Im Vordergrund der Lebensmittelüberwachung steht der Verbraucherschutz, dessen Ziel es ist die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren, Täuschung und Übervorteilung zu schützen.
Die Gewinnung gesundheitlich unbedenklicher Lebensmittel hoher Qualität fängt bereits im Stall bzw. auf dem Feld an. Der Verbraucherschutz muß sich dann lückenlos über alle Verarbeitungsstufen bis hin zum Konsumenten erstrecken.
Erreicht wird dies durch routinemäßige Überwachung von Betrieben in denen Lebensmittel, aber auch Kosmetika, Bedarfsgegenstände (z. B. Spielwaren, Brillengestelle, Kochtöpfe etc.) hergestellt, bearbeitet und angeboten werden.
Lebensmittelüberwachung
Lebensmittelüberwachung

Um die Verbraucher zu schützen, werden bei Verstößen alle notwendigen Maßnahmen getroffen, die von der sofortigen Abstellung der Mängel vor Ort bis zur Warnung der Öffentlichkeit vor dem Verzehr oder Gebrauch von Produkten reichen.
Sie als Bürger können sich mit Fragen hinsichtlich der Lebensmittelhygiene aber auch mit Verbraucherbeschwerden direkt an uns wenden z. B. über:
- verdorbene Lebensmittel
- mangelhafte Qualität von Lebensmitteln
- Hygienemängel in Betrieben
- mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren
- fehlende Preisauszeichnung
Bei Bedarf können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren!
Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung
Legende
Landkreis Rhön-Grabfeld
Links
DATENSCHUTZHINWEISE
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
LGL Startseite - LebensmittelLGL: Kennzeichnung von Obstbränden und -geisten sowie LikörenBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
BMEL Startseite – Sichere LebensmittelBMEL Lebensmittel-KennzeichnungBMEL AllergenkennzeichnungBayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)
LWG Startseite – BienenLWG Startseite – WeinbauLWG: Formulare und MerkblätterWEITERE LINKS
IHK Bayern – Onlinehilfe für LebensmittelhygieneIHK Aschaffenburg – GastwirteunterrichtungIHK Aschaffenburg – LebensmittelhygieneschulungMetro – Hygiene Lernprogramm + SchulungsnachweisLebensmittelwarnungen – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)Gegenprobensachverständige in Bayern nach §43 LFGB – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StmUV)Fachzentrum Gemeinschaftsverpflegung – Amt für Landwirtschaft und Forsten Würzburg (AELF)Lebensmittelklarheit – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.Lebensmittel + Ernährung – Verbraucherzentrale Bayern e.V.Seite auf Merkliste setzenSeite entfernen