Natur und Artenschutz
Schutz von Natur und Artenvielfalt unserer Heimat
Der Landkreis Rhön-Grabfeld ist reich an Schutzgebieten und wertvollen Einzelflächen. Naturschutz, insbesondere Gebiets- und Flächenschutz, Biotopschutz und Artenschutz (heimisch, europäisch, international) sind zentrale Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde. Nutzung und Bewirtschaftung sind mit hoher Sensibilität und fundiertem Wissen vorzunehmen. Gerne unterstützen wir Sie z. B. bei baulichen Verwaltungsverfahren oder bei Förderprogrammen für Land- und Forstwirtschaft. All diese Maßnahmen dienen dazu, die hohe Lebensqualität unserer Heimat zu erhalten und auszubauen.
Unser Beratungsangebot richtet sich an alle Bürger, ob Erholung Suchender, Mitarbeiter von Kommunen oder Organisationen oder privater Grundbesitzer und Bewirtschafter z. B. aus Land- und Forstwirtschaft.
Nutzen Sie die Informations- und Serviceleistungen der Unteren Naturschutzbehörde. Wir sind gerne für Sie da.
Leistungen der Unteren Naturschutzbehörde
Förderprogramme
Naturschonende Bewirtschaftung wird belohnt
Für eine naturschonende Bewirtschaftung der Schutzflächen unserer Region gibt es attraktive staatliche Förderprogramme. Denn die naturschonende Bewirtschaftung ökologisch wertvoller Flächen mindert den Ertrag und erfordert in der Regel einen höheren Arbeitsaufwand. Die Förderung gleicht diese Einkommensverluste und Mehrkosten aus. Wir beraten Sie dazu gerne.
Gebiets- und Flächenschutz
Als Flächenlandkreis haben wir in Rhön-Grabfeld eine überdurchschnittlich hohe Schutzgebietsdichte. Der Landkreis trägt deshalb eine besondere Verantwortung für diese einmalige Naturausstattung. Der Umwelt gegenüber, aber auch den Menschen, die hier leben und so auch in Zukunft eine intakte Natur genießen können. Mit Information, Beratung und Management soll ein umweltgerechter Rahmen für Erholung und Bewirtschaftung dieser besonderen Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzenarten geschaffen werden.
Schutzgebiete in BayernGraphische Darstellung der Schutzgebiete im Bayernatlas Bereich Umwelt – NaturBiotop- und Artenschutz
Der Biotop- und Artenschutz erhält Flora und Fauna im Detail. Im Landkreis Rhön-Grabfeld gibt es eine Fülle an gesetzlich geschützten Biotopen, also bestimmten Lebensräumen mit besonderer Bedeutung. Das sind z. B. Gewässer, Moore, Auenwälder, Magerrasen, Streuobstwiesen oder Hecken. In solchen kleinteiligen Landschaftsbestandteilen lebt eine große Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen, die nicht zerstört werden darf. Informationen zur Biotopkartierung gibt es auch im Bayernatlas Bereich Umwelt - Natur.
BiotopkartierungHelfen Sie mit!
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit im Umweltschutz. Mit der Beachtung einiger Grundregeln für einen achtsamen Umgang mit der Natur unterstützen Sie den Erhalt der Artenvielfalt:
- Hecken im Frühjahr nicht zurückschneiden. Sie sind Brutstätten für viele Tiere – weitere Informationen finden Sie im Infoblatt Gehölzpflege.
- Bäume ausschließlich von Oktober bis Februar fällen. Auch sie sind Nistplatz für Tiere
- Hunde in der freien Natur immer an der Leine führen
- Wildtiere nicht berühren, verfolgen oder aus der Nähe fotografieren
- Auf ausgewiesenen Wegen bleiben und keinen übermäßigen Lärm machen
- Keinen Müll in der Natur zurücklassen
Artenschutz
Die Untere Naturschutzbehörde ist Ihr Ansprechpartner für den Bereich Europäischer und Internationaler Artenschutz. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie beispielsweise meldepflichtige Tiere wie Schildkröten oder Schlangen halten möchten.
Landschaftpflegeverband
Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen und an Kommunen.Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) werden insbesondere Maßnahmen der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume gefördert.
Die Abwicklung erfolgt über den Landschaftspflegeverband Rhön-Grabfeld.
Veröffentlichung aller besonders und streng geschützten ArtenDownloaddokumente Artenschutz
Weitere Informationen und
Onlineservices zu diesem Thema
Antrag Naturschutzrechtliche Erlaubnis im Landschaftsschutzgebiet
Antrag auf Erlaubnis nach § 6 der Verordnung über das "Landschaftsschutzgebiet Bayerische Rhön"
Meldung Zugang gemäß § 7 Abs. 2 BArtSchV für besonders geschützte Tiere
Meldung Zugang gemäß § 7 Abs. 2 BArtSchV für besonders geschützte Tiere
Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:
- Herkunftsnachweis im Falle von Fremdzugang
Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl in Bayern nach § 40 AwSV
Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl in Bayern nach § 40 AwSV
Notwendige Unterlagen:
Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:
- Unterlage1
- Unterlage 2
- usw.
Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.