Denkmalschutz

Unser Landkreis Rhön-Grabfeld ist reich an Denkmälern. Rund 3.500 Denkmäler, 16 Ensembles sowie zahlreiche Bodendenkmäler schmücken unsere Heimat. Mit dieser Fülle und Vielfalt an Einzeldenkmälern, Stadtmauern, Burgen, Schlössern, Kirchen, Pfarrhäuser, Friedhöfen, Brunnen, Brücken, Hoftoren, Pforten, Hausfiguren, Gasthäusern, ehem. Schulen, Kriegerdenkmälern, Bildstöcken, Heiligenhäuschen, Kreuzschleppern, Kruzifixen, Kreuzwegen und Bodendenkmälern liegen wir bayernweit an der Spitze.
ZEUGEN DER VERGANGENHEIT SCHÜTZEN UND BEWAHREN – DENKMALSCHUTZ / DENKMALPFLEGE
Baudenkmäler
Baudenkmäler sind bauliche Anlagen oder Teile davon einschließlich der dazugehörigen historischen Ausstattungsstücke, wie einzelner Bauteile sowie bewegliche Sachen, wie z. B. Möbel (sh. auch BayDSchG Art.1 Begriffsbestimmungen).
Ensemble
Ein Ensemble stellt eine Mehrheit baulicher Anlagen dar, dessen Gesamtbild insgesamt, z. B. als Orts-, Platz- oder Straßenbild, erhaltenswürdig ist (sh. auch BayDSchG Art.1 Begriffsbestimmungen).
Bodendenkmäler
Bodendenkmäler (archälogische Denkmäler) sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen. Dazu zählen z. B. Überreste früherer Befestigungsanlagen, Siedlungen, Kult- und Bestattungsplätze und allgemeine archäologische Fundstellen.
Um diese Zeugen der Vergangenheit zu schützen, hat der Freistaat Bayern das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) erlassen, mit dem Ziel, durch die Erhaltung und sachgerechte Behandlung von Denkmälern diese für die Nachwelt zu bewahren sowie diejenigen zu unterstützen, die mit dieser Verpflichtung betraut sind. Das Denkmalschutzgesetz gilt für Denkmäler aller Art.
Hier gelangen Sie direkt zum BayDSchG: Gesetz zum Schutz und zur Pflege der DenkmälerDie Denkmalbehörden, insbesondere die Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) als Kreisverwaltungsbehörden sowie das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, beraten umfassend zum Thema „Denkmal“. Neben den Aufgaben für fachliche Angelegenheiten sind sie für das Erlaubnis- und Baugenehmigungsverfahren sowie für Fragen hinsichtlich möglicher Förderverfahren zuständig. Die Untere Denkmalschutzbehörde stellt hierbei grundsätzlich die Genehmigungsbehörde dar und ist für den Landkreis Rhön-Grabfeld im Landratsamt verortet.
Jede Veränderung an oder in einem Baudenkmal, im Bereich eines Ensembles, im Nähebereich von Bau- und Bodendenkmälern sowie an geschützten Ausstattungsstücken bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 bzw. Art. 7 BayDSchG und die damit verbundenen Abstimmungen mit den zuständigen Denkmalbehörden. Dies gilt auch für solche Änderungen, Abbruchmaßnahmen oder sonstige Vorhaben, die nach Art. 57 Bayerischen Bauordnung (BayBO) grundsätzlich verfahrensfrei zulässig sind.
Besteht eine Baugenehmigungspflicht nach der BayBO ist das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren gemäß dem BayDSchG Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens und wird im Zuge dessen mitgeprüft.
Ausnahme: Bei Eingriffen im Bereich eines Bodendenkmals, ist sowohl eine Baugenehmigung als auch eine Erlaubnis nach Art. 7 BayDSchG notwendig.
Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, diese gemäß Art. 8 BayDSchG unverzüglich den Unteren Denkmalschutzbehörden oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen.
