Barrierefreiheit
Barrierefreiheit in unseren Gebäuden
Hauptgebäude in der Innenstadt
Das Haupthaus des Landratsamtes Rhön-Grabfeld (Spörleinstraße 11) ist stufenlos zugänglich, die einzelnen Ebenen sind über Aufzüge erreichbar.
Das gegenüberliegende Ämtergebäude in der Roßmarktstr. 42 mit dem Amt für Senioren und Menschen mit Behinderung, der Bauverwaltung/-technik und dem Gesundheitsamt verfügt über eine Rampe. Die einzelnen Ebenen sind über einen Aufzug erreichbar.
Das Jugendamt in der Roßmarktstr. 50 verfügt am Seiteneingang über eine Rampe. Im Jugendamt ist kein Aufzug vorhanden. Bei Bedarf werden Termine ins Erdgeschoss verlegt.
Im Haupthaus befinden sich zwei Behindertentoiletten. Im Eingangsbereich (der Schlüssel ist am Empfang hinterlegt) und im 5. Stock des Neubaus.
Im Ämtergebäude befindet sich im 1. Stock beim Amt für Senioren und Menschen mit Behinderung eine Behindertentoilette.
Im Jugendamt befindet sich keine Behindertentoilette.
Am Haupthaus des Landratsamtes stehen direkt vor der Tür keine Behindertenparkplätze zur Verfügung.
Beim Ämtergebäude befindet sich ein öffentlicher Behindertenparkplatz in der Roßmarkstr. 48.
(Quelle Piktogramme: Google Fonts)
Außenstellen
Kolpingstr. 18
Das Gebäude in der Kolpingstr. 18 verfügt über einen barrierefreien Zugang und Aufzug.
Im Erdgeschoss befindet sich eine Behindertentoilette.
Vor dem Gebäude steht außerdem ein ausgewiesener Behindertenparkplatz zur Verfügung.
Siemensstr. 10
Das Gebäude in der Siemensstr. 10 verfügt über einen barrierefreien Zugang und Aufzug.
Eine Behindertentoilette ist vorhanden.
Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist nicht vorhanden. Vor dem Gebäude befinden sich aber anderweitige Parkmöglichkeiten.
Zulassungsstelle Bad Königshofen i. Gr.
Die Kfz-Zulassungsstelle in Bad Königshofen i. Gr. befindet sich im Rathaus der Stadt Bad Königshofen i. Gr. (Marktpl. 2)
Das Gebäude verfügt über einen Aufzug und einen barrierefreien Zugang.
In der zweiten Etage befindet sich eine Behindertentoilette.
Ein Behindertenparkplatz ist vorhanden.
Zulassungsstelle Mellrichstadt
Die Kfz-Zulassungsstelle in Mellrichstadt befindet sich in den Räumlichkeiten der VG Mellrichstadt (Hauptstr. 4)
Das Gebäude verfügt über einen barrierefreien Zugang sowie über einen Aufzug.
Eine Behindertentoilette ist nicht vorhanden.
Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist nicht vorhanden. Vor dem Gebäude befinden sich aber anderweitige Parkmöglichkeiten.
(Quelle Piktogramme: Google Fonts)
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.rhoen-grabfeld.de veröffentlichte Website des Landkreises Rhön-Grabfeld.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 24. Juli 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten (und/oder Ausnahmen) nur teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Individuelle Browsereinstellungen wie Hintergrundfarbe und Textfarbe werden nicht übernommen.
- Kontraste lassen sich nicht bei allen Texten, Medien und Interaktionselementen auf einen Mindest-Kontrast von 3:1 erhöhen.
- Nicht alle Elemente auf der Website sind per Tastatursteuerung erreichbar und in logischer Reihenfolge navigierbar. Nicht alle gängigen Tastaturkürzel werden berücksichtigt, sind deaktivierbar oder können neu zugeordnet werden. Es kann auf der Seite zu einem Fokusverlust kommen, was die Navigation erschwert.
- Nicht alle Website-Elemente sind bei Tastaturfokus sichtbar hervorgehoben.
- Formulare zeigen Fehlermeldungen und Korrekturempfehlungen nicht ausreichend an. Eingabefeldern ist ihr Zweck nicht immer für Software erkennbar zugewiesen.
- In Formularen werden nicht ausreichend Ausfüllhinweise und -anweisungen gegeben.
- Es wird nicht ausreichend auf bereitgestellte Bedienhilfen hingewiesen.
- Bereitgestellte Bedienhilfen wie Kontrast-Erhöhung und Schriftgrößen-Anpassungen haben keinen ausreichenden Alternativ-Text.
- Der Zweck eines verlinkten Inhalts ergibt sich teilweise nicht ausreichend aus dem Kontext.
- Es werden Grafiken mit textlichen Inhalten verwendet.
- Es werden nicht ausreichend Text-Alternativen für Nicht-Text-Inhalte angegeben, dazu zählen Bedienelemente, Eingaben, nicht dekorative Bilder und Videos.
- PDF-Dokumente sind nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.
Fakultativ barrierefreie Inhalte
Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit.
- Globaler Styleswitcher zur Anpassung von Kontrasten, und um die Schriftgröße stufenweise zu erhöhen
- Vorlesefunktion für die Inhalte auf der Internetseite
- Videos in Deutscher Gebärdensprache zur Erklärung
- dieser Barrierefreiheitserklärung
der Navigation und Inhalte der Website
Der Landkreis Rhön-Grabfeld arbeitet laufend daran, seine Websites und Dokumente barrierefrei zu gestalten. Leider sind noch nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei. Für manche Inhalte können wir derzeit keine barrierefreien Alternativen bereitstellen. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder bestimmte Inhalte nicht nutzen können, nehmen Sie gerne über die untenstehenden Kontaktmöglichkeiten Kontakt mit uns auf. Unsere vorhanden Videos wurden alle mit Hilfe der Firma Fischsigns umgesetzt.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24. Juli 2025 erstellt und zuletzt am 24. Juli 2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unserer Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter poststelle(at)rhoen-grabfeld.de an.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landkreis Rhön-Grabfeld
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Telefon: 09771 94-0
E-Mail: poststelle(at)rhoen-grabfeld.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie die Möglichkeit im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Prüfungs-Antrag stellen
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv
Gebärdensprachvideos
Über den Kommunalen Gebärdensprach-Avatar der Charamel GmbH stellt der Landkreis Rhön-Grabfeld Gebärdesprach-Videos mit Avatar zu unterschiedlichen Themen zur Verfügung. Sie finden die Videos unter folgender Seite https://www.rhoen-grabfeld.de/gebaerdensprachevideos oder mit einem Klick auf den Button unten.