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Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung


Die Jugendhilfeplanung plant, entwickelt und verbessert die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Sie sorgt dafür, dass Kinder, Jugendliche und Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen.

Dabei wird geschaut:

  • welche Angebote es bereits gibt
  • welche Hilfen fehlen
  • und welche Bedürfnisse Kinder, Jugendliche und Familien haben
     

Erklärung:

Die Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Aufgabe des Amtes für Jugend und Familie.
Sie ist ein wichtiges Instrument zur Planung und Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

Grundlage dafür ist § 80 SGB VIII.

Die Jugendhilfeplanung wird gemeinsam gestaltet von:

  • dem Jugendhilfeausschuss
  • dem Jugendamt
  • freien Trägern der Jugendhilfe
  • sowie weiteren Partnern
     

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Schulen
  • Kitas
  • das Gesundheitswesen
     

Ziel ist eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe.

Das bedeutet:
Die Angebote sollen zu den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien passen.

Die verschiedenen Angebote und Hilfen sollen:

  • gut zusammenarbeiten
  • miteinander verbunden sein
  • und leicht erreichbar sein

Die Jugendhilfeplanung schafft dafür feste Netzwerke und Strukturen.

Zur Jugendhilfeplanung gehören insbesondere:

  • die Erhebung bestehender Einrichtungen und Angebote im Landkreis Rhön-Grabfeld
  • die Prüfung, welche Hilfen und Angebote gebraucht werden
  • die Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse junger Menschen und ihrer Familien
  • die Förderung von Inklusion
  • sowie die Planung guter Angebote in den Lebens- und Wohnbereichen junger Menschen
     

Dabei sollen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam berücksichtigt werden.
 

Zielgruppe
Verfahrensablauf
Rechtliche Grundlage
Ansprechpartner/Kontaktdaten
Weiterführende Links
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