Ausländerrecht
Aufenthaltstitel
Für die Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels können Sie unsere Online-Anträge nutzen. Bitte stellen Sie den Antrag spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Visums oder Aufenthaltstitels. Sobald wir die eingereichten Unterlagen geprüft haben, werden Sie von uns kontaktiert.
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Aufenthalt aus humanitären Gründen
Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wurden oder für die ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bei jedem Asylantrag prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Grundlage des Asylgesetzes, ob eine der vier Schutzformen vorliegt. Es gibt die folgenden positiven Entscheidungsmöglichkeiten:
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 3 Absatz 1 Asylgesetz), Anerkennung als Asylberechtigter (Artikel 16a Absatz 1 Grundgesetz), Zuerkennung von subsidiärem Schutz (§ 4 Absatz 1 Asylgesetz), Feststellung eines Abschiebungsverbots (§ 60 Absatz 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz).
Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Änderung von Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel für das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Hier finden Sie alle Formulare und Anträge zum ausdrucken
Antrag auf Erteilung Aufenthaltstitel
Antrag auf Verlängerung Aufenthaltstitel
Antrag auf Übertrag Aufenthaltstitel
Gemeinsame Erklärung
Aufenthaltsanzeige Freizügigkeitsberechtigte und deren Familienangehörigen
Antrag auf Ausstellung Passersatz
Antrag auf Streichung Wohnsitzauflage
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Zusatzblatt A
Zusatzblatt B
Zusatzblatt C
Antrag auf Erteilung Duldung
Antrag auf Verlängerung Duldung
Antrag auf Verlängerung Duldung (Kind)
Antrag auf Verlängerung Visum
Verpflichtungserklärung
Die Einreise von ausländischen Personen ist nur in bestimmten Fällen möglich, wenn der Lebensunterhalt dieser Personen gesichert ist. Die Existenzgrundlage dieser Personen kann durch Dritte auf freiwilliger Basis durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung gewährleistet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie eine weitreichende Haftung eingehen.
Gerne können Sie für die Verpflichtungserklärung unseren Online-Antrag nutzen:
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Auswärtigen Amt Integrationskurse
Wir empfehlen Ihnen zur Integration die Teilnahme an Sprach- und Orientierungskursen für mehr Chancen auf den Arbeitsmarkt und bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sie zur Teilnahme an einem solchen Kurs verpflichtet.
Wir sind für Sie da:
Landratsamt Rhön-Grabfeld
3.2 Ausländerbehörde
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
E-Mail: auslaenderrecht@rhoen-grabfeld.de
Herr Weiß
Leitung
3.2 Ausländerbehörde
Tel. 09771 94-425
E-Mail: auslaenderrecht@rhoen-grabfeld.de
Frau Balling
Sachbearbeiterin
3.2 Ausländerbehörde
Buchstaben A, C, La – Li + EU-Familienangehörige A – J
Tel. 09771 94-249
E-Mail: auslaenderrecht@rhoen-grabfeld.de
Herr Rockenzahn
Sachbearbeiter
3.2 Ausländerbehörde
Buchstaben B, D, E, F, G, R, Z + EU-Bürger
Tel. 09771 94-122
E-Mail: auslaenderrecht@rhoen-grabfeld.de
Frau Katzenberger
Sachbearbeiterin
3.2 Ausländerbehörde
Buchstaben H, I, J, K + EU-Familienangehörige K - Z
Tel. 09771 94-121
E-Mail: auslaenderrecht(at)rhoen-grabfeld.de
Frau Röhner
Sachbearbeiterin
3.2 Ausländerbehörde
Buchstaben Lj-Lz, M, N, O, P, Q
Tel. 09771 94-139
E-Mail: auslaenderrecht(at)rhoen-grabfeld.de
Frau Handwerk
Sachbearbeiterin
3.2 Ausländerbehörde
Buchstaben S, T, U, V, W, X, Y
Tel. 09771 94-137
E-Mail: auslaenderrecht(at)rhoen-grabfeld.de
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr