Das Sachgebiet 4.1 ist für die bauaufsichtlichen Verfahren zuständig, unter anderem für die Baugenehmigungsverfahren.
Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen zum 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.
Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr über das BayernPortal einen Online-Assistenten eingerichtet. Für die Nutzung des Online-Assistenten ist eine Authentifizierung erforderlich. Die Links zum jeweiligen Online-Assistenten finden Sie hier:
Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Die Gemeinden sind wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.
Bauberatungen erfolgen weiterhin sowohl bei den Gemeinden als auch beim Landratsamt.
Ablaufschema Baugenehmigungsverfahren
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Richtsätze bauliche Anlagen
Dem Bauantrag ist eine Baukostenberechnung beizufügen. Für die Berechnung werden die amtlichen Richtsätze herangezogen. Diese werden jedes Jahr zum 01.02. aktualisiert. Nach der Höhe der Baukosten bestimmt sich die Höhe der Genehmigungsgebühr.
Im Sachgebiet werden folgende Tätigkeiten im Bereich der Kreisplanung und der Denkmal-pflege begleitet:
Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte und Gemeinden als Träger öffentlicher Belange
Beratung der Städte und Gemeinden zu Bauleitungs-, Hochbau- und Vertragsangelegenheiten
fachliche Stellungnahmen zu Bauvorhaben der Städte und Gemeinden, die öffentliche Mittel im Rahmen der Städtebauförderung oder nach Art 10 FAG etc. beantragen
technische Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für mit öffentlichen Mitteln geförderter Bauvorhaben
Unterstützung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
allgemeine und grundsätzliche Fragen des Sachgebietes
Hochbau – Gebäudewirtschaft
Das Sachgebiet Hochbau ist zuständig für den Unterhalt der kreiseigenen Liegenschaften; dies sind in erster Linie die Schulen des Landkreises und die Verwaltungsgebäude.
Betreut werden alle Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen in eigener Zuständigkeit oder durch das Wahrnehmen von Bauherrenaufgaben sowie die Aufsicht der Architekten und Fachingenieure.
Techn. Baugenehmigung / Bauaufsicht
Die Tätigkeiten beziehen sich insbesondere auf die Mitwirkung beim Vollzug der Baugesetze:
Bauberatung von Bauherrn und Gemeinden
bauliche Denkmalpflege
technische Prüfung und Begutachtung der Bauanträge
technische Prüfung sämtlicher Anträge auf öffentliche Wohnungsbauförderung
Bauüberwachung und Abnahme der Bauvorhaben
Mitwirkung beim Vollzug des Baugesetzbuches (Bodenverkehr)
Mitwirkung beim Vollzug der Immissionsschutz- und Abfallbeseitigungsgesetze (techn. Überwachung)
Mitwirkung beim Vollzug der GastBauV
Sicherheitsingenieur nach § 4 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG