Der Landkreis Rhön-Grabfeld sichert als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die Mobilität seiner Bürgerinnen und Bürger mit einem umfassenden Angebot des Linienbusverkehrs. Alle Gemeinden sind durch zahlreiche Buslinien an die Betriebe, Schulen und Freizeiteinrichtungen des Landkreises angebunden. Darüber hinaus steht Fahrgästen das Angebot des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) der Deutschen Bahn AG (DB) und der Erfurter Bahn GmbH (EB) zur Verfügung.
Öffentliche Mobilität

Der Coburger (Linie 800) wird eingestellt
Die öffentliche Buslinie 800 zwischen Bad Neustadt, Bad Königshofen und Coburg, die bisher unter der Bezeichnung “Der Coburger” durch den Freistaat Bayern als landesbedeutsame Bahn-/Bus-Verbindung gefördert wurde, muss zum 31. Juli 2026 eingestellt werden.
Die Regierung von Unterfranken hatte in der Vorwoche mitgeteilt, dass die bisherige Förderung aus staatlichen Haushaltsmitteln nicht mehr fortgeführt werden kann. Diese Förderung war aber die entscheidende Vorausstetzung für die Einführung und den mehr als fünfjährigen Betrieb der Linie 800. Durch diese wurden Bad Neustadt, Saal und Bad Königshofen und darüber hinaus auch Maroldsweisach mit einigen seiner Ortsteile sowie weitere Orte entlang der Bundesstraßen 279 und 303 bedient.
Der Coburger wurde am 01. Mai 2021 eingeführt und verband zunächst mit dem Bahnhof Gersfeld den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) mit Bad Neustadt und Coburg. Diese Funktion ging später auf die Linie 810 Gersfeld - Bischofsheim - Bad Neustadt über, so dass der Coburger danach nur noch zwischen Bad Neustadt und Coburg fuhr. Gerade für Bad Königshofen und das Grabfeld war ebenso wie für den nördlichen Teil des Landkreises Haßberge der Lückenschluss nach Oberfranken und zum ICE-Bahnhof Coburg von besonderer Bedeutung. Die Regierung von Unterfranken hat auch mitgeteilt, dass in München eine alternative Lösung für eine künftige Verbindung nach Coburg geprüft wird, allerdings ist eine solche Lösung bisher nicht absehbar.
- Aufgrund der Bauarbeiten an der B 279 zwischen Saal und Wülfershausen erfolgt ab Mittwoch, 08.07.2026 eine Haltestellenänderung der Linie 830 sowie des Grundschulverkehrs des Schulverbandes Saaletal.
Die Haltestellen “Wülfershausen Feuerwehrhaus” und “Wülfershausen Am Spielplatz” werden für die Linie 830 bis auf Weiteres (mindestens bis zum 16.07.) zum Parkplatz am Friedhof in Wülfershausen verlegt.
Die Grundschüler, die bisher an der Haltestelle gegenüber des Feuerwehrhauses an der B 279 eingestiegen sind, müssen ab Morgen an der Haltestelle “Wülfershausen Am Spielplatz” (auch Milchhäuschen) zusteigen.
Alle Betroffenen werden gebeten, die geänderten Haltestellen zu beachten und diese Information weiterzugeben, damit alle Fahrgäste rechtzeitig informiert sind.
- Ab dem 10.06.2026 bis voraussichtlich Ende September muss aufgrund einer Baumaßnahme in der Rhönstraße in Bad Neustadt der Linienverlauf der NESSI 1 geändert werden.
Die Haltestellen “Fliederweg”, “Kirchbergstraße” und “Ostlandstraße” können in dieser Zeit nicht angefahren werden.
Stattdessen führt der Streckenverlauf über die Gartenstraße - Stadtsaal - Asternweg - Reifenhaus Wörner - Haltstelle St. Konrad - Haltestelle Rhönstraße - Berliner Straße/Würzburger Straße.
Für die Haltestellen “Fliederweg”, “Kirchbergstraße” und “Ostlandstraße” wird eine Ersatzhaltestelle in der Gartenstraße (Stadtsaal im Asternweg) eingerichtet.
