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Gastschulwesen

Gastschule als Alternative

Grund- und Mittelschüler besuchen in der Regel die örtliche Schule, die ihrem Wohnort als sog. Sprengelschule zugewiesen ist. Wenn Sie aus beruflichen oder anderen Gründen einen Schulwechsel vornehmen möchten, müssen Sie ein Gastschulverhältnis bei Ihrer zuständigen Gemeinde beantragen. Gerne stehen wir Ihnen bei diesem Prozess auf Wunsch beratend zur Seite. Die Entscheidung liegt jedoch ausschließlich bei der Gemeinde.

Bitte beachten Sie, dass Kosten wie Schulbus etc. bei einem Gastschulverhältnis nicht mehr von der Gemeinde sondern von Ihnen zu tragen sind.

Weitere Informationen und Anträge
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