Eigentümer von Denkmälern tragen im Rahmen des Zumutbaren Verantwortung für den Erhalt ihrer Gebäude und deren sachgerechte Pflege. Dazu gehört insbesondere, das Denkmal instand zu halten, instand zu setzen und vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Sollte es hierbei zu Schwierigkeiten kommen, stehen die Unteren Denkmalschutzbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und Große Kreisstädte) unterstützend zur Seite und können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geeignete Maßnahmen anbieten oder begleiten, um den dauerhaften Erhalt des Denkmals zu sichern.
Über die sogenannte Bayerische Denkmalliste können Sie sich über Ihr Denkmal, über alle verzeichneten Denkmäler im Landkreis Rhön-Grabfeld sowie in ganz Bayern informieren. Überprüfen Sie selbstständig, ob ein Gebäude als Denkmal eingetragen ist, ob es sich in einem Ensemble befindet oder an welcher Stelle sich archäologische Denkmäler befinden.
Hinweis:
Die Verwendung des Bayerischen Denkmal-Atlas dient ausschließlich der Information und ersetzt nicht die Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungs- und Denkmalfachbehörden. Verbindliche Auskünfte zur Denkmalerfassung können nur vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erteilt werden.
Die Vorgehensweise bei Maßnahmen im Denkmalschutz folgt in der Regel einem klar strukturierten Ablauf und umfasst mehrere Schritte, die von den Eigentümern und Bauherren zu beachten sind:
1. Klärung des Denkmalstatus
Zunächst wird geprüft, ob das Gebäude ein Baudenkmal ist, sich in einem eingetragenen Ensemble befindet oder sich die Maßnahme in der Nähe eines Baudenkmals befindet.
Diese Information erhält man bei der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB) im LRA Rhön-Grabfeld oder in der Bayerischen Denkmalliste, weiter Informationen finden sie hier.
2. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Denkmalschutzbehörden
Noch bevor geplant oder gebaut wird, sollte die zuständige UDB kontaktiert werden, um sich im Vorfeld zu Informieren und insbesondere folgende Punkte zu besprechen:
Auf Wunsch Beratungstermin vereinbaren
Vorabinformationen einholen
- Etwaige Formulare anfordern
3. Beratungstermin / Klärung weitere Vorgehensweise zu geplante Baumaßnahmen
Die Beratung durch die Denkmalbehörden soll im Idealfall direkt vor Ort am Baudenkmal, im Zuge der so genannten Sprechtage des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD), stattfinden.
Melden Sie sich bei Bedarf zu einen unserer monatlichen Sprechtage an, um vorab gemeinsam mit der zuständigen Gebietsreferentin des (BLfD) und den Mitarbeitern der UDB eine intensive Beratung rund um Ihr Denkmal zu erfahren.
Kontakt:
Herr Sippach Olaf
Telefon: 09771 / 94-507
Frau Faulstich Anna
Telefon: 09771 / 94-191
oder per E-Mail: denkmalschutz(at)rhoen-grabfeld.de
Sämtliche Information zum finalen Termin und zum genauen Ablauf des Sprechtags erhalten Sie etwa eine vor dem eigentlichen Sprechtag telefonisch oder per E-Mail.
Unsere derzeit festgelegten Sprechtage (unter Vorbehalt kurzfristiger Änderungen)
03. Februar 2026, 11. März 2026, 14. April 2026, 05. Mai 2026, 02. Juni 2026, 01. Juli 2026, 06. August 2026, 08. September 2026, 06. Oktober 2026, 03. November 2026 und 02. Dezember 2026.
4. Planung der Maßnahmen / Angebotseinholung
Für die Beantragung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 bzw. Art. 7 BayDSchG und die damit verbundenen Abstimmungen mit den zuständigen Denkmalbehörden sind sämtliche, vorgesehene Maßnahmen (z. B. Fassaden- bzw. Dachsanierung, Fenstererneuerung, Umbau und Anbauten etc.) genau zu beschreiben. Ebenso sind präzise Angaben zur gewünschten Ausführung sowie zur Materialauswahl erforderlich, welche den denkmalrechtlichen Vorgaben entsprechen müssen.
Für die einzelnen beteiligten Gewerke sind entsprechend den auszuführenden Leistungen Angebote, Ausführungsdetails, Material- und Farbkonzepte (Benennung Fabrikat und Farbnummern) sowie mindestens drei Fotos des betroffenen Denkmals zusammengefasst als eine PDF-Datei vorzulegen.
