Kinderbetreuung und -versorgung
Fachaufsicht Kindertageseinrichtungen
Die Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen berät und unterstützt Kindertageseinrichtungen, Träger, Kommunen und Eltern bei rechtlichen und fachlichen Fragen. Sie ist Ansprechpartner für Fragen rund um den Betrieb von Kindertagesstätten.
Erklärung:
Neben der Beratungstätigkeit fallen weitere Aufgaben an, wie beispielsweise:
- Änderung bzw. Umstellung der konzeptionellen Arbeit in der Einrichtung
- Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzeptionen
- Meldepflichtige Ereignisse nach § 47 SGB VIII
- Problematiken innerhalb der Einrichtung
- Sicherstellung des Kindeswohls der Kindertageseinrichtung
- Unterstützung und Beratung bei Bauvorhaben von Kindertagesstätten (Neubau, Um-oder Anbau)
- Beratung bei Auslagerung einzelner Kita-Gruppen
- Erteilung bzw. Änderung der Betriebserlaubnis
- Personalfragen bzw. –Änderungen
- Abrechnung der staatlichen Fördergelder nach dem BayKiBiG
Regionaler Kita-Atlas
Im regionalen Kita-Atlas finden Sie alle Einrichtungen und Angebote rund um das Thema Kinderbetreuung im Landkreis Rhön-Grabfeld.
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ZustimmenVermittlung von Tagespflegepersonen
Die Vermittlung von Tagespflegepersonen erfolgt über das Jugendamt. Die Kostenbeiträge sind der Satzung zu entnehmen. Weitere Informationen zur Tagespflege sind in der Richtlinie enthalten.
Personen, die Tagespflege ausführen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis, die sie vom zuständigen Jugendamt auf Antrag erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Antrag
- Führungszeugnis
- Qualifikation
- ärztliches Attest
- 1 Hilfe Kurs für Kinder
- geeignete Räumlichkeiten
- jährliche Qualifikationen
Weiterführende Information hierzu sind in der Handreichung aufgeführt.
Übernahme der Kosten für Kindertagesbetreuung und Tagespflege
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auf Antragstellung die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt.
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