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Marktplatz für soziales Wohnen

Ein Zuhause für alle

Sehr geehrte Mitbürger,

jeder Mensch sollte ein Zuhause haben, in dem er sich wohl und geborgen fühlen kann. Für einige Mitglieder unserer Gesellschaft ist dies nicht selbstverständlich. Manchmal ändern sich Lebensumstände dramatisch durch Flucht, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder andere Unwägbarkeiten. Damit einher geht oft der Verlust der Heimat und der Bleibe.

Der Landkreis Rhön-Grabfeld unterstützt seine bedürftigen Neubürger/Bürger in diesem Fall mit umfangreichen Beratungs- und Serviceangeboten. Eine zentrale Rolle spielt unsere Wohnungsbörse. In diesem Marktplatz für soziales Wohnen vermitteln wir geeigneten Wohnraum an sozial Schwache.

Sie haben bezahlbaren Wohnraum in der Region? Bitte helfen Sie mit Ihren Mietobjekten, all unseren Bürgern eine Heimat zu geben. Wir sind gerne Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner.

Erfahren Sie als Vermieter im Folgenden mehr zu den Rahmenbedingungen. Ich bedanke mich schon jetzt bei Ihnen für Ihr gesellschaftliches Engagement für unsere Heimat.

Ihr
Thomas Habermann
Landrat

Marktplatz Soziales Wohnen

Viele sozial schwache und bedürftige Menschen suchen dringend ein bezahlbares Zuhause für sich und ihre Familie. Deshalb vermittelt der Landkreis mit Hilfe weiterer Organisationen auf einem Marktplatz für soziales Wohnen geeignete Mietangebote für diese Zielgruppe.

Anerkannte Flüchtlinge

Wenn Flüchtlinge den Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhalten haben, müssen sie aus den staatlichen Unterkünften, in denen sie während der Dauer des Asylverfahrens lebten, ausziehen. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld unterstützt diese Neubürger zusammen mit der Flüchtlings- und Migrationsberatung des Landkreises und der Caritas, sowie mit zahlreichen ehrenamtlich Engagierten bei der Wohnungsvermittlung.

Bedürftige Personen

Auch bedürftige Personen benötigen bezahlbaren Wohnraum. Das sind z. B. kinderreiche Familien und Alleinerziehende, ältere und kranke Menschen oder geflüchtete Personen. Sie benötigen ein Zuhause, das auf ihre neue Situation zugeschnitten ist. Die Fachkräfte des Landratsamtes helfen hier bei der Vermittlung geeigneten Wohnraums.

Öffnen Sie Ihr Herz und Ihre Türen.

Bitte teilen Sie uns Ihr/e Mietangebot/e für unseren Marktplatz soziales Wohnen mit!
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Hier melden Sie Ihr Wohnraumangebot!

Sie haben Wohnraum, den Sie gerne Bedürftigen für unseren Marktplatz soziales Wohnen zur Verfügung stellen?

Teilen Sie uns auf untenstehendem Formblatt die wesentlichen Eckpunkte Ihres Mietangebots mit. Das können Sie bequem online machen. Oder Sie drucken das Formblatt aus und senden es uns zu.

Wir empfangen dann Ihr Angebot. Wir prüfen dann, ob Ihr Mietangebot den Kriterien unseres Marktplatzes für soziales Wohnen entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, informieren wir Sie selbstverständlich.

Entspricht Ihr Mietangebot den Angemessenheitsgrenzen, geben wir Ihr Mietangebot an das Jobcenter bzw. das Helfernetzwerk weiter. Dies sind z. B. Ehrenamtliche, die Caritas und die Flüchtlings- und Integrationsberatung des Landkreises. Diese übernehmen dann die eigentliche Vermittlung.

Formblatt Mietobjekt – soziales Wohnen

Erfüllt mein Mietangebot die Kriterien für soziale Zwecke?

Vielen Dank, dass Sie in Betracht ziehen, Wohnraum an sozial schwache Mitglieder unserer Gesellschaft zu vermieten. Im ersten Schritt ist es sehr wichtig, die Angemessenheit Ihres Mietangebots von unseren Fachkräften prüfen zu lassen. Denn für sozialen Wohnraum gelten bestimmte Kriterien. Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche der Wohnung, der Heizart und der Region. Daher gelten die nachfolgenden Angaben ausschließlich für den Landkreis Rhön-Grabfeld.

Gesamtangemessenheitsgrenze

Hinweis: Die Beträge beinhalten die Kaltmiete, die kalten Nebenkosten und die Heizkosten.

Meine Vorteile als Vermieter

Bitte unterstützen Sie unseren Marktplatz soziales Wohnen mit Ihren Mietangeboten. Den Mietvertrag schließen Sie direkt mit dem Mieter ab. Dieser erhält Leistungen vom Jobcenter/dem Sozialamt zur Deckung seines Bedarfs. Darin sind auch die Unterkunftskosten enthalten.

Ihre Vorteile:

  • Sie tun etwas Gutes.
  • Wenn der Mieter zustimmt, kann die Mietzahlung bis zur angemessenen Höhe an den Vermieter direkt gezahlt werden.
  • Sie vermeiden Leerstand und erhalten Einnahmen für Ihren Wohnraum.
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