5. Antragstellung (Erlaubnis- / Baugenehmigungsantrag, ggf. Fördermöglichkeiten)
Erlaubnis- / Baugenehmigungsantrag:
Die Antragsstellung auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist bei der UDB 1-fach in Papierform oder per E-Mail (PDF Datei) einzureichen.
Landratsamt Rhön-Grabfeld
SG 4.1 Bauen und Denkmalschutz
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
oder per Email denkmalschutz(at)rhoen-grabfeld.de
Besteht eine Baugenehmigungspflicht nach der BayBO ist die Antragstellung an den zuständigen Sachbearbeiter (Auskunft: 09771 94-507) gleichermaßen 1-fach in Papierform oder per E-Mail (PDF-Datei) einzureichen. Das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren gemäß dem BayDSchG ist in solch einem Fall Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens und wird im Zuge dessen mitgeprüft.
Fördermöglichkeiten
Für Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten gibt es einige Fördermöglichkeiten über verschiedene Förder- bzw. Zuschussgeber (LK Rhön-Grabfeld, Kulturstiftung des Bezirks UFr., BLfD, Bayer. Landesstiftung, Entschädigungsfonds, Kulturfonds) die im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung bereitstellen.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
Weitere Informationen zu Förderungen finden Sie hier6. Prüfung und Genehmigung
Die Denkmalschutzbehörden prüfen die Vereinbarkeit der beabsichtigten Maßnahmen mit den Belangen des Denkmalschutzes und beteiligen hierbei die zuständige Gemeinde. Nach erfolgreicher Prüfung wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erteilt.
7. Durchführung der Arbeiten
Die Ausführung der Maßnahmen darf erst nach Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
8. Abschluss und Kontrolle / Vorlage Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Maßnahmen kann eine Abnahme durch die zuständige Denkmalschutzbehörde erfolgen.
Eine ggf. geforderte Dokumentation ist dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege sowohl digital als auch in Papierform vorzulegen; der Unteren Denkmalschutzbehörde ist diese ausschließlich in digitaler Form zu übermitteln.
Im Falle einer Förderung ist ein entsprechender Verwendungsnachweis vorzulegen.
Unsere Leistungen für Sie
DENKMALSCHUTZ – RECHTLICHE BERATUNG
Die Beantragung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern kann anhand der untenstehenden Antragsformulare erfolgen. Ein formloses Schreiben als Antrag ist ebenso zulässig. Allerdings wird die Verwendung der Vordrucke empfohlen, um somit alle erforderlichen Angaben im Vorfeld sicherzustellen.
Erforderliche Unterlagen (Baudenkmäler, Ensembles, Nähe Einzeldenkmal) nach Art. 6 Abs. 1 BayDSchG:
ausgefülltes Antragsformular bzw. einfaches Schreiben,
mit ausführlicher MaßnahmenbeschreibungKostenangebote je Gewerk vorzugsweise von erfahrene Fachfirmen
Lageplan mit Kennzeichnung des betroffenen Objekts
ggf. Bestands- und Entwurfspläne
aktuelle Fotos des Denkmals sowie 2-3 Fotos der Umgebungsbebauung
Erforderliche Unterlagen (Bodendenkmäler) nach Art. 7 BayDSchG:
ausgefülltes Antragsformular bzw. einfaches Schreiben,
mit ausführlicher MaßnahmenbeschreibungLageplan mit Kennzeichnung des betroffenen Objekts
ggf. Eingriffsplan mit Aussagen über geplante Abmessungen des Bodeneingriffs
(sh. Infoblatt)ggf. Eingabepläne im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Downloads:
- Formular Art. 6 Abs. 1 BayDSchG pdf | 101,99 KB
- Formular Art. 7 BayDSchG Erlaubnisantrag Denkmalschutz pdf | 242,97 KB
Ihr Ansprechpartner im Amt
Achtung! nicht für Bad Neustadt a. d. Saale (mit Ortsteilen)
Herr SIPPACH OLAF
Sachbearbeiter Bauen undDenkmalschutz
Telefon: 09771 / 94-507
Zimmer: 507
E-Mail: denkmalschutz(at)rhoen-grabfeld.de
Achtung! ausschließlich Bad Neustadt a. d. Saale (mit Ortsteilen)
Frau Faulstich Anna
Sachbearbeiterin Bauen und Denkmalschutz
Telefon: 09771 / 94-191
Zimmer: 508
E-Mail: denkmalschutz(at)rhoen-grabfeld.de
Kontaktdaten anzeigen
Ein Denkmal richtig zu sanieren, Maßnahmen denkmalverträglich umsetzen, bestehende Bausubstanz funktional verwenden und zudem in die gewünschte Planung passend zu integrieren, die richtigen Baumaterialen zum Einsatz bringen sowie eine abgestimmte Gestaltung von Baudenkmälern gezielt umsetzen – all diese Anforderungen und die sich daraus ergebenen Fragestellungen stellen die Bauherrn regelmäßig vor komplexe planerische und gestalterische Herausforderungen. Die Umsetzung hat entsprechend den Anforderungen und Auflagen der Denkmalbehörden unter besonderer Berücksichtigung und Erhaltung des äußeren Erscheinungsbild zu verfolgen.
