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Neuigkeiten

Neue Möglichkeit Unterkünften für Ukraine-Flüchtlinge zu melden

Ab sofort finden alle, die ein privates oder gewerbliches Objekt für ukrainische Hilfesuchende  zu Verfügung stellen wollen auf der Startseite des Landkreises den Button Ukraine-Hilfe. Über diesen gelangen sie auf ein Online-Formular um das Wohnungsangebot direkt zu melden.

Auf diese Weise liegen der Behörde direkt alle wissenswerte Informationen über die Objekte, wie mögliche Nutzungsdauer, Größe, für wie viele Personen geeignet, mögliche Kosten, Adresse, Kontaktdaten und mehr übersichtlich vor. So ist es den Mitarbeitenden der Landkreisverwaltung möglich, schneller die Hilfe zu vermitteln.

Es bestehen folgende Möglichkeiten, die Flüchtlinge unterzubringen:

1.) vollständig kostenlos, d.h. es erfolgt weder eine Zahlung von Kaltmiete, noch von Nebenkosten. Der Wohnungseigentümer trägt die vollen Kosten. Der Flüchtling erhält er im Fall der Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum Lebensunterhalt.

2.) mietfrei, d.h. nur Zahlung einer Pauschale für die Nebenkosten wie Heizung und Wasser. Diese Nebenkostgenpauschale erhält der Flüchtling, wenn er bedürftig ist, als Teil der Unterkunftskosten vom Sozialamt. Dies muss er dann an den Wohnungseigentümer weiterleiten oder das Sozialamt kann, wenn der Flüchtling zustimmt, direkt an den Wohnungseigentümer zahlen. Derzeit warten wir noch auf Information aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, bzgl. der Höhe der Nebenkostenpauschale. Außerdem soll eine vertragliche Regelung zwischen Wohnungseigentümer und Flüchtling erfolgen.

3.) Anmietung einer Wohnung als sogenannte dezentrale Unterkunft, d.h. der Landkreis mietet die Wohnung namens und im Auftrag des Freistaates Bayern an. Mieter ist der Freistaat. Die dort wohnenden Flüchtlinge sind nur Bewohner ohne vertragliche Verbindung zum Vermieter. Die Miete wird durch den Freistaat gezahlt. Der Flüchtling erhält -wenn er bedürftig ist- die Unterkunft als Sachleistung, indem sie ihm zur Verfügung gestellt wird. Daneben erhält er im Fall der Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum Lebensunterhalt.

Da hierbei viele Vorgaben einzuhalten sind (z.B. 2. Fluchtweg, funkvernetzte Rauchmelder, usw.) kann die Einrichtung einer solchen Unterkunft einige Wochen dauern, je nachdem, wie schnell die Sicherheitsvorgaben oder die Bestückung mit Möbeln geht.

4.) Vermietung direkt an Flüchtlinge. Dabei wird ein privatrechtlicher Mietvertrag geschlossen, der Flüchtling erhält, wenn er bedürftig ist, die Kosten der Unterkunft in angemessener Höhe vom Sozialamt als Teil seiner Hilfe.

Der Landkreis kann keinen Pauschalbetrag pro Person und Tag zahlen.

 

Weiterhin können Hilfsangebote, wie die Möglichkeit zu übersetzen oder andere Unterstützungsleistungen per Mail an ukrainehilfe(at)rhoen-grabfeld.de gesendet werden. Spenden sammelt der Landkreis Rhön-Grabfeld selbst nicht. Hier haben sich seit Beginn der Ukraine-Krise viele Initiativen im Landkreis und darüber hinaus aufgetan, die gewissenhaft dafür sorgen, dass Geld und Güter dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden.

Herzlichen Dank an alle, die in den unterschiedlichsten Bereichen mithelfen, die Menschen aus der Ukraine zu unterstützen!

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