Familie und Partnerschaft
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Das Jugendamt kann auf Antrag eine sogenannte Negativbescheinigung über den Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge kostenfrei ausstellen, wenn der alleinige Sorgerechtsinhaber im Landkreis Rhön-Grabfeld wohnt.
Negativbescheinigung als Nachweis für das alleinige SorgerechtFeststellung der VaterschaftBeurkundungenBeistandschaftUnterhaltsvorschussHäusliche Probleme
Beratungsangebot
Allgemeiner Sozialer DienstCaritasverband für den Landkreis Rhön-GrabfeldBistum Würzburg Außenstelle Bad NeustadtEhe-, Familien- und Lebensberatung der Diözese Würzburg Außenstelle Bad NeustadtKinderschutz und Inobhutnahme
Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Das Jugendamt hat den Auftrag, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Das Jugendamt geht daher allen Hinweisen mit Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung nach. Auf Wunsch werden die Hinweise auch vertraulich behandelt. Das Jugendamt sucht dann den Kontakt zur betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Obligatorisch ist in diesem Zusammenhang auch die persönliche Inaugenscheinnahme des Kindes.
Das Jugendamt ist nach § 8a Abs. 3 und § 42 Abs. 1 SGB VIII berechtigt und verpflichtet, Kinder oder Jugendliche in seine Obhut zu nehmen, wenn
- die Kinder oder Jugendlichen um Obhut bitten (das Kind/der Jugendliche hat einen Rechtsanspruch auf Inobhutnahme. Die Bitte um Inobhutnahme indiziert sein Schutzbedürfnis. Die Motive der Bitte oder das Vorliegen einer objektiven Gefahr sind zunächst nicht zu prüfen. Erst die Fortsetzung einer Inobhutnahme setzt eine objektive Gefahr voraus),
- eine dringende Gefahr für das Wohl der Kinder oder Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und die Personenberechtigten nicht widersprechen oder eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder
- ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (§ 72 a SGB VIII)
§ 72 a SGB VIII verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Demzufolge schließt das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe mit freien Trägern (z. B. Vereinen, die Jugendarbeit betreiben) Vereinbarungen zur Umsetzung. Durch diese Vereinbarungen verpflichten sich die freien Träger, erweiterte Führungszeugnisse von Neben- und Ehrenamtlichen einzusehen.
Der Landkreis Rhön-Grabfeld unterstützt die freien Träger bei diesem Unterfangen.
Informationen (fachliche Empfehlungen zur Handhabung des § 72 a SGB VIII) finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Landesjugendamtes.
Bayerisches Landesjugendamt (BLJA)
Weitere Informationen
- Prüfungsschema pdf | 28,16 KB
- Antrag auf erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche pdf | 20,76 KB
Pflegschaft und Vormundschaft
Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, muss das Familiengericht im Zweifel alle Maßnahmen treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. In bestimmten familiären Konstellationen übertragt das Familiengericht daher Teilbereiche der elterlichen Sorge für ein minderjähriges Kind an Dritte. Das Familiengericht kann ebenfalls eine Vormundschaft anordnen.
Fallen die Eltern als Personensorgeberechtigte aus, so wird häufig das Jugendamt als Vormund oder als Pfleger für einzelne Teile oder für die gesamte elterliche Sorge bestimmt.
Weiterführende Links
Beurkunden von Vaterschaftsanerkennung / Sorgeerklärung / UnterhaltFamiliengründung (Feststellung Vaterschaft)Familien- und ErziehungsberatungCaritasverband für den Landkreis Rhön-GrabfeldAdoptionPflegekinderwesenFinanzielle und sonstige Hilfen
Im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WiJu) erfolgt die finanzielle Abwicklung der Erziehungs- und Eingliederungshilfen, der Übernahme von Kindergarten- und Hortbeiträge, sowie die Kosten der Tagespflege.
- Antrag auf Übernahme des Kindergartenbeitrages pdf | 228,07 KB
- Bestätigung Kindergarten pdf | 56,78 KB
- Antrag auf Übernahme des Hortbeitrages pdf | 230,66 KB
- Bestätigung Hortbesuch pdf | 33,06 KB
Beistandschaft
Jetzt ansehenUnterhaltsvorschuss (UVG)
Jetzt ansehenProbleme im Erziehungsalltag und im schulischen Bereich können höchst unterschiedliche Ursachen haben. Manchmal überfordern persönliche (bspw. Schlafstörungen, Entwicklungsverzögerungen, psychische Erkrankungen) oder familienbezogene (bspw. Elternstreit, Trennung und Scheidung) Probleme alle Beteiligten.
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen und bei persönlichen oder familienbezogenen Probleme neben anderen Beratungsdiensten (bspw. Caritas) auch an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt unterstützt Minderjährige und Eltern bei der Suche nach Lösungen.
Ansprechpartner:
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
- Caritasverband für den Landkreis Rhön-Grabfeld / Erziehungsberatung
Jugendsozialarbeit an Schulen
Neben der Familie und Gleichaltrigengruppe gehört die Schule zu den wichtigsten Sozialisationsfeldern von Kindern und Jugendlichen. Besonderer Unterstützung bedürfen (entsprechend § 13 SGB VIII) junge Menschen, die durch ihre soziale, ökonomische und kulturelle Situation benachteiligt sind, deren soziale und berufliche Integration erschwert ist, bei denen erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme vorliegen. Dieser Zielgruppe widmet sich die Jugendsozialarbeit an Schulen:
An der Dr. Alfred-Hauser-Schule Ostheim vor der Rhön
Ansprechpartner:
Anika Bäuml
Telefon: 0162 232 34 89
E-Mail: anika.baeuml(at)dr-alfred-hauser-schule.de
Der schulpsychologische Dienst
Zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule bieten Schulpsychologen in vielen Bereichen Hilfe und Begleitung an. Sie leisten wichtige Beiträge zur Entwicklung von Lernstrategien, zur Stärkung der Persönlichkeit, zur Motivationsförderung und zur sozialen Integration, stehen aber auch als Ansprechpartner bei der Prävention von Gewalt, Vandalismus oder Schülermobbing zur Verfügung. Das schulpsychologische Beratungsangebot ist kostenlos, die Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht. Darüber hinaus beraten Schulpsychologen Lehrkräfte und Eltern, sie sind Partner und Experten bei Schulentwicklungsprozessen und in Krisensituationen an Schulen.
Schulpsychologischer Dienst
NES-Scout
Im Rahmen der Initiativbewerbung des Landkreises Rhön-Grabfeld zur Anerkennung als „Bildungsregion“ im Jahr 2012 beschäftigte sich der Arbeitskreis 3 mit der Thematik:
Kein Talent darf verloren gehen –
Jungen Menschen in besonderen Lebenslagen helfen
Einen besonderen Blick richtete dabei der Arbeitskreis auf die Rolle der Schule. Denn die Schule ist inzwischen für junge Menschen nicht nur Lern- sondern auch Lebensort. Daher kommt der Schule eine besondere Bedeutung zu, Kindern in Krisen und schwierigen Situationen zu unterstützen, ggf. Eltern auch Hilfestellungen zu geben.
Die Idee von NES-Scout
- Wenn Kinder, Jugendliche oder Familien Hilfe suchen, müssen sie Hemmschwellen überwinden.
- Die Schule kann Türen zu institutionellen Hilfen öffnen.
- NES-Scout soll ein gemeinsames Hilfeportal der Schulen und der Jugendhilfe bieten, damit sich unerfahrene Hilfesuchende nicht im „institutionellen Dschungel“ verlaufen.
- Dafür benötigt jede Schule 1 bis 4 Ansprechpartner für NES-Scout (z. B. Vertrauenslehrer, Beratungslehrer, Schulpsychologen, Sozialpädagogen, MSD)
- NES-Scout soll keine Mehrarbeit verursachen, sondern Berater und Beratungsmöglichkeiten bündeln und koordinieren.
- NES-Scout ist ein Projekt, das die Zusammenarbeit Schule-Jugendhilfe intensivieren hilft.
Kontaktpersonen
- Die Rolle des Scouts soll natürlich von Frauen und Männern übernommen werden.
- Der Scout muss das Problem nicht lösen, sondern kennt im Beratungsnetz die entsprechenden Angebote.
- Er/Sie wirbt sowohl im Kollegium, bei den Schülern wie auch bei Eltern mit diesem Angebot, damit jeder Hilfe erhält bzw. keiner verloren geht.
- Bei Hilfen im Einzelfall kann der Scout als Koordinator fungieren, damit Hilfe und Unterstützung auch stattfinden.
- Der Scout wird regelmäßig auf den neuesten Stand in Bezug auf die Hilfsangebote gebracht.
- Den Scouts steht professionelle Unterstützung aus der Jugendhilfe zur Verfügung.
- Kooperation zwischen den Scouts ist denkbar.
- Ein bis zwei Treffen im Jahr wären sinnvoll.
