Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung / Sorgeerklärung / Unterhalt
Beistandschaften
Beurkundung
Beim Amt für Jugend und Familie können wichtige Erklärungen offiziell beurkundet werden. Eine Beurkundung bedeutet:
Die Erklärung wird rechtlich gültig und schriftlich festgehalten. Die Beurkundung beim Amt für Jugend und Familie ist kostenlos.
Erklärung
Beim Amt für Jugend und Familie können zum Beispiel folgende Erklärungen beurkundet werden:
- Anerkennung der Vaterschaft
- Gemeinsames Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern
- Anerkennung der Mutterschaft
- Vereinbarungen über Kindesunterhalt
Viele Beurkundungen sind schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Eine Beurkundung schafft rechtliche Sicherheit.
Sie sorgt dafür:
- dass wichtige Erklärungen offiziell anerkannt werden
- dass Rechte und Pflichten klar geregelt sind
- dass Vereinbarungen nachgewiesen werden können
Zielgruppe
Verfahrensablauf
Rechtliche Grundlage
Ansprechpartner/Kontaktdaten
Weiterführende Links
Seite auf Merkliste setzenSeite entfernen