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Ausländerrecht

Aufenthaltstitel

Für die Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels können Sie unsere Online-Anträge nutzen. Bitte stellen Sie den Antrag spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Visums oder Aufenthaltstitels. Sobald wir die eingereichten Unterlagen geprüft haben, werden Sie von uns kontaktiert. 

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Aufenthalt aus humanitären Gründen
Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Änderung von Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel für das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Hier finden Sie alle Formulare und Anträge zum ausdrucken

Verpflichtungserklärung

Die Einreise von ausländischen Personen ist nur in bestimmten Fällen möglich, wenn der Lebensunterhalt dieser Personen gesichert ist. Die Existenzgrundlage dieser Personen kann durch Dritte auf freiwilliger Basis durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung gewährleistet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie eine weitreichende Haftung eingehen.

Gerne können Sie für die Verpflichtungserklärung unseren Online-Antrag nutzen: 

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Auswärtigen Amt

Integrationskurse

Wir empfehlen Ihnen zur Integration die Teilnahme an Sprach- und Orientierungskursen für mehr Chancen auf den Arbeitsmarkt und bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sie zur Teilnahme an einem solchen Kurs verpflichtet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Wir sind für Sie da:

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Ansprechpartner
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