Aufbau des NES-Scout Posters
Vertrauenspersonen:
- Eltern
- Freunde
- Verwandte
- NES-Scouts an der Schule
Problemfelder ... Sorgenfelder
Ansprechpartner:
- Beratung der Caritas
- Beratung des Jugendamtes
- Online-Beratungen
Problemfelder ... Sorgenfelder
Ansprechpartner:
- Suchtberatung der Caritas
Problemfelder ... Sorgenfelder
Ansprechpartner:
- Frauenhaus Schweinfurt
- Männer contra Gewalt
- Kinderschutzbund
Konfliktfelder
- Konflikte in der Schule
- Lernprobleme, Leistung und Stress
- Ausbildung, Beruf und Arbeit
- Seelische Krisen
- Stress und Gewalt in der Familie
- Schulden und Geld
- Gewalt
- Neue Heimat
- Kriminalität
- Sucht
- Lebensmüde
- Partnerschaft, Schwangerschaft, Vaterschaft
- Spiel und Spaß
Das Plakat
Sofern Eltern massive Schwierigkeiten in ihrer Lebensbewältigung haben oder schwerwiegende Konflikte zwischen Eltern und Kindern bestehen, ggf. Kinder Verhaltensauffälligkeiten zeigen (bspw. Schulbesuchsverweigerungen, Weglaufen, geringe Regelakzeptanz, Kriminalität), die Eltern überfordern, können Sie beim Jugendamt um eine Erziehungshilfe nachsuchen.
Die Erziehungshilfe kann in ambulanter Form (Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft), in teilstationärer Form (Heilpädagogische Tagesstätte) oder nach Erfordernis auch in stationärer Form (außerhäusliche Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Wohngruppe) gewährt werden.
Haushaltsweiterführung bei Erkrankung der Eltern
Jetzt ansehenVersorgung von Kindern in Notsituationen
Jetzt ansehenInobhutnahmen
Jetzt ansehenEingliederungshilfe erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben aufgrund seelischer Belastungen und Besonderheiten beeinträchtigt ist. In der Regel wird die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren gewährt.
www.teilhabeberatung-schweinfurt.de
www.elternimnetz.de (besondere Bedürfnisse)
www.kindergesundheit-info.de
Hat das Kind oder der Jugendliche eine körperliche oder geistige Behinderung, ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX zuständig (Bezirk Unterfranken). Bei Mehrfachbehinderungen ist die Zuständigkeit folgendermaßen geregelt:
- Kann der Bedarf des Betroffenen abgegrenzt werden, ist das Jugendamt (SGB VIII) für den Bedarf aufgrund der seelischen Behinderung zuständig und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (SGB IX) für den Bedarf aufgrund der geistigen und/oder körperlichen Behinderung.
- Kann der Bedarf nicht abgegrenzt werden, ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (SGB IX) zuständig.
www.teilhabeberatung-schweinfurt.de
www.elternimnetz.de (besondere Bedürfnisse)
www.kindergesundheit-info.de
Geistige Behinderung bedeutet eine signifikant verringerte Fähigkeit, neue oder komplexe Informationen zu verstehen und neue Fähigkeiten zu erlernen und anzuwenden. Der Schweregrad wird anhand des Intelligenzquotienten (IQ) bestimmt. Bei einem IQ unter 70 liegt die Zuständigkeit bei einer Leistungsgewährung beim Bezirk Unterfranken.
Menschen mit Behinderung
www.teilhabeberatung-schweinfurt.de
www.elternimnetz.de (besondere Bedürfnisse)
www.kindergesundheit-info.de
Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen, aber auch der Umgang mit anderen Personen, zu denen Bindungen aufgebaut worden sind und deren Aufrechterhaltung für die Entwicklung des Kindes förderlich ist.
Als Elternteil oder enge Bezugsperson, die für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen, haben Sie einen Anspruch darauf, sich zur Ausübung des Umgangsrechts vom Jugendamt beraten und unterstützen zu lassen.
Verheiratete Eltern haben grundsätzlich gemeinsam die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen (§ 1626 Abs.1 S.1 BGB). Sind sie bei Geburt des Kindes bereits verheiratet, haben sie die gemeinsame Sorge von Anfang an; heiraten sie erst später, steht ihnen die gemeinsame Sorge ab dem Tag der Eheschließung zu (§ 1626 a Abs.1 Nr. 2 BGB).
Nicht miteinander verheirateten Eltern können gem. § 1626 a Abs.1 BGB gemeinsam sorgeberechtigt sein,
- wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
- wenn sie einander heiraten oder
- soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
Gem. 1626 a Abs.1 Nr.3, Abs.3 BGB überträgt das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Aufgabe des Jugendamtes ist es, Eltern bei Streitfragen hinsichtlich der Ausübung der Personensorge zu beraten und ggf. zwischen ihnen lösungsorientiert zu vermitteln (ggf. unter Einbeziehung der Kinder).
Institutionelle Hilfen
AIDS Beratung für Unterfranken
Röntgenring 3
97070 Würzburg
Telefon: 0931 386 582 00
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag: 9.00 – 16.00 Uhr
Dienstag: 12.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 13.00 Uhr
E-Mail-Adresse:kontakt(at)aidsberatung-unterfranken.de
Homepage: www.aidsberatung-unterfranken.de
Zielgruppe:
Betroffene und deren Angehörige
Zuständigkeit:
Gesprächsangebote mit dem Ziel, zu helfen, wieder zuversichtlich in die Zukunft zu blicken. Begleitung und Unterstützung bei sozialrechtlichen Fragen, Fragen zum Lebensunterhalt und Fragestellungen zur medizinischen Behandlung (z. B. wie finde ich den richtigen Arzt?).
Sonstiges:
Kostenfrei und anonym
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Staatl. Anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr – 12.30 Uhr
Mehr Informationen: Schwangerenberatung
Zielgruppe:
Allgemeine Beratung für werdende Mütter und Väter
Zuständigkeit:
- Gesprächsmöglichkeit über die persönliche Lebenssituation
- Informationen über gesetzliche Ansprüche
- Informationen zu sozialen und finanziellen Hilfen
- Soziale Beratung bei Schwangerschaftskonflikt (nach § 219 StGB)
- Beratung bei psychosozialen Konflikten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft
- Beratung vor und Gesprächsangebot nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Beratungsbescheinigung nach dem Schwangerenberatungsgesetz
- Vermittlung von Stiftungsleistungen in einer finanziellen Notlage
- Sexualpädagogik an Schulen und bei Bildungsträgern
- Beratung/Fragen zum Thema Verhütung, HIV,
- Aids, Geschlechtskrankheiten
Sonstiges:
Kostenfrei, Schweigepflicht
Bundesagentur für Arbeit
Roßmarktstr. 40
97616 Bad Neustadt
Telefon: 0180 1 555111
Berufsberatung
Ansprechpartner:
Sabine Steinbeck
Telefon: 09771 6364 789
Sprech-/Öffnungszeiten:
telefonisch zu vereinbaren
E-Mail:schweinfurt.151-u25(at)arbeitsagentur.de
Homepage: www.arbeitsagentur.de
Zielgruppe:
berufliche Erstausbildung Jugendliche unter 25 Jahre
Zuständigkeit:
Berufsberatung an Schulen
Reha-Team der Agentur für Arbeit Schweinfurt
Telefon: 0180 1 555111
Sprech-/Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
E-Mail: schweinfurt.161–reha(at)arbeitsagentur.de
Zielgruppe:
Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen
Zuständigkeit:
Berufliche Erst- und Wiedereingliederung behinderter Menschen
Jobcenter Rhön-Grabfeld
Zur WebsiteRechtsanwälte
Adressen können eruiert werden über Telefon- und Branchenbuch.
Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht
Rathausgasse 4
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 62140
Zuständigkeit:
- Die Rechtsantragstelle nimmt Anträge und Erklärungen in gerichtlichen Angelegenheiten entgegen und hilft bei deren Formulierung.
- Die Rechtsantragsstelle darf aber grundsätzlich nicht in Rechtsangelegenheiten beraten.
- Bei nachgewiesenem geringem Einkommen kann in einfachsten Fällen eine kostenlose Rechtsberatung gewährt werden.
- Ggf. kann auch ein Beratungsgutschein zur Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ausgestellt werden.
HILFE IN HERAUSFORDERNDEN SITUATIONEN
Kinder und junge Menschen mit seelischen, geistigen und körperlichen Einschränkungen sowie deren Familien haben viele Herausforderungen zu meistern. Insbesondere wenn die Situation neu oder unvermittelt auftritt, wird oft Beratung und Orientierung benötigt.
BERATUNG DURCH DEN VERFAHRENSLOTSEN
Verfahrenslotsen sollen durch die Beratung und Unterstützung eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Kinder und junge Menschen mit (drohender) Behinderung fördern und über Leistungsansprüche und Rechte aufklären.
In geschützter Atmosphäre können Problemlagen, Bedarfe und Ansprüche besprochen werden. Der Verfahrenslotse begleitet, unterstützt und berät:
- unabhängig, vertraulich und kostenfrei
- alle jungen Menschen mit (drohender) geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung
- bis zum 27. Lebensjahr und deren Eltern
- andere Sorgeberechtigte, wie Pflegeeltern oder gesetzliche Betreuer
- zu Leistungen der Eingliederungshilfe nach den Sozialgesetzbüchern VIII und IX
- gibt Orientierung und lotst durch das Leistungssystem der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe
- von der Antragsstellung bis zur Leistungsgewährung und darüber hinaus
Die Beratung erfolgt auf Wunsch. Vertraulich. Persönlich. Im Amt oder in der Familie. Per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail. Die Beratung unterliegt den Datenschutzbestimmungen und es werden keinerlei Informationen ohne Einverständnis weitergegeben.