Näheres ergeht aus den Hinweisen bei den jeweiligen Haltestellen.

Was ist das AzubiShuttle?
Seit September 2020 befördert das AzubiShuttle Auszubildende im Landkreis Rhön-Grabfeld zu ihren Ausbildungsbetrieben, sofern diese nicht mit dem bestehenden ÖPNV erreicht werden können. Momentan umfasst die Flotte des AzubiShuttle-Projekts zwei Fahrzeuge, mit denen 15 Auszubildende unterwegs sind. Das Projekt wurde bis Ende 2022 im Rahmen des Förderprogramms „LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen“ durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gefördert. Seitdem wird das Projekt ohne Förderung weitergeführt.
Warum gibt es das AzubiShuttle?
Mit dem AzubiShuttle ergänzt der Landkreis Rhön-Grabfeld nicht nur das bisherige Verkehrsangebot, sondern unterstützt vor allem die heimische Wirtschaft bei der Akquise ihrer Auszubildenden, da der Linienverkehr am Morgen vor allem in Richtung der (zentral gelegenen) Schulen fließt und peripher gelegene Betriebe oft schwer mit dem Bus zu erreichen sind. Zudem haben die Auszubildenden in aller Regel noch keinen Führerschein und ein eigenes Auto, was die Suche nach dem geeigneten Ausbildungsbetrieb häufig einschränken kann. Mit dem AzubiShuttle wird dieses Problem gelöst und die Erreichbarkeit auch von kleineren und mittleren (Handwerks-)Betrieben außerhalb der Zentren sichergestellt, was dem Fachkräftemangel in unserer Region entgegengewirkt.
Haben Sie Interesse am AzubiShuttle?
Seit dem Lehrjahr 2024/25 wird das AzubiShuttle vollständig digital abgewickelt! Die Buchung läuft über eine App, ebenso wie die Tourenplanung und Disposition der Fahrzeuge. Diese stehen als Ergänzung zum callheinz-Projekt des Landkreises zur Verfügung und sind den Auszubildenden hiesiger (Handwerks-)Betriebe vorbehalten. Genutzt werden können die Shuttles von Montag bis Freitag in den Morgenstunden (5:00 Uhr - 08:00 Uhr) sowie am Nachmittag (15:00 Uhr - 18:00 Uhr) und immer nur dann, wenn keine alternative Verbindung im ÖPNV verfügbar ist.
Die Bewerbungsphase für einen Platz im AzubiShuttle für das Ausbildungsjahr 2026/2027 läuft im Zeitraum vom 01. Mai bis 30. Juni 2026 über folgenden Link:
Hier können Sie sich für einen Platz bewerben.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit per Email an azubishuttle(at)rhoen-grabfeld.de zur Verfügung.
Bis spätestens 06. Juli 2026 erhalten Sie dann per Mail Bescheid, ob Ihrer Bewerbung stattgegeben werden kann.
+++ Ende der Bewerbungsphase für das Ausbildungsjahr 2026/2027 +++
Die Bewerbungsphase für das Ausbildungsjahr 2026/2027 ist beendet.
Nach dem 30.06.2026 eingehende Anträge werden erst nach Abschluss der Platzvergabe berücksichtigt und werden nach Prüfung und positivem Ergebnis als Wartelistenplätze eingeordnet.
Nahverkehrsplan
- Gültiger Nahverkehrsplan pdf | 947,25 KB
- Karten pdf | 6,18 MB
- Anlagen pdf | 396,46 KB
- Beschluss zur Änderung des Nahverkehrsplanes vom 05.12.2017 pdf | 1,24 MB
- Änderung des Kapitel 7 "Barrierefreier ÖPNV" des Nahverkehrsplanes vom 13.12.2021 pdf | 3,61 MB
Vorabbekanntmachungen
- Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung (März 2026) pdf | 283,61 KB
- Zugehörige Fahrpläne zur Vorabbekanntmachung (März 2026) pdf | 314,38 KB
Zahlungen für gemeinwirtschaftliche Verkehre
- 2020 pdf | 293,10 KB
Was ist das BusTaxi?
