Der Landkreis Rhön-Grabfeld sichert als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die Mobilität seiner Bürgerinnen und Bürger mit einem umfassenden Angebot des Linienbusverkehrs. Alle Gemeinden sind durch zahlreiche Buslinien an die Betriebe, Schulen und Freizeiteinrichtungen des Landkreises angebunden. Darüber hinaus steht Fahrgästen das Angebot des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) der Deutschen Bahn AG (DB) und der Erfurter Bahn GmbH (EB) zur Verfügung.
Öffentliche Mobilität

- 20.10.25: Zum 20.10.2025 werden die Fahrpläne der Linien 820, 822, 823, 824, 825 und 826 im Bereich Bad Neustadt, Mellrichstadt und Fladungen angepasst. Die neuen Fahrpläne können Sie hier einsehen.
- 01.09.25: Zum 01.09.2025 findet auf den Linien 820, 822, 823, 824, 825 & 826 ein Fahrplanwechsel statt. Die neuen Fahrpläne können Sie hier einsehen.
- 25.08.25: Zum 1. September startet das vierte und somit letzte callheinz-Bediengebiet “Streutal”. Somit ist dann der gesamte Landkreis Rhön-Grabfeld mit dem flexiblen Bedarfsverkehr abgedeckt. Gebucht werden kann ab sofort. Weitere Informationen unter: www.callheinz.de
- 01.08.25: Zum 01.08.2025 findet auf den Linien 830 & 831 ein Fahrplanwechsel statt. Die neuen Fahrpläne können Sie für die 830 hier und für die 831 hier einsehen.
- 01.02.25: Zum 1. Februar wurde callheinz um die beiden neuen Bediengebiete "Rhön" & "Bad Neustadt / Münnerstadt" erweitert. Weitere Informationen finden Sie hier.
- 01.01.25: Zum Jahreswechsel ist der Landkreis Rhön-Grabfeld Teil des neuen Verkehrsverbundes "Nahverkehr Mainfranken (NVM)" geworden. Weitere Informationen finden Sie hier.
- 28.02.24: Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit von Deutschlandticket-Chipkarten, die im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulwegs ausgegeben wurden finden Sie hier.
- 01.08.23: Um die Ungleichheiten zwischen Auszubildenden, die für den Kauf des Ermäßigungstickets berechtigt sind, und Schülern im vergleichbaren Alter (beispielsweise der 11. und 12. Klasse eines Gymnasiums) zu reduzieren, wird die bisherige Familienbelastungsgrenze von 490 € neu konzeptioniert. Diese wird ab dem Schuljahr 2023/24 durch eine Belastungsgrenze von 320 € pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder von 490 € pro Familie und Schuljahr ersetzt. Damit werden für diese Schülerinnen und Schüler die Kosten für den Schulweg ebenfalls auf 29 Euro pro Monat gesenkt. Die Gesetzesänderung ist hier abrufbar. Weitere Infos zur Fahrtkostenrückerstattung finden Sie auf dieser Seite unter "Schülerbeförderung".
- 17.07.23: Zum 01.09.23 wurde das ermäßigte Deutschlandticket des Freistaats Bayern eingeführt, das für derzeit 39 € pro Monat von allen Studierenden, Azubis und Freiwilligendienstleistende erworben werden kann. Im Landkreis Rhön-Grabfeld wird das Ermäßigungsticket vom OVB in Bischofsheim, sowie vom NVM-Ticketshop angeboten. Weitere Informationen können hier abgerufen werden.
- 03.04.23: Der Landkreis Rhön-Grabfeld führt zum 1. Mai 2023 das Deutschlandticket ein, wie in der Sitzung des Kreistags am Montag, den 27.03.23, beschlossen wurde. Der Vorverkauf startete am 3. April 2023 im NVM-Ticketshop. Die vollständige Presseinformation finden Sie hier.

Was ist das AzubiShuttle?
Seit September 2020 befördert das AzubiShuttle Auszubildende im Landkreis Rhön-Grabfeld zu ihren Ausbildungsbetrieben, sofern diese nicht mit dem bestehenden ÖPNV erreicht werden können. Momentan umfasst die Flotte des AzubiShuttle-Projekts zwei Fahrzeuge, mit denen 15 Auszubildende unterwegs sind. Das Projekt wurde bis Ende 2022 im Rahmen des Förderprogramms „LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen“ durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gefördert. Seitdem wird das Projekt ohne Förderung weitergeführt.
Warum gibt es das AzubiShuttle?
