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Bauen

Kreisplanung

Im Sachgebiet werden folgende Tätigkeiten im Bereich der Kreisplanung und der Denkmal-pflege begleitet:

  • Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte und Gemeinden als Träger öffentlicher Belange
  • Beratung der Städte und Gemeinden zu Bauleitungs-, Hochbau- und Vertragsangelegenheiten
  • fachliche Stellungnahmen zu Bauvorhaben der Städte und Gemeinden, die öffentliche Mittel im Rahmen der Städtebauförderung oder nach Art 10 FAG etc. beantragen
  • technische Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für mit öffentlichen Mitteln geförderter Bauvorhaben
  • Unterstützung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
  • allgemeine und grundsätzliche Fragen des Sachgebietes

Hochbau – Gebäudewirtschaft

Das Sachgebiet Hochbau ist zuständig für den Unterhalt der kreiseigenen Liegenschaften; dies sind in erster Linie die Schulen des Landkreises und die Verwaltungsgebäude.

Betreut werden alle Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen in eigener Zuständigkeit oder durch das Wahrnehmen von Bauherrenaufgaben sowie die Aufsicht der Architekten und Fachingenieure.

Techn. Baugenehmigung / Bauaufsicht

Die Tätigkeiten beziehen sich insbesondere auf die Mitwirkung beim Vollzug der Baugesetze:

  • Bauberatung von Bauherrn und Gemeinden
  • bauliche Denkmalpflege
  • technische Prüfung und Begutachtung der Bauanträge
  • technische Prüfung sämtlicher Anträge auf öffentliche Wohnungsbauförderung
  • Bauüberwachung und Abnahme der Bauvorhaben
  • Mitwirkung beim Vollzug des Baugesetzbuches (Bodenverkehr)
  • Mitwirkung beim Vollzug der Immissionsschutz- und Abfallbeseitigungsgesetze (techn. Überwachung)
  • Mitwirkung beim Vollzug der GastBauV
  • Sicherheitsingenieur nach § 4 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG
Formulare zum Download (Bauantragsformulare, Nutzungsaufnahme etc.)

Immissionsschutz

ANLAGEN, DIE EINER GENEHMIGUNG NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ BEDÜRFEN

Im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sind die Anlagen aufgeführt, für die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich ist.

Der Genehmigungsantrag ist direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet 4.1, einzureichen. Wir empfehlen, die vorzulegenden Antragsunterlagen und die Zahl der Ausfertigungen vorab mit uns abzustimmen.

Anzeige von Anlagen, die der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) unterliegen

Die Web-Anwendung KaVKA-42.BV dient der Anzeige von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gemäß § 13 der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme – 42. BImSchV).

Die Anzeigepflicht nach § 13 der 42. BImSchV besteht seit 19.07.2018. Bestandsanlagen waren gegenüber der zuständigen Behörde spätestens bis zum 19.08.2018 anzuzeigen (ausschließlich über die Web-Anwendung KaVKA-42.BV). Weitere Fristen für die Anzeige einer Neuanlage, der Änderung oder Stilllegung einer Anlage sowie des Betreiberwechsels ergeben sich aus § 13 der 42. BImSchV.

Nähere Informationen zur 42. BImSchV und den Zugang zur Web-Anwendung finden Sie hier.
Öffentliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Öffentliche Bekanntmachung von Entscheidung
Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (IE-RL)
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