültig ist der Nachweis ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung beziehungsweise 28 Tage nach dem ersten positiven PCR-Testergebnis. Während für Geimpfte aktuell noch kein Haltbarkeitsdatum aufgedruckt ist, da es hier noch keine gesetzlichen Regelungen gibt, ist auf dem Genesenennachweis das Ablaufdatum auf sechs Monate nach dem PCR-Testergebnis eingetragen.

Dem Landkreis ist bewusst, dass dieser Impf- beziehungsweise Genesenennachweis nur provisorische Wirkung bis zur Einführung eines europäischen Impfpasses hat. Nachdem der Zeitpunkt der Einführung aber noch nicht konkret absehbar ist, soll diese Bestätigung des Landkreises das Alltagsleben bereits heute schon erleichtern. Eine unkomplizierte Teilhabe am öffentlichen Leben ist das Ziel.

Keine der derzeit verfügbaren Immunitätsnachweise sind fälschungssicher. Mit dem entsprechenden Aufwand kann auch die Karte des Landkreises gefälscht werden. Der Landrat weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um eine Straftat handeln würde, die seitens des Landratsamtes konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht wird.

 

Seite auf Merkliste setzenSeite entfernen