Mit dem AzubiShuttle ergänzt der Landkreis Rhön-Grabfeld nicht nur das bisherige Verkehrsangebot, sondern unterstützt vor allem die heimische Wirtschaft bei der Akquise ihrer Auszubildenden, da der Linienverkehr am Morgen vor allem in Richtung der (zentral gelegenen) Schulen fließt und peripher gelegene Betriebe oft schwer mit dem Bus zu erreichen sind. Zudem haben die Auszubildenden in aller Regel noch keinen Führerschein und ein eigenes Auto, was die Suche nach dem geeigneten Ausbildungsbetrieb häufig einschränken kann. Mit dem AzubiShuttle wird dieses Problem gelöst und die Erreichbarkeit auch von kleineren und mittleren (Handwerks-)Betrieben außerhalb der Zentren sichergestellt, was dem Fachkräftemangel in unserer Region entgegengewirkt.
Haben Sie Interesse am AzubiShuttle?
Seit dem Lehrjahr 2024/25 wird das AzubiShuttle vollständig digital abgewickelt! Die Buchung läuft über eine App, ebenso wie die Tourenplanung und Disposition der Fahrzeuge. Diese stehen als Ergänzung zum callheinz-Projekt des Landkreises zur Verfügung und sind den Auszubildenden hiesiger (Handwerks-)Betriebe vorbehalten. Genutzt werden können die Shuttles von Montag bis Freitag in den Morgenstunden (5:00 Uhr - 08:00 Uhr) sowie am Nachmittag (15:00 Uhr - 18:00 Uhr) und immer nur dann, wenn keine alternative Verbindung im ÖPNV verfügbar ist.
Die Bewerbungsphase für einen Platz im AzubiShuttle für das Ausbildungsjahr 2025/26 lief bis zum 10. Juli 2025. Sollten Sie Interesse nach einem Platz auf der Warteliste haben, können Sie gerne eine Mail an das AzubiShuttle-Postfach schicken.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email an azubishuttle(at)rhoen-grabfeld.de.
Nahverkehrsplan
- Gültiger Nahverkehrsplan pdf | 947,25 KB
- Karten pdf | 6,18 MB
- Anlagen pdf | 396,46 KB
- Beschluss zur Änderung des Nahverkehrsplanes vom 05.12.2017 pdf | 1,24 MB
- Änderung des Kapitel 7 "Barrierefreier ÖPNV" des Nahverkehrsplanes vom 13.12.2021 pdf | 3,61 MB
Vorabbekanntmachungen
- Zugehörige Fahrpläne zur Vorabbekanntmachung (Linien 810, 811, 812, 814, 821 und 832) pdf | 435,93 KB
Zahlungen für gemeinwirtschaftliche Verkehre
- 2020 pdf | 293,10 KB
Was ist das BusTaxi?
Das BusTaxi ergänzt den Busverkehr im Landkreis Rhön-Grabfeld außerhalb der herkömmlichen Bedienungszeiten – also am frühen Morgen, am Abend und am Wochenende – und verbindet die Gemeinden des Landkreises mit den Bahnhöfen in Bad Neustadt und Mellrichstadt. Dadurch wird das Zugangebot an den beiden Bahnhöfen auch zu den Zeiten für den gesamten Landkreis verfügbar, in denen keine Busse fahren.
Wie funktioniert das BusTaxi?
Das BusTaxi ist ein Bedarfsverkehr, das heißt, Fahrgäste melden sich vorher telefonisch unter der Telefonnummer 09771 917 80 94 an und werden dann von einem Taxi zum Bahnhof gebracht bzw. von dort abgeholt. Der gesamte Landkreis ist in vier Zonen eingeteilt. In den Zonen 1 und 2 erfolgt die Beförderung von und nach Mellrichstadt, in den Zonen 3 und 4 von und nach Bad Neustadt. Innerhalb einer Zone werden Fahrgäste in der Regel gemeinsam in einem Fahrzeug befördert. Angefahren werden alle ÖPNV-Haltestellen des Landkreises.
Die Anmeldung zur Hinfahrt nach Bad Neustadt oder Mellrichstadt erfolgt drei Stunden vor Abfahrt des Zuges. Zur Heimfahrt genügt die Anmeldung zwei Stunden vor Ankunft des Zuges. Sollte in der Wunschzeit ein Linienbus fahren, hat dieser gegenüber dem BusTaxi Vorrang.
Die Anmeldezeiten gelten auch für Fahrgäste, die nicht mit dem Zug abfahren oder ankommen. Als Start- und Zielpunkt des BusTaxis ist nicht nur der entsprechende Bahnhof möglich, sondern auch der ZOB Bad Neustadt oder der Alfons-Halbig-Platz in Mellrichstadt. Dies bietet Ihnen beispielsweise auch nach einem Besuch der Innenstadt am Abend die Möglichkeit, zu den Zeiten des BusTaxis in Ihre Heimatgemeinde befördert zu werden.
Wann fährt das BusTaxi?
