Waffen
Sicherheit und Ordnung für den Waffenbesitz
In unserem Landkreis gibt es aufgrund seiner ländlichen Ausprägung viele Jäger und Sportschützen. Für Sicherheit und Ordnung im Bereich Waffenbesitz und Waffenrecht sorgen die zuständigen Fachkräfte im Landratsamt. Sie fungieren als kompetente Ansprechpartner für Bürger, Jäger und Sportschützen und sind ausführendes Kontroll- und Rechtsorgan bei Verstößen. Weiterhin finden Bürger hier Ansprechpartner zum rechtmäßigen Gebrauch von Sprengstoffen.

INFO: Waffenbesitz/-gebrauch
Der Gebrauch von Waffen ist im Landkreis Rhön-Grabfeld im privaten Bereich nur für Jäger und Sportschützen erlaubt. Diese müssen eine Erwerbsberechtigung vorweisen.
Weiterhin kann der sog. kleine Waffenschein für das Führen von Schreckschusswaffen außerhalb des eigenen Hauses beantragt werden. Solange die Schreckschusswaffe im Haus verbleibt, ist keine Erlaubnis notwendig. Auch diese Waffen sind ordnungsgemäß und gesichert vor Zugriff aufzubewahren.
Bitte nutzen Sie unseren Informations-, Auskunfts- und Aufklärungs-Service und halten Sie sich an die Vorschriften!
Leistungen im Bereich Waffenrecht
- Erteilung von Waffenbesitzkarten/Waffenerwerbsberechtigungen
- Bearbeitung von Anzeigen über Erwerb/Überlassen von Schusswaffen
- Ausstellung/Verlängerung von europäischen Feuerwaffenpässen
- Ausstellung von kleinen Waffenscheinen für Schreckschusswaffen etc.
- Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen
- Einwilligungen für Ein-/Ausfuhr von Waffen/Munition
- Ausnahmegenehmigung für das Sportschießen von Kindern/Jugendlichen
- Regelmäßige Kontrolle der ordnungsgemäßen Waffenaufbewahrung
- Annahme von Waffen/Munition zur Vernichtung
- Überprüfung von Schießstätten/Waffenhandelsbüchern
- Erlaubnisse zum Schießen außerhalb von Schießstätten als letzter Punkt
Der Besitz und die Nutzung von Sprengstoffen aller Art unterliegt höchsten Sicherheitsauflagen. Unsere Fachkräfte im Landratsamt informieren, beraten, klären auf und sind auch das rechtlich ausführende Organ. Nutzen Sie unseren Service!
Unsere Leistungen im Bereich Sprengstoffrecht
- Private Erlaubnisse zum Umgang mit Böller-/Schwarz-Nitropulver
- Ausstellung von Unbedenklichkeits-Bescheinigungen
- Informationen für Jäger und Sportschützen sowie Böllerschützen
Bitte beachten Sie: Informationen und Aufklärung für den gewerblichen Umgang mit Sprengstoff erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung Unterfranken.
UNSERE ONLINESERVICES
Beantragung kleiner Waffenschein
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein, der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Stadt - ausgestellt wird. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
Weitere Informationen