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Beistandschaft

Beistandschaften

Eine Beistandschaft ist eine Unterstützung durch das Amt für Jugend und Familie. Das Amt für Jugend und Familie hilft dabei:

  • die Vaterschaft festzustellen
  • Kindesunterhalt zu verlangen und durchzusetzen 

Die Hilfe ist kostenlos.

Erklärung
Manchmal braucht ein Elternteil Hilfe, damit das Kind Unterhalt bekommt oder die Vaterschaft geklärt wird. Dann kann beim Amt für Jugend und Familie eine Beistandschaft beantragt werden. Die Beistandschaft unterstützt das Kind zum Beispiel:

  • Bei der Feststellung des Vaters
  • bei der Berechnung des Unterhalts
  • beim Einfordern von Unterhaltszahlungen
  • bei der Erstellung eines Unterhaltstitels 

Ein Unterhaltstitel ist ein offizielles Dokument. Darin steht, wie viel Unterhalt gezahlt werden muss. Eine Beistandschaft kann beantragen:

  • ein Elternteil mit alleinigem Sorgerecht
  • oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt
     

Wichtig zu wissen ist, dass die elterliche Sorge weiterhin bestehen bleibt. Das bedeutet:
Der Elternteil darf weiterhin selbst für das Kind entscheiden. Das Amt für Jugend und Familie unterstützt nur in den Bereichen:

  • Vaterschaft
  • Unterhalt
     

Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beendet werden. Sie endet zum Beispiel auch:

  • wenn das Kind 18 Jahre alt wird
  • wenn das Kind ins Ausland zieht
  • wenn die Aufgaben erledigt sind
Zielgruppe
Verfahrensablauf
Rechtliche Grundlage
Ansprechpartner/Kontaktdaten
Weiterführende Links
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