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Neuigkeiten

Die Bayerische Ehrenamtskarte bleibt gültig

Ehrenamtskarten, die während der Pandemie nicht genutzt werden konnten, können verlängert werden

„Ehrenamt ist ein Dankeschön wert – das war von Anfang an das Motto der Bayerischen Ehrenamtskarte. Wenn durch die Pandemie die Ehrenamtskarte zeitweise nicht einsetzbar war, so darf das nicht zu Lasten der Menschen gehen, die sich diese Auszeichnung durch ihr Engagement redlich verdient haben!“ so Sozialministerin Carolina Trautner.

Die blaue Bayerische Ehrenamtskarte gilt drei Jahre nach Ausstellung. Mit ihr können Ehrenamtliche z.B. kostenlos die Bayerischen Schlösser und Museen besichtigen oder vergünstigte Leistungen der Bayerischen Seenschifffahrtsgesellschaft in Anspruch nehmen. Auch rund 5.000 private Akzeptanzpartner in ganz Bayern gewähren Inhaberinnen und Inhabern der Bayerischen Ehrenamtskarte Vergünstigungen.

Aufgrund der pandemiebedingten Schließungen bzw. des nur begrenzten Zugangs konnten Ehrenamtliche die mit ihrer Ehrenamtskarte verbundenen Vergünstigungen nicht oder nur sehr begrenzt nutzen, daher wurden jetzt Sonderregelungen festgelegt.

Sollten die Ehrenamtlichen trotz der aktuellen Einschränkungen weiterhin ehrenamtlich tätig sein, auch wenn dies aufgrund der coronabedingten Einschränkungen nicht in dem eigentlich erforderlichen Umfang möglich ist, können die Ehrenamtlichen ihre blaue Ehrenamtskarte durch einen Folgeantrag auf weitere vier Jahre verlängern lassen. Das Netzwerkbüro Ehrenamt des Landkreises Rhön-Grabfeld schreibt dazu im Regelfall die Ehrenamtlichen kurz vor dem Auslaufen der Karte per Mail an und erinnert an den Folgeantrag.

Haben die Ehrenamtlichen aber ihre ehrenamtliche Tätigkeit aufgegeben, wurde für diesen Fall eine Sonderregelung durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales getroffen, wonach Bayerische Ehrenamtskarten, die ab Januar 2018 bis Dezember 2020 ausgestellt wurden, auf Antrag (Corona-Verlängerungsantrag) ohne weitere Prüfung um zwei Jahre verlängert werden können, um so die Einschränkungen bei der Nutzung der Ehrenamtskarte auszugleichen.

Die entsprechenden Anträge finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://www.rhoen-grabfeld.de/themen/freizeit/ehrenamt

Bei Rückfragen steht den Bürgern das Netzwerkbüro Ehrenamt des Landkreises Rhön-Grabfeld selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

 

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