Das BusTaxi ergänzt den Busverkehr im Landkreis Rhön-Grabfeld außerhalb der herkömmlichen Bedienungszeiten – also am frühen Morgen, am Abend und am Wochenende – und verbindet die Gemeinden des Landkreises mit den Bahnhöfen in Bad Neustadt und Mellrichstadt. Dadurch wird das Zugangebot an den beiden Bahnhöfen auch zu den Zeiten für den gesamten Landkreis verfügbar, in denen keine Busse fahren.
Wie funktioniert das BusTaxi?
Das BusTaxi ist ein Bedarfsverkehr, das heißt, Fahrgäste melden sich vorher telefonisch unter der Telefonnummer 09771 917 80 94 an und werden dann von einem Taxi zum Bahnhof gebracht bzw. von dort abgeholt. Der gesamte Landkreis ist in vier Zonen eingeteilt. In den Zonen 1 und 2 erfolgt die Beförderung von und nach Mellrichstadt, in den Zonen 3 und 4 von und nach Bad Neustadt. Innerhalb einer Zone werden Fahrgäste in der Regel gemeinsam in einem Fahrzeug befördert. Angefahren werden alle ÖPNV-Haltestellen des Landkreises.
Die Anmeldung zur Hinfahrt nach Bad Neustadt oder Mellrichstadt erfolgt drei Stunden vor Abfahrt des Zuges. Zur Heimfahrt genügt die Anmeldung zwei Stunden vor Ankunft des Zuges. Sollte in der Wunschzeit ein Linienbus fahren, hat dieser gegenüber dem BusTaxi Vorrang.
Die Anmeldezeiten gelten auch für Fahrgäste, die nicht mit dem Zug abfahren oder ankommen. Als Start- und Zielpunkt des BusTaxis ist nicht nur der entsprechende Bahnhof möglich, sondern auch der ZOB Bad Neustadt oder der Alfons-Halbig-Platz in Mellrichstadt. Dies bietet Ihnen beispielsweise auch nach einem Besuch der Innenstadt am Abend die Möglichkeit, zu den Zeiten des BusTaxis in Ihre Heimatgemeinde befördert zu werden.
Wann fährt das BusTaxi?
Das BusTaxi basiert auf einem Zweistunden-Takt, sodass in Bad Neustadt und Mellrichstadt die Züge des Mainfranken-Thüringen-Express erreicht werden können. Der Fahrplan des BusTaxis umfasst an allen Verkehrstagen die Zeitlagen 21:00 Uhr und 23:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen zusätzlich 15:00 Uhr, 17:00 Uhr und 19:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen auch noch 11:00 Uhr und 13:00 Uhr. Mit Ausnahme der 23:00 Uhr Zeitlage, zu der nur Fahrten vom Bahnhof weg angeboten werden, beinhaltet das Angebot jeweils Hin- und Rückfahrten. Darüber hinaus wird bei fehlender ÖPNV-Verbindung auch an Werktagen (Montag bis Freitag) die Hinfahrt zu den beiden Bahnhöfen um 6:00 Uhr angeboten (Anmeldung am Vortag bis 18 Uhr). Alle Abfahrtszeiten des BusTaxis finden Sie auch im BusTaxi-Fahrplan.
Was kostet das BusTaxi?
Für das BusTaxi gilt wie für den gesamten ÖPNV des Landkreises der Wabentarif der Nahverkehr Mainfranken GmbH. Dadurch können auch Zeit- und Mehrfahrtenkarten des Busverkehrs genutzt werden.
Detaillierte Informationen finden Sie auch in den Beförderungsbedingungen. Bei Fragen zum BusTaxi können Sie sich gerne an uns wenden.
Hier alles rund um callheinz.