Das BusTaxi basiert auf einem Zweistunden-Takt, sodass in Bad Neustadt und Mellrichstadt die Züge des Mainfranken-Thüringen-Express erreicht werden können. Der Fahrplan des BusTaxis umfasst an allen Verkehrstagen die Zeitlagen 21:00 Uhr und 23:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen zusätzlich 15:00 Uhr, 17:00 Uhr und 19:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen auch noch 11:00 Uhr und 13:00 Uhr. Mit Ausnahme der 23:00 Uhr Zeitlage, zu der nur Fahrten vom Bahnhof weg angeboten werden, beinhaltet das Angebot jeweils Hin- und Rückfahrten. Darüber hinaus wird bei fehlender ÖPNV-Verbindung auch an Werktagen (Montag bis Freitag) die Hinfahrt zu den beiden Bahnhöfen um 6:00 Uhr angeboten (Anmeldung am Vortag bis 18 Uhr). Alle Abfahrtszeiten des BusTaxis finden Sie auch im BusTaxi-Fahrplan.
Was kostet das BusTaxi?
Für das BusTaxi gilt wie für den gesamten ÖPNV des Landkreises der Wabentarif der Nahverkehr Mainfranken GmbH. Dadurch können auch Zeit- und Mehrfahrtenkarten des Busverkehrs genutzt werden.
Detaillierte Informationen finden Sie auch in den Beförderungsbedingungen. Bei Fragen zum BusTaxi können Sie sich gerne an uns wenden.
Hier alles rund um callheinz.
Alle Informationen rund um das Deutschlandticket finden Sie hier: www.deutschlandticket-mainfranken.de
Da der Landkreis Rhön-Grabfeld zum 01.01.2025 dem neuen Verkehrsverbund "Nahverkehr Mainfranken (NVM)" beigetreten ist, finden Sie alle Informationen hinsichtlich des öffentlichen Personennahverkehrs (Fahrpläne, Fahrplanänderungen, Tarife & Tickets, etc.) direkt auf der Verbund-Website.
Der Landkreis Rhön-Grabfeld ist als Schulwegkostenträger für die Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung zu weiterführenden Schulen zuständig. Dazu zählt:
- Gymnasium
- Realschule
- Wirtschaftsschule
- Fachoberschule
- Berufsoberschule
- Berufsschule
- Berufsfachschule
Schüler, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Rhön-Grabfeld haben und die nächstgelegene Schule ihrer Schulform und Ausbildungsrichtung besuchen, können einen Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten durch den Landkreis haben, wenn ihr Fußweg zur Schule einfach mehr als drei Kilometer beträgt.
Bis zur 10. Jahrgangsstufe erhalten sie dann über die Schule durch den Landkreis finanzierte Fahrkarten, wenn ihre Eltern dies bei der Schulanmeldung durch Abgabe eines Erfassungsbogens beantragen.
Schüler höherer Jahrgangsstufen und Berufsschüler im Teilzeitunterricht können einen Anspruch auf nachträgliche Erstattung von Fahrtkosten haben, wenn sie diese für ihre Beförderung zur Schule verauslagen und nach Ende des Schuljahres gegenüber dem Landkreis nachweisen.
Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erfolgt dieser Nachweis durch einen Erstattungsantrag und die Vorlage der Fahrkarten. Bei Einsatz des eigenen Kraftfahrzeuges ist mit dem Erstattungsantrag nachzuweisen, dass dieser Einsatz notwendig oder wirtschaftlicher als die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel war.
Wie aus den Anträgen hervorgeht, ist eine Selbstbeteiligung ("Familienbelastungsgrenze") je Familie zu tragen, es sei denn, Sie erhalten Kindergeld für mindestens drei Kinder oder beziehen sonstige Sozialleistungen. Bitte beachten Sie hierzu: Um die Ungleichheiten zwischen Auszubildenden, die für den Kauf des Ermäßigungstickets berechtigt sind, und Schülern im vergleichbaren Alter (beispielsweise der 11. und 12. Klasse eines Gymnasiums) zu reduzieren, wird die bisherige Familienbelastungsgrenze von 490 € neu konzeptioniert. Diese wird ab dem Schuljahr 2023/24 durch eine Belastungsgrenze von 320 € pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder von 490 € pro Familie und Schuljahr ersetzt. Damit werden für diese Schülerinnen und Schüler die Kosten für den Schulweg ebenfalls auf 29 Euro pro Monat gesenkt. Die Gesetzesänderung ist unter https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2023-444 abrufbar.
Abgabefrist für den Erstattungsantrag ist immer der 31. Oktober nach Ablauf des Schuljahres. Das heißt: Für das Schuljahr 2023/24 ist die Abgabefrist der 31.10.2024, für das Schuljahr 2024/25 ist die Abgabefrist der 31.10.2025.
