für Taxi, Mietwagen, Mietwagen im Behindertenfahrdienst, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr, Personenkraftwagen für gewerbsmäßige Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (Erteilung/Verlängerung)
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 21 Jahre (19 Jahre für Krankenkraftwagen)
- Besitz der Klasse B seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen mindestens ein Jahr)
- Bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi ist eine Ortskenntnisprüfung erforderlich. Diese wird von unserer Dienststelle in einem Test überprüft. Die Prüfungsgebühr beträgt zusätzlich 35,00 €.
Erforderliche Unterlagen:
- Formblattantrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung des Wohnsitzes und Beantragung eines aktuellen, erweiterten, behördlichen Führungszeugnisses nach § 30a BZRG (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre; durch Augenarzt, Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung)
- Bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich: betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (bei Krankenkraftwagen)
Anmerkung:
Soweit noch nicht geschehen, ist gleichzeitig die Umstellung in einen Kartenführerschein zu beantragen.
Gebühr:
Es fallen Gebühren zwischen 30,00 € und 40,00 € an.