Menü
Zurück
Zurück

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät, unterstützt und begleitet Jugendliche und Heranwachsende, die mit Polizei oder Gericht zu tun haben. Auch Familien, Vormundschaften oder gesetzliche Betreuungen können Unterstützung bekommen. Die Jugendhilfe im Strafverfahren hieß früher Jugendgerichtshilfe.


Erklärung
Manchmal geraten junge Menschen in schwierige Situationen und es kommt zu einem Strafverfahren. Dann sollen Jugendliche und ihre Familien nicht allein gelassen werden. Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützt junge Menschen:

  • vor dem Strafverfahren
  • während des Strafverfahrens
  • und auch danach

Die Fachkräfte:

  • beraten
  • informieren
  • begleiten
  • und unterstützen die Jugendlichen und ihre Familien
     

Dafür führen die Fachkräfte Gespräche mit den Jugendlichen. So kann dem Gericht erklärt werden:

  • wie die persönliche Lebenssituation aussieht
  • welche Probleme oder Belastungen bestehen
  • und wie sich der junge Mensch entwickelt hat
     

Die Fachkräfte nehmen außerdem an Gerichtsverhandlungen teil. Dort geben sie dem Gericht eine fachliche Einschätzung und einen Vorschlag, welche Maßnahmen 
aus pädagogischer Sicht sinnvoll sind.

Im Jugendstrafrecht steht die Erziehung im Vordergrund.

Das Ziel ist:

  • dass junge Menschen Verantwortung übernehmen
  • aus Fehlern lernen
  • und künftig ohne weitere Straftaten leben können

Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützt dabei:

  • zu verstehen, wie ein Strafverfahren abläuft
  • sich auf Termine bei Polizei oder Gericht vorzubereiten
  • wichtige Informationen an Gericht und Staatsanwaltschaft weiterzugeben
  • Auflagen und Weisungen zu erfüllen
  • passende Hilfsangebote zu finden
  • und neue Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln
     

Die Jugendhilfe vermittelt und begleitet außerdem Maßnahmen wie:

  • Sozialstunden
  • soziale Trainingskurse
  • Geldauflagen
  • oder Maßnahmen im Täter Opfer Ausgleich
     

Die Fachkräfte überprüfen auch, ob vereinbarte Auflagen erfüllt werden.

Die Unterstützung ist

  • freiwillig
  • kostenlos
  • und unabhängig

Gespräche können stattfinden:

  • im Jugendamt
  • telefonisch
  • per Video
  • zuhause
  • in einer Wohngruppe
  • oder in einer Justizvollzugsanstalt
Zielgruppe
Verfahrensablauf
Rechtliche Grundlage
Ansprechpartner/Kontaktdaten
Alle Informationen auf einem Blick in einem Flyer
Seite auf Merkliste setzenSeite entfernen