Hinweis: Im Landkreis Rhön-Grabfeld ist der Schülerverkehr zu weiterführenden Schulen in den ÖPNV integriert, so dass die Fahrschüler nicht mit gesonderten Schulbussen, sondern im Linienverkehr befördert werden. Der Schülerverkehr der einzelnen Grundschulen wird im Auftrag von Gemeinden und Schulverbänden zum Teil außerhalb des Linienverkehrs als sog. freigestellter Schülerverkehr durchgeführt. Bei Fragen zu Schülerverkehren dieser Art wenden Sie sich daher bitte direkt an den zuständigen gemeindlichen Schulwegkostenträger.
Die genannten Regelungen gehen aus dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) und der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) hervor.
- Erfassungsbogen (nie direkt, sondern stets über die Schule an das Landratsamt senden) pdf | 245,86 KB
- Erstattungsantrag (ÖPNV) pdf | 1,00 MB
- Erstattungsantrag (PKW) pdf | 841,86 KB
- Anlage FK (Fahrkarten) pdf | 118,56 KB
- Anlage FG (Fahrgemeinschaft) pdf | 343,74 KB
Hinweise zum Datenschutz im Bereich der Schulverwaltung des Landkreises Rhön-Grabfeld finden Sie hier.
Aus Platzgründen und zur leichteren Lesbarkeit wurde in den Formularen ausschließlich die männliche Form (z. B. Schüler) verwendet. Selbstverständlich sind damit alle Geschlechter gemeint.
Bitte achten Sie darauf, alle Seiten eines Formulars zu bearbeiten und dann auszudrucken. Auf der letzten Seite muss jedes Formular unterschrieben und im Original an das Landratsamt gesandt werden. Für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel des Landratsamts ausschlaggebend. Sie können die Formulare digital oder in herkömmlicher Weise ausfüllen. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Formulare selbst auszudrucken, können Sie diese auch durch das Landratsamt erhalten.
Hinweis zu Online-Bahntickets: Wenn Sie eine Rückerstattung für Bahntickets beantragen, die sie online gekauft haben, müssen diese als ausgedrucktes Ticket (mit Start- und Zielangabe, Datum etc.) beigefügt werden (gedrucktes PDF). Eine Beifügung des reinen QR-Codes genügt nicht.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld ist auch zuständige Genehmigungsbehörde für den Taxi- und Mietwagenverkehr. In der Taxitarifordnung legt es die für den Taxiverkehr im Landkreis Rhön-Grabfeld geltenden Fahrpreise und Beförderungsbedingungen fest.
Taxi- und Mietwagenverkehr ergänzen das vorhandene Angebot von Bahn und Bus und sind damit Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises.
Seit 2025 ist der Landkreis Rhön-Grabfeld Teil des neuen Verkehrsverbundes “Nahverkehr Mainfranken” (NVM).
Hier alles Wissenswerte.
Kurt Geis GmbH
Am Weichselrain 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 62500
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Telefon: 09776 7090444
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Omnibusverkehr Bischofsheim GmbH (OVB)
Querenteichstraße 7
97653 Bischofsheim i. d. Rhön
Telefon: 09772 9300335
Telefax: 09772 9300334
E-Mail: info@ovbgmbh.de
www.ovbgmbh.de
Seger AG
Leo-Weismantel-Straße 11
97702 Münnerstadt
Telefon: 09733 9447
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E-Mail: verwaltung@seger-ag.de
Stadtwerke Bad Neustadt a. d. Saale
Goethestraße 17-19
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
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Taxi Grabfeld
Inh. Abida Afzal
Hindenburgstraße 24
97631 Bad Königshofen i. Gr.
Telefon: 09761 7970880
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www.taxi-grabfeld.net
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Inh. Abida Afzal
Siemensstraße 12
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 2023
E-Mail:
www.taxi-nes.de
Taxi Breier GmbH & Co.KG
Inh. Andreas und Kathrin Schagerl
Rhönstraße 93
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 995151
Telefax: 09771 994408
E-Mail:
www.taxi-breier.de
Rhön-Taxi Birgit Schmitt e. K.
Inh. Birgit Schmitt
Hauptstraße 45
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 3333
E-Mail:
www.rhoen-taxi.de
Rhön-Taxi Birgit Schmitt e. K.
Inh. Birgit Schmitt
Ludwigstraße 19
97653 Bischofsheim i. d. Rhön
Telefon: 09772 9323333
E-Mail:
www.rhoen-taxi.de
Taxi Hess GmbH
Inh. Detlev Hess
Paulinenstraße 42
97645 Ostheim v. d. Rhön
Telefon: 09777 3146
E-Mail: info(at)hess-taxi.de
Taxi-Syroff GbR
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Dr. Höffling-Straße 2
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Telefon: 09778 9292
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Inh. Peter Fuchs
Sudetenstraße 40
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Telefon: 09776 7777
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Telefon: 09771 6123 24
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Telefon: 09776 81110
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97633 Großbardorf
Telefon: 09766 9214
Telefax: 09766 9215

