Sofern der Elternteil, der die überwiegende Betreuung eines noch nicht 14 Jahre alten Kindes innehat, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen für die Wahrnehmung dieser Aufgabe ausfällt und der andere Elternteil aufgrund berufsbedingter Abwesenheit oder sonstigen wichtigen Gründen diese Aufgabe nicht übernehmen kann, der Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des Kindes unterstützt werden, damit das Kind in seinem gewohnten Lebensumfeld verbleiben kann, bei Bedarf gibt es auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einer anderen Familie.
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet folgende Leistungen an:
Hier finden Sie eine Liste mit allen Ansprechpartnern des "Allgemeinen sozialen Dienstes" (Klick auf den Link)
Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch bietet Informationen und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte. In einer bundesweiten Datenbank können Interessierte nach passenden Hilfeangeboten suchen – zum Beispiel nach Beratungsstellen, Therapieangeboten oder rechtlicher Unterstützung. Die Suche erfolgt gezielt nach Ort oder Postleitzahl.
Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch ist unter 0800 22 55 530 erreichbar und bietet eine kostenfreie und anonyme Beratung für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte. Die Beratung unterstützt bei Fragen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend und bei der Suche nach passenden Hilfeangeboten. Wer lieber Schreiben als Reden möchte, kann über die Online-Beratung „Schreib-Ollie“ anonym und datensicher Beratung erhalten.