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Neuigkeiten

Bundeswehrübung im Landkreis Rhön-Grabfeld ab 8. Juni 2026

Die Bundeswehr führt vom 08. bis einschließlich 21. Juni 2026 auch in Teilen des Landkreises Rhön-Grabfeld eine Übung zur Aufzeichnung von Wetterdaten durch. Der räumliche Schwerpunkt liegt dabei überwiegend auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken. Welche Bereiche im Landkreis Rhön-Grabfeld konkret betroffen sein werden, hängt von den jeweiligen Witterungsverhältnissen ab und kann daher im Vorfeld nicht genau festgelegt werden.

Betroffen sein könnten insbesondere die Gemeindebereiche der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön, des Marktes Oberelsbach sowie der Gemeinden Schönau a. d. Brend und Sandberg. Bei ungünstigen Wetterlagen sind jedoch auch Einsätze in weiteren Gemeinden möglich.

An der Übung nehmen rund 40 Soldatinnen und Soldaten sowie etwa zehn Radfahrzeuge teil. Zudem werden einzelne Wetterballons zur Datenerhebung eingesetzt. 

Verkehrsbehinderungen oder Straßensperrungen sind derzeit nicht vorgesehen, vereinzelt kann es im genannten Bereich jedoch zu kleineren Beeinträchtigungen kommen.

Die Bevölkerung wird gebeten, Abstand zur übenden Truppe zu halten.

Außerdem führt die Bundeswehr im Landkreis Rhön-Grabfeld zwei Erkundungsübungen durch. Hierbei findet eine vom 22. Juni 2026 bis einschließlich 17. Juli 2026 statt und eine weitere Übung vom 30. Juni 2026 bis 01. Juli 2026 durch. Beide Manöver beziehen sich auf die Gemeindebereiche der Stadt Bad Königshofen i. Gr., Sulzfeld, Sulzdorf a. d. Lederhecke und Trappstadt.

Die Übungen finden ausschließlich tagsüber statt. Pro Übung sind rund 70 Soldatinnen und Soldaten sowie etwa zehn Radfahrzeuge im Einsatz. Privatgrundstücke und landwirtschaftlich genutzte Flächen werden dabei weder befahren noch betreten. Zur Geländeerkundung ist zudem der Einsatz von Aufklärungsdrohnen am 02. Juli 2026 sowie am 10. Juli 2026 im genannten Übungsraum vorgesehen.

Die Bevölkerung wird gebeten, zu den übenden Truppen ausreichend Abstand zu halten und deren Einsatz nicht zu beeinträchtigen.

Sollten im Zusammenhang mit den Übungen Schäden entstehen, sind diese bei der zuständigen Gemeinde zu melden, sofern eine Regulierung nicht bereits durch die Bundeswehr oder die örtliche Übungsleitung erfolgt ist.

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