KONTAKT FÜR KINDER, JUNGE MENSCHEN UND FAMILIEN AUS DEM LANDKREIS RHÖN-GRABFELD
Zur Terminvereinbarung melden Sie sich gerne bei unserer Verfahrenslotsin Frau Pfülb.
Kontaktdaten anzeigen
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Amt für Jugend und Familie
Roßmarktstr. 50
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 94452
Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. fachärztliches Gutachten, Empfehlung der Schule) kann eine Förderung erfolgen, sofern eine Teilhabebeeinträchtigung nach § 35 a SGB VIII besteht.
Nähere Informationen bei:
Frau Budach
Telefon: 09771 94476
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
Beratungsstelle für Ehe-, Familie und Lebensfragen der Diözese Würzburg
Außenstelle Bad Neustadt
Bauerngasse 5
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 98547
Beratungsstelle für Ehe-, Familie und Lebensfragen
der Diözese Würzburg, Außenstelle Bad Neustadt
Anmeldezeiten:
Montag bis Donnerstag, 08.00 – 11.00 Uhr
Dienstag 16.00 Uhr – 19.00 Uhr
E-Mail-Adresse:info(at)beratung-bad-neustadt.de
Homepage: www.eheberatung-schweinfurt.de
Zielgruppe:
In der Regel Erwachsene mit
- Ehe-, Partnerschafts- und Sexualproblemen
- Trennung und Scheidung (gemäß §17,18,KJHG)
- Generationskonflikte und Familienfragen
- Schwierigkeiten im Beruf
- Probleme im Familienleben
- Überlastungserfahrungen
- Psychische Probleme
- Lebenskrisen
- Sinn- und Glaubensfragen
Zuständigkeit:
- Einzel-, Paar- und Familienberatung
- Gruppenangebote für Einzelne und Paare
Sonstiges:
kostenlose Beratung; Prävention; Onlineberatung
siehe Online- und Notrufberatung
Erziehungsberatung der Caritas
Kellereigasse 12-16
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 61160
Eltern-, Jugendlichen- und Erziehungsberatungsstelle
Caritasverband f. d. Landkreis Rhön-Grabfeld
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.00 – 16.30 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail-Adresse:erziehungsberatung(at)caritas-nes.de
Homepage: www.caritas-rhoengrabfeld.de
Zielgruppe:
Eltern, Kinder und Jugendliche sowie wie alle, die mit Kindern zu tun haben
Themen:
- Schreibaby und Entwicklungsberatung
- Schulprobleme
- Trotz und Aggressionen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Problematisches Sozialverhalten
- Selbstwertprobleme, Ängste
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Erziehungsschwierigkeiten
- Psychosomatische Beschwerden, chronische Erkrankungen
- Beratung in besonderen Lebenssituationen (Pachtwork-Familien Alleinerziehende usw.)
- Verlust, Trauer
- Beratung bei Trennung/Scheidung
- Belastende Lebensereignisse (Tod, Übergänge)
- Konflikte, Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung
- Beratung von ErzieherInnen und LehrerInnen
Zuständigkeit:
Eltern, Jugendliche und alle, die mit der Erziehung befasst sind im Landkreis Rhön-Grabfeld
Sonstiges:
Kostenfrei, freiwillig, unterliegen Schweigepflicht
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Amt für Jugend und Familie
Roßmarktstr. 50
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 94466
Amt für Jugend und Familie, Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes (siehe: Bezirkseinteilung)
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08.00 – 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr
Empfehlung: telefonische Terminvereinbarung
Zielgruppe:
Eltern und junge Menschen
Zuständigkeit:
Information, Beratung, Vermittlung und Hilfe in Fragen
- der Erziehung und bei Schulproblemen
- der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- der Ausübung der elterlichen Verantwortung
- des Sorge- und Umgangsrechts
- der Versorgung des Kindes in Notsituationen
Unterstützung und Hilfe für junge Menschen bei
- Gewalt in der Familie
- Vernachlässigung/Misshandlung
- Sexuellem Missbrauch
Ansprechpartner bei Anhaltspunkten für Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen
Sonstiges:
Der ASD unterliegt dem Datenschutz. Deshalb geht er mit Informationen sensibel und vertraulich um. Die Beratung ist kostenlos.
Niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
Adressen siehe „Kassenärztliche Vereinigung Bayerns" (KVB)
Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Adressen siehe „Kassenärztliche Vereinigung Bayerns" (KVB)
siehe Online- und Notrufberatung
Frühförderung
Landkreis Rhön-Grabfeld
Meininger Str. 55
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 630 994 30
Sprech-/Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung
E-Mail-Adresse:iff-nes(at)lebenshilfe-rhoen-grabfeld.de
Homepage: www.fruehfoerderung-rhoen-grabfeld.de
Zielgruppe:
Die Frühförderung versteht sich als Ansprechpartner für Eltern, deren Kinder in ihrer körperlichen, geistigen, sprachlichen, sozialen und/oder seelischen Entwicklung bedroht, verzögert oder behindert sind.
Sie bietet individuelle Unterstützung und Begleitung für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter.
Sonstiges:
Die Beratung ist für die Eltern kostenfrei, unverbindlich, informativ und umfassend.
Frühdiagnosezentrum Würzburg
Uni-Kinderklinik
Josef-Schneider-Str. 2
97080 Würzburg
Telefon: 0931 210 275 10
Öffnungs- und Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 16.30 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.30 Uhr
E-Mail: spz(at)kinderklinik.uni.wuerzburg.de
Homepage:www.ukw.de/fruehdiagnosezentrum
Im Frühdiagnosezentrum können ambulant Kinder und Jugendliche vorgestellt werden mit Auffälligkeiten in allen Entwicklungsbereichen, chronischen Krankheiten und Behinderungen mit dem Ziel einer genauen Diagnosestellung, einer umfassenden Beratung, sowie der frühzeitigen Einleitung einer Behandlung oder Förderung und einer frühestmöglichen sozialen Eingliederung.
Sozialpädiatrisches Zentrum Coburg
Bahnhofstr. 21-23
96450 Coburg
Telefon: 09561 826 80
Ärztlich geleitete Ambulanz zur Diagnostik und Therapie von Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter.
E-Mail: info(at)spz-coburg.de
Homepage: www.spz-coburg.de
Anmelde- und Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 15.00 Uhr
Sozialpädiatrisches Zentrum am Zentralklinikum Suhl
Albert-Schweizer-Str. 2
98527 Suhl
Im Sozialpädiatrischen Zentrum werden Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder bereits ausgeprägten Entwicklungsstörung umfassend behandelt. Eine umfangreiche und sorgfältige Diagnostik führt zur Erstellung eines Behandlungsplanes.
Sprechzeiten nach Vereinbarung:
Montag bis Donnerstag von 7.00 – 16.00 Uhr
Freitag von 7.00 – 13.30 Uhr
E-Mail:heidi.hausdoerfer(at)zs.srh.de
Homepage:www.zentralklinikum-suhl.de
Förderzentrum Hohenroth
Brendweg 2
97618 Hohenroth
Telefon: 09771 636 010
Irena-Sendler-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum
Sprech- und Öffnungszeiten des Büros:
Montag bis Donnerstag: 7.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 – 13.00 Uhr
E-Mail-Adresse:info(at)sfz-hohenroth.de
Homepage:www.irena-sendler-schule.de
Zielgruppen:
Eltern, Schulen, Lehrer, Erzieher, Kindertagesstätten
Zuständigkeiten:
- Beratung für Kinder ab 3 Jahren mit Entwicklungsverzögerungen und Sprachauffälligkeiten
- Sonderpädagogische Beratung für Kindertagesstätten und Eltern
- Beratung bei Entwicklungsverzögerungen und Auffälligkeiten (ab 6 Jahren)
- … der Sprache und Kommunikation
- … im Lernverhalten
- …im Sozialverhalten
Erziehungsberatung der Caritas
Kellereigasse 12-16
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 61160
Eltern-, Jugendlichen- und Erziehungsberatungsstelle
Caritasverband f. d. Landkreis Rhön-Grabfeld
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.00 – 16.30 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail-Adresse:erziehungsberatung(at)caritas-nes.de
Homepage: www.caritas-rhoengrabfeld.de
Zielgruppe:
Eltern, Kinder und Jugendliche sowie wie alle, die mit Kindern zu tun haben
Themen:
- Schreibbaby und Entwicklungsberatung
- Schulprobleme
- Trotz und Aggressionen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Problematisches Sozialverhalten
- Selbstwertprobleme, Ängste
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Erziehungsschwierigkeiten
- Psychosomatische Beschwerden, chronische Erkrankungen
- Beratung in besonderen Lebenssituationen (Pachtwork-Familien Alleinerziehende usw.)