Erforderliche Unterlagen (Baudenkmäler, Ensembles, Nähe Einzeldenkmal) die zur Abstimmung und notwendigen Freigabe bei Einzelmaßnahmen bzw. bei Gesamtmaßnahmen vorgelegt werden müssen – im besten Fall bereits als Anlage zum Erlaubnisantrag nach Art. 6 Abs. 1 BayDSchG:
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Bauzeichnungen (ggf. Bestandspläne, Übersichtspläne, neue Planung, Detailzeichnungen etc.)
Aussagekräftige Bestandsfotos, bei Fassadensanierung mind. 3 Fotos der Ansichten sowie Gesamtbild der Umgebungsbebauung und des Straßenzugs
Kostenangebote o. Leistungsverzeichnisse je Gewerk vorzugsweise von erfahrene Fachfirmen
WICHTIG: Material- bzw. Farbkonzepte mit Angaben zu Materialien (genaue Typen- / Datenblätter), exakten Benennung beim Einsatz von Farben (genaues Fabrikat / exakte Farbnummer)
IHRE ANSPRECHPARTNERIN IM AMT
Frau Lingerfelt Rebecca
Kreisbaumeisterin, Abteilungsleitung Bautechnik
Telefon: 09771 / 94-501
Zimmer: 501
E-Mail: rebecca.lingerfelt(at)rhoen-grabfeld.de
Kontaktdaten anzeigen
Ihr Ansprechpartner im Amt
Frau Geis Tanja
Sachbearbeiterin Förderung
Telefon: 09771 / 94-146
Zimmer: 146
E-Mail: tanja.geis(at)rhoen-grabfeld.de
Kontaktdaten anzeigen
Die Heimatpflege dient dem Schutz und der Pflege der kulturellen Überlieferung. Sie umfasst zugleich deren verantwortungsvolle Weiterentwicklung.
Die Bayerische Heimatpflegerichtlinie (HeiPflR) vom 3. Dezember 2020 stellt klar, dass sich die Heimatpflege den gesellschaftlichen Veränderungen und Herausforderungen der Gegenwart zu stellen und die bestehenden Werte entsprechend fortzuentwickeln hat.
Ihr Ansprechpartner im Amt
Frau Dr. Fechter Sabine
Kreisheimatpflegerin Kulturagentur
Telefon: 09771 / 94-439
Zimmer: 142
E-Mail: sabine.fechter(at)rhoen-grabfeld.de
Kontaktdaten anzeigen
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Interessierte können sich gerne mit Frau Dr. Fechter (Tel.: 09771 / 94 – 439) oder Herrn Sippach (Tel.: 09771 / 94 – 507) bis zum 01. Mai abstimmen und ein vorläufiges Programm zur Anmeldung bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz mitteilen, welches nicht unbedingt an dem oben genannten Motto gebunden ist.
Wenn Sie auf den Geschmack kommen wollen, so schauen Sie einfach auf die Internetseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz:Für Veranstaltungen / Tag des offenen DekmalsRückblick 2025 Tag des offenen Denkmals am 14.09.2025