Alle Informationen rund um das Deutschlandticket finden Sie hier: www.deutschlandticket-mainfranken.de
Da der Landkreis Rhön-Grabfeld zum 01.01.2025 dem neuen Verkehrsverbund "Nahverkehr Mainfranken (NVM)" beigetreten ist, finden Sie alle Informationen hinsichtlich des öffentlichen Personennahverkehrs (Fahrpläne, Fahrplanänderungen, Tarife & Tickets, etc.) direkt auf der Verbund-Website.
Der Landkreis Rhön-Grabfeld ist als Schulwegkostenträger für die Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung zu weiterführenden Schulen zuständig. Dazu zählt:
- Gymnasium
- Realschule
- Wirtschaftsschule
- Fachoberschule
- Berufsoberschule
- Berufsschule
- Berufsfachschule
Schüler, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Rhön-Grabfeld haben und die nächstgelegene Schule ihrer Schulform und Ausbildungsrichtung besuchen, können einen Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten durch den Landkreis haben, wenn ihr Fußweg zur Schule einfach mehr als drei Kilometer beträgt.
Bis zur 10. Jahrgangsstufe erhalten sie dann über die Schule durch den Landkreis finanzierte Fahrkarten, wenn ihre Eltern dies bei der Schulanmeldung durch Abgabe eines Erfassungsbogens beantragen.
Schüler höherer Jahrgangsstufen und Berufsschüler im Teilzeitunterricht können einen Anspruch auf nachträgliche Erstattung von Fahrtkosten haben, wenn sie diese für ihre Beförderung zur Schule verauslagen und nach Ende des Schuljahres gegenüber dem Landkreis nachweisen.
Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erfolgt dieser Nachweis durch einen Erstattungsantrag und die Vorlage der Fahrkarten. Bei Einsatz des eigenen Kraftfahrzeuges ist mit dem Erstattungsantrag nachzuweisen, dass dieser Einsatz notwendig oder wirtschaftlicher als die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel war.
Wie aus den Anträgen hervorgeht, ist eine Selbstbeteiligung ("Familienbelastungsgrenze") je Familie zu tragen, es sei denn, Sie erhalten Kindergeld für mindestens drei Kinder oder beziehen sonstige Sozialleistungen. Die Selbstbeteiligung stellt ab dem Schuljahr 2023/24 eine Belastungsgrenze von 320 € pro Schülerin oder Schüler oder von 490 € pro Familie dar. Der Betrag bezieht sich dabei immer auf die abgeleistete Schulzeit im Schuljahr.
Abgabefrist für den Erstattungsantrag ist immer der 31. Oktober nach Ablauf des Schuljahres. Das heißt: Für das Schuljahr 2025/26 ist die Abgabefrist der 31.10.2026.
Der Antrag ist erst vollständig, wenn uns folgende Informationen vorliegen:
- vollständig ausgefüllter Antrag
- einen Nachweis über die fahrende Person
- Einzelnachweise der Tickets, auf denen erkenntlich ist, in welchem Zeitraum welche fahrende Person das Ticket genutzt hat
- bei Familien mit drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern: Nachweis über Kindergeldbezüge für den Monat August vor dem Schuljahr, für welches der Antrag gestellt wird. Das heißt: wird ein Antrag für das Schuljahr 2025/2026 gestellt, muss ein Nachweis über Kindergeldbezüge aus August 2025 vorliegen
Hinweis: Im Landkreis Rhön-Grabfeld ist der Schülerverkehr zu weiterführenden Schulen in den ÖPNV integriert, so dass die Fahrschüler nicht mit gesonderten Schulbussen, sondern im Linienverkehr befördert werden. Der Schülerverkehr der einzelnen Grundschulen wird im Auftrag von Gemeinden und Schulverbänden zum Teil außerhalb des Linienverkehrs als sog. freigestellter Schülerverkehr durchgeführt. Bei Fragen zu Schülerverkehren dieser Art wenden Sie sich daher bitte direkt an den zuständigen gemeindlichen Schulwegkostenträger.
Die genannten Regelungen gehen aus dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) und der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) hervor.
