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Abfall- / Bodenschutzrecht

Ressourcen schonen und die Natur von Grund auf schützen

Das Staatliche Abfallrecht sowie das Bodenschutzrecht sind wesentliche Bestandteile des Umweltschutzes. Die Mitarbeiter sind hier Ansprechpartner für Bürger, Gemeinden, Gewerbe sowie die Landwirtschaft.

Ziel ist stets, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern, den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.

Informationen zur umweltgerechten kommunalen Abfallentsorgung erhalten Sie bei den Kollegen der Kommunalen Abfallwirtschaft.

Zur kommunalen Abfallentsorgung

Leistungen im Bereich Staatliches Abfall- und Bodenschutzrecht

Bodenschutzrecht und Altlasten
Mineralische Abfälle

Pflanzliche Abfälle

Bitte beachten Sie auch bei der Beseitigung von pflanzlichen Abfällen sowie beim Strohverbrennen die Vorschriften zum Schutz von Menschen, Sachgütern, Boden und Grundwasser.

Behandlung von Bioabfällen und Grüngut in Bayern: https://www.lfu.bayern.de/abfall/bioabfall_gruengut/index.htm

Klärschlammverordnung

Klärschlamm fällt beim Abwasserreinigungsprozess in der Kläranlage als Abfallprodukt an. Aufgrund seiner Nährstoffgehalte kann er unter bestimmtem Voraussetzungen auf landwirtschaftlichen Flächen als Dünger verwertet werden. Kontaktieren Sie hier bitte die Fachkollegen am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d.Saale: http://www.aelf-ns.bayern.de/index.php

Überschreitet er allerdings bestimmte Schadstoffgehalte ist beispielsweise die thermische Verwertung der geeignete Entsorgungsweg.

Weitere Informationen hält das Landesamt für Umwelt für Sie bereit: https://www.lfu.bayern.de/abfall/klaerschlamm/index.htm

Weitere Informationen und
Onlineservices zu diesem Thema
Umwelt | Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
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