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Neuigkeiten

Landkreis Rhön-Grabfeld startet mit eigenem Corona-Immunitätsnachweis


Während Land, Bund und die ganze Welt darüber debattieren, wie der offizielle Corona-Impfpass beziehungsweise -Immunitätsnachweis aussehen wird, geht der Landkreis Rhön-Grabfeld in die Offensive. Ab sofort erhalten die genesenen Bürger im Landkreis Rhön-Grabfeld sowie vollständig im Landkreis Geimpfte auf Wunsch einen offiziellen Nachweis im Scheckkartenformat. In Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument können sich die Inhaber dann überall dort, wo ein entsprechender Nachweis gefordert wird, auf diesem Weg ausweisen.

In einem ersten Schritt, startete am Pfingstmontag das Impfzentrum damit, Impfausweise an alle diejenigen herauszugeben, die ab diesem Tag ihre Zweitimpfung erhalten.

Auch alle Landkreis-Bürger, die bereits zuvor im Impfzentrum, bei Haus- oder Fachärzten oder in Einrichtungen und Betrieben zweitgeimpft wurden sowie Genesene, haben die Möglichkeit, sich diesen Immunitätsnachweis online kostenfrei zu beantragen.

Über die Homepage des Impfzentrums unter www.impfzentrum-rhoen-grabfeld.de können sich alle, die wollen, einen Corona-Immunitätsnachweis bestellen. Wer außerhalb des Impfzentrums geimpft wurde, muss einen ärztlichen Nachweis auf der entsprechenden Antragsseite mit hochladen, welcher den vollständigen Impfschutz bestätigt. Nach Prüfung aller Eingaben, wird das handliche Kärtchen durch die Landkreisverwaltung per Post übersandt.

Die geimpften Bewohner und Mitarbeiter der hiesigen Alten- und Pflegeheime sowie das geimpfte Personal des RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt brauchen sich nicht separat über die Internetseite anmelden. Die Landkreisverwaltung setzt sich mit den Einrichtungen in Verbindung und steht in engem Austausch mit dem Campus.

Der Vorstoß soll den Bürgern sowie den heimischen Einzelhändlern, Gastronomen und allen Einrichtungen, die entsprechende Prüfungen vornehmen müssen, den Umgang mit den Auflagen jetzt schon erleichtern.

Gültig ist der Nachweis ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung beziehungsweise 28 Tage nach dem ersten positiven PCR-Testergebnis. Während für Geimpfte aktuell noch kein Haltbarkeitsdatum aufgedruckt ist, da es hier noch keine gesetzlichen Regelungen gibt, ist auf dem Genesenennachweis das Ablaufdatum auf sechs Monate nach dem PCR-Testergebnis eingetragen. So ist es für Gastronomen, Einzelhändler, Veranstalter, Hoteliers und all diejenigen, die aktuell solche Prüfungen durchführen müssen, auf einen Blick erkennbar, dass alles in Ordnung ist. Der Corona-Immunitätsnachweis bietet also auch den Unternehmern in der Region einen echten Mehrwert und spart Zeit.

Auf dem Foto: Stephen Johannes, Dr. Helmut Klum, Dominik Rost, Miriam Kessler, Landrat Thomas Habermann

 

 

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