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Neuigkeiten

Geänderte Zuständigkeit für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Seit Beginn der Ukraine Krise arbeiten das Jobcenter und das Landratsamt Rhön-Grabfeld Hand in Hand, um Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind ein gutes Ankommen zu ermöglichen. Ab 1. Juni ändert sich nun die Zuständigkeit. Betroffene werden zukünftig durch das Jobcenter betreut und wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Voraussetzung ist ein vorhandener Aufenthaltstitel.

Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können bereits jetzt beim Jobcenter gestellt werden. Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Für alle, die noch nicht über die vorgenannten Voraussetzungen verfügen, wird der Leistungsbezug weiterhin über das AsylbLG (Sozialamt) sichergestellt, bis die Voraussetzungen zum Übertritt in die Grundsicherung (Jobcenter) vorliegen.

Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Die Möglichkeiten zur Antragstellung beim Jobcenter im Landkreis Rhön-Grabfeld besteht unter der Servicehotline:  +49 9771 6364 - 900

Ukrainischen Flüchtlinge, die eine ukrainische Altersrente beziehen bzw. die deutsche Altersgrenze für den Renteneintritt mit aktuell 65 Jahren und 10 Monaten bereits erreicht haben, müssen sich an Sozialamt Rhön-Grabfeld wenden.

Landrat Thomas Habermann möchte sich für die gute Zusammenarbeit von Jobcenter und dem Landratsamt und den vielen ehrenamtlichen Helfern bedanken. „Ohne die Engagementbereitschaft jeder und jedes Einzelnen wäre diese neue Aufgabe nicht so schnell und reibungslos umsetzbar gewesen. Vielen Dank dafür! Unsere Gesellschaft ist weiterhin auf die Hilfe von Freiwilligen wie Ihnen angewiesen, vor allem in dieser schweren Zeit.“

 

Alles Wissenswerte ist auch in dem dazugehörigen Leitfaden auf unserer Homepage zusammengefasst.

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