Das Technische Bauamt ist zuständig für den Bau und Unterhalt der zahlreichen landkreiseigenen Bauten, Straßen, Brücken und Grünflächen. Weiterhin sind die Fachkräfte Anlaufstelle für Bürger, Bürgermeister, Bauverwaltungen und Planern, die privat oder gewerblich bauen, renovieren oder modernisieren wollen. Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, erhalten Sie hier eine fundierte Beratung zu Technik und Gestaltung der geplanten (Um-)Bauten. Weiterhin erfolgen hier die Baugenehmigung und ggf. die Kontrolle.
Technisches Bauamt
Umfassender Service rund ums Bauen
Leistungen des Technischen Bauamtes im Überblick
Bürger des Landkreises Rhön-Grabfeld profitieren von einer Vielzahl von öffentlichen Einrichtungen des täglichen Lebens, wie z. B. Verwaltungsgebäuden und Schulen. Die Fachkräfte sind hier zuständig für Koordination, Planung, Bau und Unterhalt dieser Bauten, inklusive denkmalgeschützter Bauten.
Die Aufgaben im Überblick:
- Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte und Gemeinden als Träger öffentlicher Belange
- Beratung der Städte und Gemeinden zu Bauleitungs-, Hochbau- und Vertragsangelegenheiten
- fachliche Stellungnahmen zu Bauvorhaben der Städte und Gemeinden, die öffentliche Mittel im Rahmen der Städtebauförderung oder nach Art 10 FAG etc. beantragen
- technische Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für mit öffentlichen Mitteln geförderter Bauvorhaben
- Unterstützung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
- allgemeine und grundsätzliche Fragen des Sachgebietes
Bekanntmachungen über öffentliche oder EU-weite Ausschreibungen finden Sie hier:
AusschreibungenMit einem Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an die Fachkräfte des Bereichs Technische Baugenehmigung/Bauaufsicht
Leistungen für Bauherren im Überblick:
- Bauberatung von Bauherrn und Gemeinden
- bauliche Denkmalpflege
- technische Prüfung und Begutachtung der Bauanträge
- technische Prüfung sämtlicher Anträge auf öffentliche Wohnungsbauförderung
- Bauüberwachung und Abnahme der Bauvorhaben
Weitere Informationen und Formulare zum Download: (Bauantragsformulare, Nutzungsaufnahme etc.) finden Sie unter:
BauantragsformularDer Landkreis Rhön-Grabfeld unterhält 331 km Straßen und 72 Bauwerke.
Die Fachkräfte des Tiefbaus im Technischen Bauamt sind Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen und dem Unterhalt an den kreiseigenen Straßen und Bauwerken. Für verkehrsrechtliche Belange ist hingegen generell die Untere Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Für die übrigen Straßen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig.
Hier geht's zu allen aktuellen Baustellen unserer Kreisstraßen!Bekanntmachungen über Ausschreibungen finden sie hier:
AusschreibungenAufgrabungen in Kreisstraßen
Allgemeines:
Sofern Sie beabsichtigen, eine Aufgrabung in einer Kreisstraße durchzuführen, sind die Aufgrabungsrichtlinien des Landkreises Rhön-Grabfeld einzuhalten. Diese Richtlinien bieten gleichzeitig eine Anleitung für den gesamten Vorgang von der Beantragung bis zur Schlussabnahme.
Grundsätzlich ist zu beachten:
Für die Durchführung von Aufgrabungen in Kreisstraßen ist die Einholung einer entsprechenden Aufgrabegenehmigung erforderlich. Sofern ein gültiger Gestattungsvertrag oder eine Zustimmung nach § 127 Abs. 1 TKG vorliegt, gilt diese allerdings bereits als erteilt.
Die Aufgrabegenehmigung stellt keinen Ersatz für die ebenfalls erforderliche Verkehrsrechtliche Genehmigung dar. Diese ist zusätzlich bei der Unteren Verkehrsbehörde einzuholen.
Vor Aufnahme der Arbeiten ist eine gemeinsame Vorbegehung mit einem Mitarbeiter des Sachgebietes Tiefbau durchzuführen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist erneut eine gemeinsame Begehung zur Abnahme vorzunehmen.
Antragstellung
1. Aufgrabegenehmigung
Die Aufgrabegenehmigung ist mindestens 2 Wochen vor Baubeginn beim Tiefbau des Technischen Bauamtes einzuholen. Der entsprechende Antrag ist über die E-Mail-Adresse aufgrabung(at)rhoen-grabfeld.de einzureichen. Er muss vollständig ausgefüllt, lesbar und unterschrieben sein. Die Antragstellung erfolgt dabei grundsätzlich durch den mit den Arbeiten beauftragten (Bau-)Unternehmer.
2. Fertigstellungsanzeige
Nach Beendigung der Bauarbeiten ist über das Formular Fertigstellungsanzeige/Abnahmebescheinigung eine gemeinsame Abnahme mit einer Fachkraft des Tiefbaus zu beantragen. Erst mit erfolgter Abnahme endet die Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers.
Download:
- Aufgrabungsrichtlinien
- Antrag Aufgrabegenehmigung (bzw. finden Sie hier das Online-Formular)
- Antrag Fertigstellungsanzeige/Abnahmebescheinigung (bzw. finden Sie hier das Online-Formular)