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Bauen

Kreisplanung

Im Sachgebiet werden folgende Tätigkeiten im Bereich der Kreisplanung und der Denkmal-pflege begleitet:

  • Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte und Gemeinden als Träger öffentlicher Belange
  • Beratung der Städte und Gemeinden zu Bauleitungs-, Hochbau- und Vertragsangelegenheiten
  • fachliche Stellungnahmen zu Bauvorhaben der Städte und Gemeinden, die öffentliche Mittel im Rahmen der Städtebauförderung oder nach Art 10 FAG etc. beantragen
  • technische Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für mit öffentlichen Mitteln geförderter Bauvorhaben
  • Unterstützung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
  • allgemeine und grundsätzliche Fragen des Sachgebietes

Hochbau – Gebäudewirtschaft

Das Sachgebiet Hochbau ist zuständig für den Unterhalt der kreiseigenen Liegenschaften; dies sind in erster Linie die Schulen des Landkreises und die Verwaltungsgebäude.

Betreut werden alle Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen in eigener Zuständigkeit oder durch das Wahrnehmen von Bauherrenaufgaben sowie die Aufsicht der Architekten und Fachingenieure.

Techn. Baugenehmigung / Bauaufsicht

Die Tätigkeiten beziehen sich insbesondere auf die Mitwirkung beim Vollzug der Baugesetze:

  • Bauberatung von Bauherrn und Gemeinden
  • bauliche Denkmalpflege
  • technische Prüfung und Begutachtung der Bauanträge
  • technische Prüfung sämtlicher Anträge auf öffentliche Wohnungsbauförderung
  • Bauüberwachung und Abnahme der Bauvorhaben
  • Mitwirkung beim Vollzug des Baugesetzbuches (Bodenverkehr)
  • Mitwirkung beim Vollzug der Immissionsschutz- und Abfallbeseitigungsgesetze (techn. Überwachung)
  • Mitwirkung beim Vollzug der GastBauV
  • Sicherheitsingenieur nach § 4 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG
Formulare zum Download (Bauantragsformulare, Nutzungsaufnahme etc.)

Immissionsschutz

ANLAGEN, DIE EINER GENEHMIGUNG NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ BEDÜRFEN

Im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sind die Anlagen aufgeführt, für die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich ist.

Der Genehmigungsantrag ist direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet 4.1, einzureichen. Wir empfehlen, die vorzulegenden Antragsunterlagen und die Zahl der Ausfertigungen vorab mit uns abzustimmen.

Weitere Informationen und
Onlineservices zu diesem Thema
Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Anzeige von Anlagen, die der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) unterliegen

Die Web-Anwendung KaVKA-42.BV dient der Anzeige von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gemäß § 13 der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme – 42. BImSchV).

Die Anzeigepflicht nach § 13 der 42. BImSchV besteht seit 19.07.2018. Bestandsanlagen waren gegenüber der zuständigen Behörde spätestens bis zum 19.08.2018 anzuzeigen (ausschließlich über die Web-Anwendung KaVKA-42.BV). Weitere Fristen für die Anzeige einer Neuanlage, der Änderung oder Stilllegung einer Anlage sowie des Betreiberwechsels ergeben sich aus § 13 der 42. BImSchV.

Nähere Informationen zur 42. BImSchV und den Zugang zur Web-Anwendung finden Sie hier.
Öffentliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Öffentliche Bekanntmachung von Entscheidung
Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (IE-RL)
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