Jugendschutz
Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung plant, entwickelt und verbessert die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Sie sorgt dafür, dass Kinder, Jugendliche und Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen.
Dabei wird geschaut:
- welche Angebote es bereits gibt
- welche Hilfen fehlen
- und welche Bedürfnisse Kinder, Jugendliche und Familien haben
Erklärung:
Die Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Aufgabe des Amtes für Jugend und Familie.
Sie ist ein wichtiges Instrument zur Planung und Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.
Grundlage dafür ist § 80 SGB VIII.
Die Jugendhilfeplanung wird gemeinsam gestaltet von:
- dem Jugendhilfeausschuss
- dem Jugendamt
- freien Trägern der Jugendhilfe
- sowie weiteren Partnern
Dazu gehören zum Beispiel:
- Schulen
- Kitas
- das Gesundheitswesen
Ziel ist eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe.
Das bedeutet:
Die Angebote sollen zu den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien passen.
Die verschiedenen Angebote und Hilfen sollen:
- gut zusammenarbeiten
- miteinander verbunden sein
- und leicht erreichbar sein
Die Jugendhilfeplanung schafft dafür feste Netzwerke und Strukturen.
Zur Jugendhilfeplanung gehören insbesondere:
- die Erhebung bestehender Einrichtungen und Angebote im Landkreis Rhön-Grabfeld
- die Prüfung, welche Hilfen und Angebote gebraucht werden
- die Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse junger Menschen und ihrer Familien
- die Förderung von Inklusion
- sowie die Planung guter Angebote in den Lebens- und Wohnbereichen junger Menschen
Dabei sollen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam berücksichtigt werden.