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Heimaufsicht (FQA)

Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – FQA – (vormals Heimaufsicht) ist nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) für die Beratung in Heimangelegenheiten und die Überwachung aller vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulant betreuter Wohngemeinschaften und betreuter Wohngruppen für erwachsene Menschen zuständig. Im Mittelpunkt der Arbeit steht stets das Wohl der Bewohner in den Einrichtungen. Das multiprofessionelle Team umfasst neben den Mitarbeitern der Verwaltung eine Pflegekraft, eine Sozialpädagogin sowie den Amtsarzt des Gesundheitsamtes.

Zu den Aufgaben zählen die Beratung von Einrichtungen sowie deren Trägern, Angehörigen und Bewohnern. In der Regel findet in jeder Einrichtung einmal jährlich eine unangekündigte Heimnachschau statt, bei welcher unter anderem die Bereiche Hygiene, Pflege, Soziale Betreuung, Medikamentengabe, bauliche und personelle Anforderungen, Verpflegung, Wohnqualität, freiheitsentziehende Maßnahmen und Bewohnervertretung geprüft werden. Werden im Rahmen der Prüfung Mängel festgestellt, erfolgt eine Beratung über die Möglichkeiten zur Abstellung ebendieser. Im Falle der Erheblichkeit oder bei wiederholter Feststellung können verwaltungsrechtliche Anordnungen zur Mängelbeseitigung erlassen werden.

Bei Beschwerden über Missstände in den oben aufgeführten Einrichtungen können sich Angehörige, Bewohner und auch Mitarbeiter von Einrichtungen jederzeit direkt an die FQA wenden. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich und anonym behandelt.

Aktuelle Listen von Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen finden Sie unter:
www.pflegestuetzpunkt-rhoen-grabfeld.de

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