Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Versorgung von Kindern in Notsituationen
Der Allgemeine Soziale Dienst, kurz ASD, gehört zum Amt für Jugend und Familie. Der ASD hilft Kindern, Jugendlichen und Familien, wenn es Probleme oder Sorgen gibt.
Zum Beispiel:
- bei Problemen in der Familie
- bei Fragen zur Erziehung
- bei Streit nach einer Trennung oder Scheidung
- wenn Eltern sich überfordert fühlen
- wenn es einem Kind nicht gut geht oder ein Kind Schutz braucht
Der ASD hört zu, berät und sucht gemeinsam mit den Familien nach Lösungen.
Erklärung:
Der Allgemeine Sozialdienst ist im Amt für Jugend und Familie die erste Ansprechstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien.
Der ASD berät bei Fragen zur Erziehung, zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zum Zusammenleben in der Familie. Er unterstützt, wenn Familien sich überfordert fühlen oder sich in einer belastenden oder krisenhaften Situation befinden.
Hilfen für Familien:
Der ASD:
- berät und unterstützt Eltern bei Fragen zur Erziehung oder familiären Problemen (§§ 10a, 16 SGB VIII)
- vermittelt geeignete Unterstützungsangebote und Institutionen (§§ 10a, 16 SGB VIII)
- berät, vermittelt und begleitetet bei Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen (§§ 27 ff, 35a SGB VIII)
Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgang:
Der ASD hilft:
- bei Fragen nach einer Trennung oder Scheidung (§17 SGB VIII)
- bei Fragen zum Umgang mit dem Kind (§ 18 SGB VIII)
- wenn Eltern sich im Rahmen der Personensorge für das Kind nicht einigen können (§ 18 SGB VIII)
- wenn das Familiengericht beteiligt ist (§ 50 SGB VIII)
Kinderschutz:
Der ASD muss prüfen, wenn es Hinweise gibt, dass ein Kind gefährdet sein könnte (§ 8a SGB VIII).
Dann können die Fachkräfte:
- mit der Familie sprechen (§ 8a SGB VIII)
- einen Hausbesuch machen (§ 8a SGB VIII)
- emeinsam Schutz und Hilfe planen (§ 8a SGB VIII)
Wenn nötig:
- wird das Familiengericht eingeschaltet (§ 8a SGB VIII i. V. m. § 1666 BGB)
- oder ein Kind wird vorübergehend geschützt untergebracht (§ 42 SGB VIII)
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachstellen:
Der ASD arbeitet auch zusammen mit (§ 81 SGB VIII):
- Schulen
- Kindergärten und Kitas
- Beratungsstellen
- anderen Fachstellen
Ziel ist es, Familien zu stärken und Kindern und Jugendlichen eine sichere, förderliche Entwicklung zu ermöglichen und das Wohl der Kinder zu sichern.
Zielgruppe:
Der ASD ist da für:
- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
- Eltern, Sorgeberechtigte und Familien
Der ASD unterstützt auch:
- Fachkräfte
- Schulen, Kitas und Einrichtungen
- Institutionen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten
Der ASD ist da für:
- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
- Eltern, Sorgeberechtigte und Familien
Der ASD unterstützt auch:
- Fachkräfte
- Schulen, Kitas und Einrichtungen
- Institutionen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten
Verfahrensablauf:
Familien können sich beim ASD melden.
Die zuständige Fachkraft richtet sich in der Regel nach dem Wohnort des Elternteils, bei dem das Kind lebt.
Eine Übersicht der zuständigen Fachkraft ist bei Kontakt/Ansprechpartner hinterlegt.
Beim ersten Gespräch wird besprochen:
- worum es geht
- welche Hilfe gebraucht wird
- wie es weitergeht
Gespräche können stattfinden:
- im Amt
- telefonisch
- per Video
- oder zuhause
Wenn eine Meldung zum Schutz eines Kindes eingeht, muss der ASD diese prüfen.
Dann nehmen die Fachkräfte Kontakt auf oder machen einen Hausbesuch.
Rechtsgrundlagen:
Die Arbeit des ASD steht im Gesetz.
Die wichtigsten Regeln stehen im:
- Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Dort steht:
- welche Hilfen Familien bekommen können
- wie Kinder geschützt werden
- welche Aufgaben das Jugendamt hat
Leitung Soziale Dienste
Patricia Hoffmann
Tel. 09771 / 94-466
Email. patricia.hoffmann@rhoen-grabfeld.de
Kontakt zum Allgemeinen Sozialen Dienst
Die Zuständigkeit des Allgemeinen Sozialdienstes ist nach Bezirken geregelt.
Die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie die Kontaktdaten finden Sie in der Übersicht zur Bezirkseinteilung.
Hier geht´s zur Liste mit den Kontaktdaten
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch bietet Informationen und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte. In einer bundesweiten Datenbank können Interessierte nach passenden Hilfeangeboten suchen – zum Beispiel nach Beratungsstellen, Therapieangeboten oder rechtlicher Unterstützung. Die Suche erfolgt gezielt nach Ort oder Postleitzahl.
hier geht´s direkt zum Hilfe-Portal Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und Online-Beratung Schreib-Ollie
Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch ist unter 0800 22 55 530 erreichbar und bietet eine kostenfreie und anonyme Beratung für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte. Die Beratung unterstützt bei Fragen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend und bei der Suche nach passenden Hilfeangeboten. Wer lieber Schreiben als Reden möchte, kann über die Online-Beratung „Schreib-Ollie“ anonym und datensicher Beratung erhalten.
Hier finden Sie Info´s zur TelefonberatungHier geht´s zu Schreib-Ollie