- Verlust, Trauer
- Beratung bei Trennung/Scheidung
- Belastende Lebensereignisse (Tod, Übergänge)
- Konflikte, Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung
- Beratung von ErzieherInnen und LehrerInnen
Zuständigkeit:
Eltern, Jugendliche und alle, die mit der Erziehung befasst sind im Landkreis Rhön-Grabfeld
Sonstiges:
Kostenfrei, freiwillig, unterliegen Schweigepflicht
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Amt für Jugend und Familie
Roßmarktstr. 50
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 94466
Amt für Jugend und Familie, Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes (siehe: Bezirkseinteilung)
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08.00 – 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr
Empfehlung: telefonische Terminvereinbarung
Weitere Informationen: Jugend
Zielgruppe:
Eltern und junge Menschen
Zuständigkeit:
Information, Beratung, Vermittlung und Hilfe in Fragen
- der Erziehung und bei Schulproblemen
- der Ausübung der elterlichen Verantwortung
- der Versorgung des Kindes in Notsituationen
Unterstützung und Hilfe für junge Menschen bei
- Gewalt in der Familie
- Vernachlässigung/Misshandlung
- Sexuellem Missbrauch
Ansprechpartner bei Anhaltspunkten für Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen
Sonstiges:
Der ASD unterliegt dem Datenschutz. Deshalb geht er mit Informationen sensibel und vertraulich um.
Die Beratung ist kostenlos.
Online-Beratung
Siehe Online- und Notrufberatung.
Suchtberatung Caritasverband
Kellereigasse 12-16
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 61160
Die Suchtberatung versteht sich als Ansprechpartner für alle, die Schwierigkeiten mit Alkohol, Medikamente, Drogen, Essstörungen oder Spielsucht haben – ob selbst betroffen oder als Angehörige.
Sie bietet folgende Hilfen an:
Informationen zum Thema Essstörung; Beratung und Clearing; Motivation zur Veränderung; Gruppenangebote; Vermittlung und Vorbereitung in bzw. zur stationären Therapie, sowie der Nachsorge; Präventionsangebote;
Erreichbarkeit bei Voranmeldung:
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 20.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Offene Sprechzeit (ohne vorherige Terminabsprache):
Dienstag: 9.00 – 11.00 Uhr
Suchttelefon „5 vor 12, den dirketen Draht zur Suchtberatung“:
Montag und Mittwoch von 11.55 – 12.20 Uhr
unter Tel.: 09771 61160
Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e. V.
An der Stadthalle 3
97616 Bad Neustadt/Saale
Telefon: 09771 63 09 9410
Die Lebenshilfe ist Träger verschiedener Einrichtungen für geistig behinderte oder von Behinderung bedrohter Menschen im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Sie begleitet und unterstützt Menschen mit einer geistigen und/oder Mehrfachbehinderung aller Altersgruppen und deren Angehörige in allen Bereichen.
E-Mail:info(at)lebenshilfe-rhoen-grabfeld.de
Homepage: www.lebenshilfe-rhoen-grabfeld.de
Polizei Notruf 110
Polizei NES: 09771 6060
Polizei KÖN: 09761 9060
Polizei MET: 09776 8060
Polizeiinspektion Bad Neustadt
Am Zollberg 1
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 606 0
Polizeiinspektion Bad Königshofen
Hans-Dietrich-Str. 2
97638 Bad Königshofen
Telefon: 09761 906 0
Polizeiinspektion Mellrichstadt
Meininger Landstr. 3
97631 Mellrichstadt
Telefon: 09776 806 0
Sprechzeiten:
ständige telefonische Erreichbarkeit
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Erwachsene, Eltern
Zuständigkeit:
- Entgegennahme von Anzeigen nach Gewaltdelikten
- Präventionsarbeit u.a. im Bereich Gewalt
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Amt für Jugend und Familie
Roßmarktstr. 50
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 94466
Amt für Jugend und Familie, Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes (siehe: Bezirkseinteilung)
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Empfehlung: telefonische Terminvereinbarung
Weitere Informationen: Jugend
Zielgruppe:
Eltern und junge Menschen
Zuständigkeit:
Unterstützung und Hilfe für junge Menschen bei
- Gewalt in der Familie
- Vernachlässigung/Misshandlung
- Sexuellem Missbrauch
Ansprechpartner bei Anhaltspunkten für Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen
Sonstiges:
Der ASD unterliegt dem Datenschutz. Deshalb geht er mit Informationen sensibel und vertraulich um. Die Beratung ist kostenlos.
Weiterführende Informationen hinsichtlich Hilfen gegen häuslicher Gewalt: www.bayern-gegen-gewalt.de
Frauenhaus Schweinfurt
Postfach 1235
97402 Schweinfurt
Telefon: 09721 786030
Frauenhaus Schweinfurt, Frauen helfen Frauen
Homepage: www.frauenhaus-schweinfurt.de
- Information und Beratung bei häusliche Gewalt
- Schutz und Unterstützung für bedrohte und misshandelnde Frauen (mit und ohne Kinder)
Aufnahme und telefonische Beratung rund um die Uhr.
Anlaufstelle sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen Scheinfurt
Telefon: 09721 185233
Frauen helfen Frauen
Beratung und Unterstützung
- Für Mädchen und Frauen, die sexuelle Gewalt erfahren haben
- Für alle, die beruflich oder in ihrem Umfeld mit sexueller Gewalt konfrontiert sind
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 10.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 17.00 – 19.00 Uhr
Der Anrufbeantworter wird täglich abgehört.
Homepage:www.frauenhaus-schweinfurt.de/anlaufstelle
Männer contra Gewalt
Friedrich-Stein-Str. 28
97421 Schweinfurt
Telefon: 0700 606 060 11
Der Verein „Männer contra Gewalt“ bietet ein Anti-Gewalt-Training an für Männer, die gegen ihre Partnerin gewalttätig geworden sind.
E-Mail:info(at)maenner-contra-gewalt.de
Homepage:www.maenner-contra-gewalt.de
Notruf- und Onlineberatung
siehe Notruf- und Onlineberatung
Kinderschutzbund Rhön-Grabfeld
Marktplatz 11
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 991612
Der Kinderschutzbund setzt sich für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen auf gewaltfreies Aufwachsen und Beteiligung ein.
Homepage Deutscher Kinderschutzbund: www.dksb.de
Weisser Ring
Telefon: 116066 (kostenfrei)
Der Weisse Ring hilft Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind und kümmert sich auch um deren Angehörige.
Die Hilfeleistungen des Weissen Rings reichen von menschlichem Beistand und persönlicher Betreuung über die Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, der Gewährung von Rechtsschutz bis hin zu finanziellen Mitteln von tatsbedingten Notlagen.
Schuldnerberatung der Diakonie
Hedwig-Fichtel-Str. 1 a
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 6309 715
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 9.00 – 12.00 Uhr
Jeden ersten Donnerstag im Monat: 14.00 – 17-00 Uhr
E-Mail-Adresse:schuldnerberatung(at)diakonie-nes.de
Zielgruppe:
Jeder Einwohner im Landkreis Rhön-Grabfeld mit Ausnahme von Selbständigen und Gewerbetreibenden
Zuständigkeit:
Schuldnerberatung kann helfen
- Bei Klärung der finanziellen und persönlichen Situation
- Bei Durchsicht der Unterlagen
- Bei Schriftverkehr mit Gläubigern
- Bei Vermittlung an andere Beratungsstellen (z. B. bei Privatinsolvenz)
- Bei der Haushaltsübersicht
Die Beratung ist kostenfrei.
Caritas Kleidermarkt
Gartenstr. 19
97616 Bad Neustadt (neben dem Point-Center)
Im Caritas Kleidermarkt können sich Einzelpersonen und Familien gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr mit Bekleidung und Haustextilien (jeweils in gutem, tragfähigem und sauberem Zustand) versorgen.
Öffnungszeiten:
Dienstag: 8.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag: 14.30 – 17.30 Uhr
(außer in Ferienzeiten)
Gebrauchtwarenkaufhaus
Friedhofweg 14
97618 Unsleben
Telefon: 09773 8972 60 (bei Fragen zum Warenhaus)
Die Einrichtung des Kommunalunternehmens des Landkreises Rhön-Grabfeld gibt günstig gut erhaltene Möbel, Elektroartikel, Hausrat, Bücher etc. ab (z. B. aus Haushaltsauflösungen).
Öffnungszeiten:
Donnerstag bis Freitag: 13.00 – 17.00 Uhr
Samstag: 9.00 – 12.00 Uhr
Homepage: www.gebrauchtwarenkaufhaus-unsleben.de
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 940
Amt für Jugend und Familie
Unter bestimmten Voraussetzungen:
- Übernahme von Kindergartenbeiträgen und Kosten bei Tagespflege
- Unterhaltsvorschussleistungen
- Beistandschaften
Weitere Informationen:Jugend
Sozialamt
Unter bestimmten Voraussetzungen
- Wohngeld oder
- Lastenzuschuss
Weitere Informationen:Soziales
Die Tafel
Rederstraße 10
97616 Bad Neustadt
Angebot:
Ausgabe von Lebensmitteln an Bedürftige
Berechtigte für Einkaufsscheine sind Bezieher von:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
- Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld (SGB II)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Familien, die den Kinderzuschlag erhalten.
