Ablaufschema Baugenehmigungsverfahren
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Das Sachgebiet 4.1 ist für die bauaufsichtlichen Verfahren zuständig, unter anderem für die Baugenehmigungsverfahren.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.
Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr über das BayernPortal einen Online-Assistenten eingerichtet. Für die Nutzung des Online-Assistenten ist eine Authentifizierung erforderlich. Die Links zum jeweiligen Online-Assistenten finden Sie hier:
Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Da wir die Unterlagen digitalisieren, ist nur noch ein vollständiger Plansatz erforderlich. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Die Formulare für die Antragstellung in Papierform und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php).
Die Gemeinden sind wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.
Bauberatungen erfolgen weiterhin sowohl bei den Gemeinden als auch beim Landratsamt.
Dem Bauantrag ist eine Baukostenberechnung beizufügen. Für die Berechnung werden die amtlichen Richtsätze herangezogen. Diese werden jedes Jahr zum 01.02. aktualisiert. Nach der Höhe der Baukosten bestimmt sich die Höhe der Genehmigungsgebühr.
Im Sachgebiet werden folgende Tätigkeiten im Bereich der Kreisplanung und der Denkmal-pflege begleitet:
Das Sachgebiet Hochbau ist zuständig für den Unterhalt der kreiseigenen Liegenschaften; dies sind in erster Linie die Schulen des Landkreises und die Verwaltungsgebäude.
Betreut werden alle Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen in eigener Zuständigkeit oder durch das Wahrnehmen von Bauherrenaufgaben sowie die Aufsicht der Architekten und Fachingenieure.
Die Tätigkeiten beziehen sich insbesondere auf die Mitwirkung beim Vollzug der Baugesetze: