Schutzgebiete
Um die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erreichen und eine Sicherung der Artenvielfalt und des Landschaftsbildes gewährleisten zu können, bedarf es Schutzgebiete, in denen diese Ziele vorrangig verfolgt werden können.
Im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG, III. Abschnitt) und im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Abschnitt 4) werden verschiedene nationale und internationale Schutzgebietskategorien unterschieden, die jeweils eigene, klar definierte Ziele verfolgen und in denen unterschiedliche Schutzvorschriften bestehen.
Die Zuständigkeiten reichen dabei, je nach Schutzgebietstyp, von der EU-Kommission über die bayerische Staatsregierung, die Bezierksregierungen als höhere Naturschutzbehörden bis zu den unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern.
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Internationale Schutzkategorien
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Nationale Schutzkategorien |
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Weiterführende Informationen: |
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