Die Ausstellung und Verlängerung von Tafelberechtigungsscheinen erfolgt über das Diakonische Werk (Tel.: 09771 630970) oder über den Caritasverband für den Landkreis Rhön-Grabfeld e. V. (Tel.: 09771 61160)
Homepage: www.tafel-nes.de
Öffnungszeiten:
Samstag: 12.00 – 14.00 Uhr
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Amt für Jugend und Familie
Roßmarktstr. 50
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 94466
Amt für Jugend und Familie, Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes (siehe: Bezirkseinteilung)
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Empfehlung: telefonische Terminvereinbarung
Zielgruppe:
Eltern und junge Menschen
Zuständigkeit:
Information, Beratung, Vermittlung und Hilfe in Fragen
- der Erziehung und bei Schulproblemen
- der Ausübung der elterlichen Verantwortung
- der Versorgung des Kindes in Notsituationen
Sonstiges:
Der ASD unterliegt dem Datenschutz. Deshalb geht er mit Informationen sensibel und vertraulich um.
Die Beratung ist kostenlos.
Polizei 110
Polizei NES: 09771 6060
Polizei KÖN: 09761 9060
Polizei MET: 09776 8060
Polizeiinspektion Bad Neustadt
Am Zollberg 1
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 606 0
Polizeistation Bad Königshofen
Hans-Dietrich-Str. 2
97638 Bad Königshofen
Telefon: 09761 906 0
Polizeiinspektion Mellrichstadt
Meininger Landstr. 3
97631 Mellrichstadt
Telefon: 09776 806 0
Sprechzeiten:
ständige telefonische Erreichbarkeit
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Erwachsene, Eltern
Zuständigkeit:
- Entgegennahme von Anzeigen nach Gewaltdelikten
- Präventionsarbeit u.a. im Bereich Gewalt
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Amt für Jugend und Familie
Roßmarktstr. 50
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 94466
Amt für Jugend und Familie, Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes (siehe: Bezirkseinteilung)
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Empfehlung: telefonische Terminvereinbarung
Weitere Informationen:Jugend
Zielgruppe:
Eltern und junge Menschen
Unterstützung und Hilfe für junge Menschen bei
- Gewalt in der Familie
- Vernachlässigung/Misshandlung
- Sexuellem Missbrauch
Ansprechpartner bei Anhaltspunkten für Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen.
Sonstiges:
Der ASD unterliegt dem Datenschutz. Deshalb geht er mit Informationen sensibel und vertraulich um.
Die Beratung ist kostenlos.
Erziehungsberatung Caritasverband
Kellereigasse 12-16
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 611 60
Eltern-, Jugendlichen- und Erziehungsberatungsstelle
Caritasverband f. d. Landkreis Rhön-Grabfeld
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.00 – 16.30 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail:erziehungsberatung(at)caritas-nes.de
Homepage:www.caritas-rhoengrabfeld.de
Zielgruppe:
Eltern, Kinder und Jugendliche sowie wie alle, die mit Kindern zu tun haben
Themen:
- Schreibbaby und Entwicklungsberatung
- Schulprobleme
- Trotz und Aggressionen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Problematisches Sozialverhalten
- Selbstwertprobleme, Ängste
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Erziehungsschwierigkeiten
- Psychosomatische Beschwerden, chronische Erkrankungen
- Beratung in besonderen Lebenssituationen (Pachtwork-Familien Alleinerziehende usw.)
- Verlust, Trauer
- Beratung bei Trennung/Scheidung
- Belastende Lebensereignisse (Tod, Übergänge)
- Konflikte, Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung
- Beratung von ErzieherInnen und LehrerInnen
Zuständigkeit:
Eltern, Jugendliche und alle, die mit der Erziehung befasst sind im Landkreis Rhön-Grabfeld
Sonstiges:
Kostenfrei, freiwillig, unterliegen Schweigepflicht
Anlaufstelle sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen Scheinfurt
Telefon: 09721 185233
Frauen helfen Frauen
Beratung und Unterstützung
- Für Mädchen und Frauen, die sexuelle Gewalt erfahren haben
- Für alle, die beruflich oder in ihrem Umfeld mit sexueller Gewalt konfrontiert sind
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 10.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 17.00 – 19.00 Uhr
Der Anrufbeantworter wird täglich abgehört.
Homepage:www.frauenhaus-schweinfurt.de/anlaufstelle
Frauenhaus Schweinfurt
Postfach 1235
97402 Schweinfurt
Telefon: 09721 786 030
Im Frauenhaus finden Frauen und Kinder
- Unterkunft und Schutz
- Beratung und Unterstützung bei allen anstehenden Entscheidungen und notwendigen Ämtergängen
- Zeit zur Orientierung für ihr weiteres Leben
- Andere Frauen mit ähnlichen Erfahrungen
Das Frauenhaus ist auch in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen telefonisch erreichbar. Aus Sicherheitsgründen bleibt die Adresse des Frauenhauses geheim.
Des Weiteren bietet das Frauenhaus eine telefonische Beratung an.
Homepage:www.frauenhaus-schweinfurt.de
Wildwasser e. V. Würzburg
Kaiserstr. 31
97070 Würzburg
Telefon: 0931 13287
Wildwasser bietet Mädchen und Frauen, die von sexueller, körperlicher oder seelischer Gewalt betroffen sind, Beratung und Information an. Angehörige, Vertrauenspersonen und psychosoziale Fachkräfte erhalten ebenfalls Rat und Hilfe.
Die Beratungsstelle ist ein Schutz- und Freiraum. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Strafanzeigen werden nicht von den Mitarbeiterinnen erstattet. Es wird nichts unternommen, was nicht mit den Ratsuchenden abgesprochen wurde.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 13.00 – 14.00 Uhr
Dienstag: 16.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 11.00 Uhr
Persönliche Vorsprache ohne Anmeldung möglich jeweils dienstags, 14.00 – 16.00 Uhr.
Homepage: www.wildwasser-wuerzburg.de
E-Mail:info(at)wildwasserwuerzburg.de
Frauennotruf Würzburg
Telefon: 09731 155 53
Frauennotruf Frauen helfen Frauen e. V.
Fach- und Beratungsstelle bei sexueller Gewalterfahrung.
Solwodi e. V.
Seehof 1
97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 802759
Solwodi e. V. – Solidarity with women in distress
Telefonische Beratung:
Montag – Freitag: 8.30 – 18.00 Uhr
E-Mail:bad.kissingen(at)solwodi.de
Homepage:www.solwodi.de
Zielgruppe:
Ausländische Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Migranten
Zuständigkeit:
- Beratung und Unterstützung für ausländische Frauen, ihre Kinder
- Integrationshilfen, Integrationsprobleme
- Schutz für Frauen und Mädchen, sichere Unterbringung
- Vermittlung von Rechtsbeistand
- Psychosoziale Betreuung
- Rückkehrberatung, Rückkehrhilfe
Sonstiges:
Kostenfrei, Schweigepflicht
Krankenkasse
Bei Krankenkasse erfragen, ob Kosten übernommen werden für eine Haushaltshilfe (z. B. durch den Ring für Familen Dienstleistungen Unterfranken e.V., Berliner Str. 19, 97616 Bad Neustadt, Tel.: 09771 5034)
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Amt für Jugend und Familie
Roßmarktstr. 50
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 944 66
Amt für Jugend und Familie, Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes (siehe: Bezirkseinteilung)
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Empfehlung: telefonische Terminvereinbarung
Weitere Informationen:Jugend
Zielgruppe:
Eltern und junge Menschen
Zuständigkeit:
Information, Beratung, Vermittlung und Hilfe in Fragen der Versorgung des Kindes in Notsituationen
Sonstiges:
Der ASD unterliegt dem Datenschutz. Deshalb geht er mit Informationen sensibel und vertraulich um.
Die Beratung ist kostenlos.
Allgemeine Sozialberatung,Caritasverband
Kellereigasse 12-16
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 611 624
Allgemeine Sozialberatung des Caritasverbandes
Ansprechpartner:
Eva Bergmann
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag:13.00 – 16.30 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail:allgemeinesozialberatung(at)caritas-nes.de
Homepage: www.caritas-rhoengrabfeld.de
Zielgruppe:
Familien in Notlagen:
- Wenn Sie nicht wissen, wohin Sie sich mit Ihren Sorgen wenden können, dafür ein klärendes Gespräch und Informationen brauchen.
- In akuten Krisensituationen.
- Wenn Sie sich über Ihnen zustehende staatliche Sozialleistungen informieren möchten, sich Hilfestellung bei der Beantragung und beim Schriftverkehr mit Behörden wünschen.
- Bei materiellen Notlagen.
- Bei der Suche nach spezifischen Unterstützungsmöglichkeiten durch andere Fachberatungsstellen, sonstige Dienste oder Selbsthilfegruppen.
Sonstiges:
Kostenlos, freiwillig, unterliegt Schweigepflicht
Essen auf Rädern (Menübringdienst)
Menübringdienst
Gedacht ist der Dienst für behinderte, kranke und alte Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen können, oder Familienangehörige von Hilfebedürftigen.
Bayerisches Rotes Kreuz, Bad Neustadt
Telefonische Bestellannahme: 09771 612 343
E-Mail: sozialarbeit(at)kvrhoen-grabfeld.brk.de
Caritasverband
Nähere Informationen gibt die für den Wohnort zuständige Sozialstation:
St. Laurentius, NES, Telefon: 09771 8484
St. Kilian, MET, Telefon: 09776 81170
St. Peter, KÖN, Telefon: 09761 2100
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld
Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 94129
Pflegestützpunkt
Beratung und Hilfe zum Thema Pflege
Sprechzeiten ohne Terminabsprache:
Montag, Mittwoch, Freitag: 10.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 14.00 – 17.00 Uhr
Polizei Notruf 110
Polizei NES: 09771 6060
Polizei KÖN: 09761 9060
Polizei MET: 09776 8060
Polizeiinspektion Bad Neustadt
Am Zollberg 1
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 606 0
Polizeistation Bad Königshofen
Hans-Dietrich-Str. 2
97638 Bad Königshofen
Telefon: 09761 906 0
Polizeiinspektion Mellrichstadt
Meininger Landstr. 3
97631 Mellrichstadt
Telefon: 09776 806 0
Sprechzeiten:
ständige telefonische Erreichbarkeit
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Erwachsene, Eltern
Zuständigkeit:
- Entgegennahme von Anzeigen nach Gewaltdelikten
- Präventionsarbeit u.a. im Bereich Gewalt
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Amt für Jugend und Familie
Roßmarktstr. 50
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 94451
Jugendgerichtshilfe, Amt für Jugend und Familie
Ansprechpartner:
Frau Kiesewetter
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Empfehlung: telefonische Terminvereinbarung
E-Mail:larissa.kiesewetter(at)rhoen-grabfeld.de
Weitere Informationen:Jugend
Zielgruppe:
Junge Menschen und Heranwachsende
Zuständigkeit:
Unterstützung von Jugendlichen und Heranwachsenden im Jugendgerichtsverfahren
Weisse Ring
Telefon: 116006 (kostenfrei)
Der Weisse Ring hilft Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind und kümmert sich auch um deren Angehörige.
Die Hilfeleistungen des Weissen Rings reichen von menschlichem Beistand und persönlicher Betreuung über die Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, der Gewährung von Rechtsschutz bis hin zu finanziellen Mitteln von tatsbedingten Notlagen.
Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen
Telefon: 08000 116 016 (kostenfrei)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Homepage: www.hilfetelefon.de
Beratung auch online per E-Mail oder Chat möglich
Zielgruppe:
Gewaltbetroffene Frauen, unterstützende Freundinnen und Freunde sowie Angehörige und Fachkräfte
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät deutschlandweit betroffene Frauen. Es informiert und vermittelt bei Bedarf an geeignete Unterstützungseinrichtungen vor Ort. Die Beratung erfolgt rund um die Uhr, anonym, vertraulich, mehrsprachig und barrierefrei.
Krisendienst Würzburg
Telefon: 0931 571 717 (kostenfrei)
Krisendienst Würzburg
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 14.00 – 18.00 Uhr
Bereitschaftsdienst für telefonische Beratung:
Täglich von 18.30 – 0.30 Uhr
E-Mail:info(at)krisendienst-wuerzburg.de
Zielgruppe:
Hilfe bei Suizidgefahr – Wenn ich nicht mehr weiter weiß
Müttertelefon
Telefon: 0800 33 321 11 (freecall aus dem Festnetz)
Müttertelefon
Evangelische Kirche
Sprechzeiten:
täglich zwischen 20.00 – 22.00 Uhr
Homepage: www.frauensinnstiftung.de
Zielgruppe:
Unter dem Motto „Ein Gespräch ist heilsam für die Seele“ bietet das Müttertelefon Frauen die Möglichkeit zum Gespräch am Telefon (anonym und kostenfrei per freecall). Als Gesprächspartnerinnen stehen hierfür ausgebildete Frauen zur Verfügung, die diese Aufgabe ehrenamtlich machen.
Weltanschauungs-, Religions- und Sektenfragen
Telefon: 0931 38 63 731
Referat für Weltanschauungs-, Religions- und Sektenfragen
Diözese Würzburg
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
E-Mail:weltanschauung(at)bistum-wuerzburg.de
Zielgruppe:
keine bestimmte Zielgruppe
Zuständigkeit:
Informationen zu Sekten, Psychogruppen, Esoterik, Okkultismus, Satanismus;
Beratung und Begleitung Betroffener
Sonstiges:
Kostenfrei, Schweigepflicht
Telefonseelsorge
Telefon: 0800 1110 111 oder 0800 1110 222 (anonym und kostenfrei)
Telefonseelsorge Würzburg
Sprechzeiten:
Rund um die Uhr
Chat- und E-Mail-Beratung möglich
Homepage: www.telefonseelsorge.de
Zielgruppe:
Ratsuchende (Probleme mit der Partnerin oder dem Partner, Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzverlust, Sucht, Krankheit, Einsamkeit, Sinnkrisen, spirituelle Fragen)
Trauerbewältigung
Telefon: 0971 6991 907 0
Trauerbewältigung
Christian Presl Stiftung
Spargasse 18
97688 Bad Kissingen
Sprech-/Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung
E-Mail:info(at)christian-presl-stiftung.de
Homepage: www.christian-presl-stiftung.de
Zielgruppe:
Ein Angebot für Hinterbliebene von Unfallopfern und Menschen in Trauer
Individuelle, professionelle und unbürokratische Unterstützung durch:
- Information
- Beratung
- Trauerbegleitung
- Vermittlung juristischer Beratung
- Hilfe bei allen auftretenden Problemen
Sonstiges:
Kostenfrei, vertraulich, Schweigepflicht, Hausbesuche sind möglich
Weisse Ring
Telefon: 116006 (kostenfrei)
Der Weisse Ring hilft Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind und kümmert sich auch um deren Angehörige.
Die Hilfeleistungen des Weissen Rings reichen von menschlichem Beistand und persönlicher Betreuung über die Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, der Gewährung von Rechtsschutz bis hin zu finanziellen Mitteln von tatsbedingten Notlagen.
Frauennotruf Würzburg
Telefon: 09731 155 53
Frauennotruf Frauen helfen Frauen e. V.
Fach- und Beratungsstelle bei sexueller Gewalterfahrung
Wildwasser e.V. Würzburg
Kaiserstr. 31
97070 Würzburg
Telefon: 0931 13287
Wildwasser bietet Mädchen und Frauen, die von sexueller, körperlicher oder seelischer Gewalt betroffen sind, Beratung und Information an. Angehörige, Vertrauenspersonen und psychosoziale Fachkräfte erhalten ebenfalls Rat und Hilfe.
Die Beratungsstelle ist ein Schutz- und Freiraum. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Strafanzeigen werden nicht von den Mitarbeiterinnen erstattet. Es wird nichts unternommen, was nicht mit den Ratsuchenden abgesprochen wurde.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 13.00 – 14.00 Uhr
Dienstag: 16.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 11.00 Uhr
Persönliche Vorsprache ohne Anmeldung möglich jeweils dienstags, 14.00 – 16.00 Uhr.
Homepage: www.wildwasser-wuerzburg.de
E-Mail:info(at)wildwasserwuerzburg.de
Anlaufstelle sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen Schweinfurt
Telefon: 09721 185 233
Frauen helfen Frauen
Beratung und Unterstützung
- Für Mädchen und Frauen, die sexuelle Gewalt erfahren haben
- Für alle, die beruflich oder in ihrem Umfeld mit sexueller Gewalt konfrontiert sind
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 10.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 17.00 – 19.00 Uhr
Der Anrufbeantworter wird täglich abgehört.
Homepage: www.frauenhaus-schweinfurt.de/anlaufstelle
Kinder- und Jugendtelefon
Telefon: 0800 11 103 33 (anonym und kostenfrei)
Kinder- und Jugendtelefon
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke)
Montag bis Samstag: 14.00 – 20.00 Uhr
zusätzlich bundesweit über Festnetz und Handy erreichbar unter der Rufnummer 116111
Homepage: www.nummergegenkummer.de
Elterntelefon
Telefon: 0800 11 105 50
Elterntelefon
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke)
Telefon: 0800 11 103 33 (anonym und kostenfrei)
Montag bis Freitag: 09.00 – 11.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 17.00 – 19.00 Uhr
Homepage: www.nummergegenkummer.de
Pflegenotruf
Telefon: 030 201 79 131
Caritas Migrationsberatung
Kellereigasse 12-16
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 611 621
Migrationsberatung, Caritasverband Landkreis Rhön-Grabfeld
Ansprechpartner:
Maria Kaparulin
Telefon: 09771 6116 21
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.00 – 16.30 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail:maria.kaparulin(at)caritas-nes.de
Homepage: www.caritas-rhoengrabfeld.de
Zielgruppe:
Ausländer, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge (alle mit ständigem Aufenthalt im Landkreis)
Sonstiges:
Beratung ist kostenlos, freiwillig, unterliegt Schweigepflicht
Migrationsberatung Diakonie
Geschwister-Scholl-Platz 1
97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 663 68
Migrationsberatung Diakonie
Beratungsstelle für Spätaussiedler, ihre Familien und Mirganten
Angebote:
- Erste Anlaufstelle für Fragen
- Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Behörden, Formularen, Anträgen
- Hilfe und Unterstützung in den Bereichen: Spracherwerb und Integrationskurse, Beruf und Arbeit, Wohnen, soziales Umfeld, Vermittlung an weiterführende Beratungsstellen und Einrichtungen
Ansprechpartner:
Frau Höhn
Telefon: 0971 663 68
Öffnungszeiten:
Montag: 14.00 – 16.30 Uhr
Dienstag: 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr
Homepage: www.asyl-diakonie-sw.de
E-Mail:aussiedlerberatung.dw(at)t-online.de
Bildungskoordination für Neuzugewanderte im Landkreis Rhön-Grabfeld
Weitere Informationen:Integration
Elternberatung
Onlineberatungsangebot für Eltern:
Sie machen sich Gedanken um Ihre Kinder? Sie sind sich nicht sicher, was für deren Entwicklung das Beste wäre? Ihr Kind befindet sich in einer schwierigen Phase? Sie fühlen sich von der momentanen Familiensituation überfordert? Sie finden keinen Zugang zum Kind? Sie brauchen einen Rat die Erziehung Ihrer Kinder betreffend? Sie wären froh, Sie könnten sich darüber mit jemanden austauschen?
Kinder- und Jugendberatung
Erziehungsberatung für Jugendliche und junge Erwachsene:
Hier bist du richtig, wenn du Probleme mit deinen Eltern, deinen Freunde, der Schule oder aber mit dir selbst hast. Ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater hören dir zu und helfen dir, wenn du es wünscht.
Elterntalk
Elterntalk bringt Eltern ins Gespräch. Unterstützung der Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben.
Gewalt gegen Frauen
Online-Beratung des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen:
Hier haben Betroffene die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Ob Gewalt in der Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung – Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter.
Hilfeportal Sexueller Missbrauch
Das Online-Angebot bietet von sexueller Gewalt Betroffenen, Angehörigen und Fachkräften Informationen zu Beratung, Hilfen und Fragen der Prävention.
ELSA
Kostenlose Internet-Beratung für Eltern suchtgefährdeter und abhängiger KInder und Jugendlicher.
Kidkit.de – Hilfe für Kinder und Jugendliche
KidKit ist ein Informations- und Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren, die von Sucht/Gewalt und/oder psychischen Erkrankungen in der Familie betroffen sind.
Neben dem umfangreichen Informationsportal wird den Kindern und Jugendlichen eine fachlich qualifizierte, kostenlose und anonyme Email – sowie Chatberatung angeboten. Darüber hinaus können sich Kinder und Jugendliche in einem eigenen Forum untereinander austauschen.
Unterstützungsangebot für Angehörige Glückspielsüchtiger
Mit der Glückspielsucht gehen viele Probleme, bspw. finanzieller Art, aber auch ständige Konflikte oder Abwesenheiten sowie Gewalterfahrungen einher. Familien mit einem glücksspielsüchtigen Familienmitglied sind daher einer sehr hohen Belastung ausgesetzt und haben ein hohes Risiko, selbst stressbezogene Erkrankungen zu entwickeln.
Das Programm EfA wurde als internetbasierte Unterstützungsmöglichkeit für Angehörige entwickelt, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Zugang zum traditionellen professionellen Hilfesystem haben. Grundlage ist ein psychoedukatives Konzept mit dem Ziel, Belastung durch Vermittlung von Information zu reduzieren.
EfA besteht aus ingesamt sechs Modulen. Inhalte sind Grundlagen der Glücksspielsucht, Stress, Verantwortung, Kommunikation, soziale Unterstützung und Zukunftsplanung. Modul 0 ist als Testmodul frei zugänglich, für die Teilnahme an den übrigen fünf Modulen ist eine Registrierung notwendig. Diese erfolgt anonym, es ist lediglich die Angabe einer E-Mail-Adresse und eines frei wählbaren Benutzernamens und Passworts erforderlich.
www.verspiel-nicht-mein-leben.de
Hilfe für schwangere Frauen in Not
Informationen zum Verfahren vertrauliche Geburt, tzu weiteren Hilfsangeboten und zum Hilfetelefon
Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie
Adressen siehe „Kassenärztliche Vereinigung Bayerns" (KVB)
Homepage: www.kvb.de
Sozialpsychiatrischer Dienst
Spörleinstraße 1
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 97744
Sozialpsychiatrischer Dienst Bad Neustadt (SPDI)
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist eine Beratungsstelle für psychisch kranke und behinderte Menschen und Menschen, die von einer psychischen Erkrankung bedroht sind. Ebenso richtet sich das Angebot an Angehörige und andere Personen aus dem Umfeld von psychisch kranken Menschen.
Ansprechperson:
Frau Weigel-Groß
Tel.: 09771 97744
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr
Ein Anrufbeantworter nimmt Anrufe außerhalb der Telefonzeiten entgegen. Termine finden nach Vereinbarung statt.
Homepage: www.diakonie-schweinfurt.de/sozialpsychiatrischer-dienst
E-Mail:spdi-nes(at)diakonie-schweinfurt.de
Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Adressen siehe „Kassenärztliche Vereinigung Bayerns" (KVB)
Homepage: www.kvb.de
Institutambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Diagnostik und Behandlung sämtlicher Kinder- und Jugendpsychiatrischer Störungen
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
Schweinfurt, Leopoldinakrankenhaus, Gustav-Adolf-Str. 4,
97422 Schweinfurt
Anmeldung Sekretariat:
Tel.: 09721 720 33 70
Homepage:www.leopoldina-krankenhaus.com/klinik-fuer-kinder-und-jugendpsychiatrie
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
Würzburg, Füchsleinstr. 15, 97080 Würzburg
Anmeldung:
Tel.: 0931 201 78 60 00
Homepage:www.kjp.uk-wuerzburg.de
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
Hildburghausen, Eisfelder Str. 41, 98646 Hildburghausen
Anmeldung:
Tel.: 03685 7763 00
Homepage:www.rhoen-klinikum-ag.com
Schulpsychologische Dienste
Staatliches Schulamt
Martin-Luther-Str. 10
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 94635 (Sekretariat)
Caritasverband Erziehungsberatungsstelle
Kellereigasse 12-16
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 61160
Homepage: www.caritas-rhoengrabfeld.de/ich-brauche-hilfe/erziehungsberatung
Bei Schulen zu erfragen
Schwangerschaftsberatungsstellen
Die staatl. anerkannten Beratungsstellen bieten Frauen und Männern Beratung und Informationen in allen eine Schwangerschaft mittelbar oder unmittelbar berührenden Fragen, sowie in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung an. Sie arbeiten kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
Staatl. Anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt,
Goethestr. 9, 97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 94550 / 94552 / 94565
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.30 Uhr
Weitere Informationen:Schwangerenberatung
Staatl. Anerkannte Beratungsstelle
für Schwangerschaftsfragen, Sexual- und Familienplanung des Diakonischen Werks Schweinfurt, Außenstelle Bad Neustadt
Hedwig-Fichtel. Str. 1 a
97616 Bad Neustadt
Termine über 09721 23638
www.diakonie-schweinfurt.de/schwangerenberatung
Pro Familia
Manggasse 18 a
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721 75994 55
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.30 Uhr
Freitag: 9.00 – 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)-Frühe Hilfen
Marktplatz 11
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 946 45
Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) – Frühe Hilfen
Die KoKi ist eine Anlaufstelle für werdende Mütter und Väter, Alleinerziehende und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Altern von 0-3 Jahren.
Sie bietet:
- Allg. und umfassende Informationen über mögliche Hilfsangebote vor Ort
- Bei Bedarf Vermittlung an geeignete und kompetente Fachstellen
- Bei Bedarf Begleitung zu Behörden, Institutionen oder Fachkräften
- Begleitung im Rahmen einer Kurzzeitberatung
Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und vertraulich (Schweigepflicht)
Telefon: 09771 946 45
In der Regel von Montag bis Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr.
Weitere Informationen: Kontaktstelle frühe Kindheit
Volkshochschulen
Kursangebote
Volkshochschule Bad Neustadt
Alte Pfarrgasse 3
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 910 61 64
www.vhs-nes.de
Volkshochschule Rhön-Grabfeld
Marktplatz 2
97638 Mellrichstadt
Telefon: 09776 7177
www.vhs-rhoen-grabfeld.de
Berufsfachschule für Musik
Musikausbildung
Berufsfachschule für Musik
Dr. Ernst-Weber-Str. 14
97631 Bad Königshofen
Telefon: 09761 5391
www.bfsmusik.de
Kreisjugendring
Jugendbildungsmaßnahmen; Organisation und Durchführung von Freizeiten für Jugendliche; Verleih von Hüpfburgen, Menschenkicker, Spielgeräten, Buttonmaschine etc.; Beratung von Jugendverbänden bei der Planung von Freizeiten, Gruppenstunden etc. und bei Möglichkeiten einer Bezuschussung, sowie Unterstützung von Initiativen der offenen Jugendarbeit
Kreisjugendring Rhön-Grabfeld
Rederstraße 2
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 97511
www.kjr-rhoen-grabfeld.de
Kinderschutzbund
Kinderschutzbund Rhön-Grabfeld
Marktplatz 11
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 991 612
E-Mail: kibund-rhoen-grabfeld(at)t-online.de
Vereine und Verbände
ggf. zu erfragen am Wohnort
Caritasverband
Kellereigasse 12-16
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 61160
Angebote des Caritasverbandes Rhön-Grabfeld
www.caritas-rhoengrabfeld.de/gruppen
Suchtberatung
Caritasverband
Kellereigasse 12-16
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 61160
Suchtberatung Caritasverband Rhön-Grabfeld
Die Suchtberatung versteht sich als Ansprechpartner für alle, die Schwierigkeiten mit Alkohol, Medikamente, Drogen, Essstörungen oder Spielsucht haben – ob selbst betroffen oder als Angehörige.
Sie bietet folgende Hilfen an:
Informationen zum Thema Sucht; Beratung und Clearing; Motivation zur Veränderung; Vermittlung in Selbsthilfegruppen; Ambulanten Intensivbetreuung; Vermittlung und Vorbereitung in bzw. zur stationären Therapie, sowie der Nachsorge; Präventionsangebote; Begleitung bei Substitution;
Erreichbarkeit bei Voranmeldung:
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 20.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Offene Sprechzeit (ohne vorherige Terminabsprache):
Dienstag: 9.00 – 11.00 Uhr
Suchttelefon „5 vor 12, den direkten Draht zur Suchtberatung“:
Montag und Mittwoch von 11.55 – 12.20 Uhr
unter 09771 61160
www.caritas-rhoengrabfeld.de/suchtberatung
Beratungsstelle für Ehe-, Familie und Lebensfragen der Diözese Würzburg
Außenstelle Bad Neustadt
Bauerngasse 5
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 98547
Beratungsstelle für Ehe-, Familie und Lebensfragen der Diözese Würzburg, Außenstelle Bad Neustadt
Ansprechpartner:
Frau Dipl.Päd. Ute Breitenbach-Maier
Telefon: 09771 98547
Anmeldezeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 11.00 Uhr
Dienstag: 16.00 – 19.00 Uhr
E-Mail:info(at)eheberatung-bad-neustadt.de
www.eheberatung-schweinfurt.de
Zielgruppe:
In der Regel Erwachsene mit
- Ehe-, Partnerschafts- und Sexualproblemen
- Trennung und Scheidung (gemäß §17,18,KJHG)
- Generationskonflikte und Familienfragen
- Schwierigkeiten im Beruf
- Probleme im Familienleben
- Überlastungserfahrungen
- Psychische Probleme
- Lebenskrisen
- Sinn- und Glaubensfragen
Zuständigkeit:
Einzel-, Paar- und Familienberatung;
Gruppenangebote für Einzelne und Paare
Sonstiges:
kostenlose Beratung; Prävention; Onlineberatung
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Amt für Jugend, Familie und Senioren
Roßmarktstr. 50
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 94466
Amt für Jugend und Familie, Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes (siehe: Bezirkseinteilung)
Telefon: 09771 94466
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Empfehlung: telefonische Terminvereinbarung
Weitere Informationen: Jugend
Zielgruppe:
Eltern und junge Menschen
Zuständigkeit:
Information, Beratung, Vermittlung und Hilfe in Fragen
- der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- der Ausübung der elterlichen Verantwortung
- des Sorge- und Umgangsrechts
Sonstiges:
Der Allgemeine Sozialdienst unterliegt dem Datenschutz. Deshalb geht er mit Informationen sensibel und vertraulich um. Die Beratung ist kostenlos.
Erziehungsberatung
Caritasverband
Kellereigasse 12-16
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 61160
Eltern-, Jugendlichen- und Erziehungsberatungsstelle
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.00 – 16.30 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail-Adresse:erziehungsberatung(at)caritas-nes.de
www.caritas-rhoengrabfeld.de
Zielgruppe:
Eltern, Kinder und Jugendliche sowie wie alle, die mit Kindern zu tun haben.
Themen:
- Beratung in besonderen Lebenssituationen (Pachtwork-Familien Alleinerziehende usw.)
- Beratung bei Trennung/Scheidung
Zuständigkeit:
Eltern, Jugendliche und alle, die mit der Erziehung befasst sind im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Sonstiges:
Kostenfrei, freiwillig, unterliegen Schweigepflicht.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Amt für Jugend, Familie und Senioren
Roßmarktstr. 50
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 94466
Amt für Jugend und Familie, Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes (siehe: Bezirkseinteilung)
Telefon: 09771 94466
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Empfehlung: telefonische Terminvereinbarung
Weitere Informationen: Jugend
Zielgruppe:
Eltern und junge Menschen
Zuständigkeit:
Information, Beratung, Vermittlung und Hilfe in Fragen
- der Erziehung und bei Schulproblemen
- der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- der Ausübung der elterlichen Verantwortung
- des Sorge- und Umgangsrechts
- der Versorgung des Kindes in Notsituationen
Unterstützung und Hilfe für junge Menschen bei
- Gewalt in der Familie
- Vernachlässigung/Misshandlung
- Sexuellem Missbrauch
Ansprechpartner bei Anhaltspunkten für Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen
Sonstiges:
Der Allgemeine Sozialdienst unterliegt dem Datenschutz. Deshalb geht er mit Informationen sensibel und vertraulich um. Die Beratung ist kostenlos.
Erziehungsberatung
Caritasverband
Kellereigasse 12-16
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 61160
Eltern-, Jugendlichen- und Erziehungsberatungsstelle
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.00 – 16.30 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail-Adresse:erziehungsberatung(at)caritas-nes.de
www.caritas-rhoengrabfeld.de
Zielgruppe:
Eltern, Kinder und Jugendliche sowie wie alle, die mit Kindern zu tun haben.
Themen:
- Schreibbaby und Entwicklungsberatung
- Schulprobleme
- Trotz und Aggressionen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Problematisches Sozialverhalten
- Selbstwertprobleme, Ängste
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Erziehungsschwierigkeiten
- Psychosomatische Beschwerden, chronische Erkrankungen
- Beratung in besonderen Lebenssituationen (Pachtwork-Familien Alleinerziehende usw.)
- Verlust, Trauer
- Beratung bei Trennung/Scheidung
- Belastende Lebensereignisse (Tod, Übergänge)
- Konflikte, Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung
- Beratung von ErzieherInnen und LehrerInnen
Zuständigkeit:
Eltern, Jugendliche und alle, die mit der Erziehung befasst sind im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Sonstiges:
Kostenfrei, freiwillig, unterliegen Schweigepflicht.
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) – Frühe Hilfen
Marktplatz 11
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 946 45
Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) – Frühe Hilfen
Die KoKi ist eine Anlaufstelle für werdende Mütter und Väter, Alleinerziehende und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Altern von 0 – 3 Jahren.
Sie bietet:
- Allg. und umfassende Informationen über mögliche Hilfsangebote vor Ort,
- Bei Bedarf Vermittlung an geeignete und kompetente Fachstellen,
- Bei Bedarf Begleitung zu Behörden, Institutionen oder Fachkräften oder
- Begleitung im Rahmen einer Kurzzeitberatung.
Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und vertraulich (Schweigepflicht).
Telefonische Erreichbarkeit: 09771 94645
In der Regel von Montag bis Freitag: 08.30 – 12.30 Uhr.
Weitere Informationen:Kontaktstelle frühe Kindheit
Kinderschutzbund Rhön-Grabfeld
Marktplatz 11
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 991 612
Der Kinderschutzbund unterstützt Eltern und Kinder.
Allgemeine Sozialberatung der Caritas
Kellereigasse 12-16
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 611 624
Allgemeine Sozialberatung der Caritas
Ansprechpartner:
Eva Bergmann
Telefon: 09771 611 624
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.00 – 16.30 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail:allgemeinesozialberatung(at)caritas-nes.de
Zielgruppe:
Familien in Notlagen:
- Wenn Sie nicht wissen, wohin Sie sich mit Ihren Sorgen wenden können, dafür ein klärendes Gespräch und Informationen brauchen.
- In akuten Krisensituationen.
- Wenn Sie sich über Ihnen zustehende staatliche Sozialleistungen informieren möchten, sich Hilfestellung bei der Beantragung und beim Schriftverkehr mit Behörden wünschen.
- Bei materiellen Notlagen.
- Bei der Suche nach spezifischen Unterstützungsmöglichkeiten durch andere Fachberatungsstellen, sonstige Dienste oder Selbsthilfegruppen.
Zuständigkeit:
Landkreis Rhön-Grabfeld
Sonstiges:
Kostenlos, freiwillig, unterliegt Schweigepflicht
Stadtverwaltung / Gemeinde
Ansprechpartner für Volljährige bei drohender Obdachlosigkeit.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Amt für Jugend und Familie
Roßmarktstr. 50
97616 Bad Neustadt
Telefon: 09771 94466
Amt für Jugend und Familie, Allgemeiner Sozialdienst (ASD) bei Minderjährigen im Rahmen der Inobhutnahme.
Das Jugendamt ist verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in Obhut zu nehmen, wenn
- das Kind oder der Jugendliche um Inobhutnahme bittet oder
- eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht widersprechen oder eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder
- ein ausländisches Kind oder Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personen- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes (siehe: Bezirkseinteilung)
Telefon: 09771 94466
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Empfehlung: telefonische Terminvereinbarung
Weitere Informationen:Jugend
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Soziale Wohnungsbörse
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt
Wohnungsbörse „FAIR – Mieten“
Ansprechpartner:
Herr Kohl
Telefon: 09771 94124
Bürozeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 16.00 Uhr
Bitte erst Termin vereinbaren
E-Mail:fair-mieten(at)rhoen-grabfeld.de
An die Wohnungsbörse kann sich wenden,
- wer eine preisgünstige Wohnung sucht,
- wer sich über das Angebot auf dem sozialen Wohnungsmarkt im Landkreis Rhön-Grabfeld informieren möchte,
- oder selbst eine Wohnung vermieten möchte.