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Waffen

Sicherheit und Ordnung für den Waffenbesitz

In unserem Landkreis gibt es aufgrund seiner ländlichen Ausprägung viele Jäger und Sportschützen. Für Sicherheit und Ordnung im Bereich Waffenbesitz und Waffenrecht sorgen die zuständigen Fachkräfte im Landratsamt. Sie fungieren als kompetente Ansprechpartner für Bürger, Jäger und Sportschützen und sind ausführendes Kontroll- und Rechtsorgan bei Verstößen. Weiterhin finden Bürger hier Ansprechpartner zum rechtmäßigen Gebrauch von Sprengstoffen.

Sie haben Fragen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition? Dann klicken Sie bitte hier. Die Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder hat in einer Broschüre alles Wissenswerte übersichtlich zusammengestellt.

 

INFO: Waffenbesitz/-gebrauch

Der Gebrauch von Waffen ist im Landkreis Rhön-Grabfeld im privaten Bereich nur für Jäger und Sportschützen erlaubt. Diese müssen eine Erwerbsberechtigung vorweisen.

Weiterhin kann der sog. kleine Waffenschein für das Führen von Schreckschusswaffen außerhalb des eigenen Hauses beantragt werden. Solange die Schreckschusswaffe im Haus verbleibt, ist keine Erlaubnis notwendig. Auch diese Waffen sind ordnungsgemäß und gesichert vor Zugriff aufzubewahren.

Bitte nutzen Sie unseren Informations-, Auskunfts- und Aufklärungs-Service und halten Sie sich an die Vorschriften!

Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, da das Sachgebiet betriebsbedingt nicht immer durchgehend besetzt sein kann.

Waffenrecht
Sprengstoffrecht

UNSERE ONLINESERVICES

Weitere Informationen und
Onlineservices zu diesem Thema
Ausnahmegenehmigung Alterserfordernis zum Schießen
Beantragung eines Waffenscheins
Verlängerung eines Waffenscheins
Beantragung einer gelben Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Beantragung einer grünen Waffenbesitzkarte für Einzelpersonen
Beantragung einer grünen Waffenbesitzkarte für Erben
Beantragung einer roten Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssachverständige
Beantragung einer roten Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler
Beantragung eines kleinen Waffenscheins
Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für Einzelpersonen
Beantragung eines Munitionserwerbsscheins
Eintrag einer Erwerbsberechtigung für Munition
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