- Erfassungsbogen (nie direkt, sondern stets über die Schule an das Landratsamt senden) pdf | 245,86 KB
- Erstattungsantrag (ÖPNV) pdf | 1,00 MB
- Erstattungsantrag (PKW) pdf | 841,86 KB
Hinweise zum Datenschutz im Bereich der Schulverwaltung des Landkreises Rhön-Grabfeld finden Sie hier.
Aus Platzgründen und zur leichteren Lesbarkeit wurde in den Formularen ausschließlich die männliche Form (z. B. Schüler) verwendet. Selbstverständlich sind damit alle Geschlechter gemeint.
Bitte achten Sie darauf, alle Seiten eines Formulars zu bearbeiten und dann auszudrucken. Auf der letzten Seite muss jedes Formular unterschrieben und im Original an das Landratsamt gesandt werden. Für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel des Landratsamts ausschlaggebend. Sie können die Formulare digital oder in herkömmlicher Weise ausfüllen. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Formulare selbst auszudrucken, können Sie diese auch durch das Landratsamt erhalten.
Hinweis zu Online-Bahntickets: Wenn Sie eine Rückerstattung für Bahntickets beantragen, die sie online gekauft haben, müssen diese als ausgedrucktes Ticket (mit Start- und Zielangabe, Datum etc.) beigefügt werden (gedrucktes PDF). Eine Beifügung des reinen QR-Codes genügt nicht.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld ist auch zuständige Genehmigungsbehörde für den Taxi- und Mietwagenverkehr. In der Taxitarifordnung legt es die für den Taxiverkehr im Landkreis Rhön-Grabfeld geltenden Fahrpreise und Beförderungsbedingungen fest.
Taxi- und Mietwagenverkehr ergänzen das vorhandene Angebot von Bahn und Bus und sind damit Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises.
Seit 2025 ist der Landkreis Rhön-Grabfeld Teil des neuen Verkehrsverbundes “Nahverkehr Mainfranken” (NVM).
Hier alles Wissenswerte.
Kurt Geis GmbH
Am Weichselrain 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 62500
E-Mail: Info@bus-geis.de
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Omnibusverkehr Bischofsheim GmbH (OVB)
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97653 Bischofsheim i. d. Rhön
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www.ovbgmbh.de
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Stadtwerke Bad Neustadt a. d. Saale
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Telefon: 09771 62200
Telefax: 09771 6220520
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www.stw-badnes.de
Taxi Grabfeld
Inh. Abida Afzal
Hindenburgstraße 24
97631 Bad Königshofen i. Gr.
Telefon: 09761 7970880
E-Mail:
www.taxi-grabfeld.net
Taxi Barth
Inh. Abida Afzal
Siemensstraße 12
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 2023
E-Mail:
www.taxi-nes.de
Taxi Breier GmbH & Co.KG
Inh. Andreas und Kathrin Schagerl
Rhönstraße 93
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 995151
Telefax: 09771 994408
E-Mail:
www.taxi-breier.de
Rhön-Taxi Birgit Schmitt e. K.
Inh. Birgit Schmitt
Hauptstraße 45
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 3333
E-Mail:
www.rhoen-taxi.de
Rhön-Taxi Birgit Schmitt e. K.
Inh. Birgit Schmitt
Ludwigstraße 19
97653 Bischofsheim i. d. Rhön
Telefon: 09772 9323333
E-Mail:
www.rhoen-taxi.de
Taxi Hess GmbH
Inh. Detlev Hess
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97645 Ostheim v. d. Rhön
Telefon: 09777 3146
E-Mail: info(at)hess-taxi.de
Taxi-Syroff GbR
Inh. Alexander Böhme
Dr. Höffling-Straße 2
97650 Fladungen
Telefon: 09778 9292
E-Mail:
Taxi Fuchs
Inh. Peter Fuchs
Sudetenstraße 40
97638 Mellrichstadt
Telefon: 09776 7777
E-Mail:
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Rhön-Grabfeld
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97616 Bad Neustadt a. d. Saale
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97616 Bad Königshofen i. Gr.
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Telefon: 09776 81110
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Unterer Auhügel 13
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Telefon: 09766 9214
Telefax: 09766 9215

